Hallo,
mein Mann hat heute ein Schreiben vom Inkassobüro erhalten - für eine Rechnung, die er im Januar 2014 nicht beglichen hätte. Da er sofort sehr verunsichert war, habe ich jetzt erstmal in aller Ruhe die Unterlagen durchgesehen. Da ist weder eine Originalrechnung zu finden noch irgend eine Mahnung gekommen - auf die man dann ja spätestens reagiert hätte. Im Internet wird vorgeschlagen, dem Gläubiger den fehlenden Betrag direkt zu überweisen.
Was ist denn nun in unserem Falle am besten? Ich habe gerade erstmal dem Inkassobescheid widersprochen - auf die fehlende Rechnung und nicht zugestellten Mahnungen verwiesen und (leider in einer zweiten Mail) nach der Vollmachts/Abtretungsurkunde im Original gefragt. Zeitgleich habe ich den Gläubiger um Übersendung der Originalrechnung gebeten (da mein Mann eigentlich immer alle Rechnungen sofort begleicht, wollen wir die Kontodaten nochmals prüfen). Da wir natürlich nicht ausschließen können, dass die Rechnung doch aus Versehen unter gegangen ist meine Frage:
Sollen wir nun dem Inkassobüro ODER dem Gläubiger den ursprünglichen Warenwert plus Säumniszinz überweisen? Ich bin nicht willig, dem Onkassobüro die Gebühren zu bezahlen, da wir, wäre eine Mahnung gekommen, diese natürlich sofort begleichen hätten und das Inkassobüro gar nicht erst hätte eingeschaltet werden müssen. Kommen wir da jetzt überhaupt wieder raus? Im Moment ist der Mahnbescheid auch nur als Mailanhang versendet wurden. Per Post kommt er angeblich auch noch. Ich hatte heute morgen beim Inkassobüro angerufen, weil ich das Ganze für einen schlechten Witz/Spam hielt
Herzlichen Dank
Schreiben vom Inkassobüro ohne Mahnung - Gebühren zahlen oder nicht?
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?



Hallo,
Zitat:Im Moment ist der Mahnbescheid auch nur als Mailanhang versendet wurden. Per Post kommt er angeblich auch noch.
Der Mahnbescheid kommt im gelben Umschlag immer mit der Post, per Email wird er nicht versendet.
Könnte alles nicht ein Fake sein ?
Also, es stimmt schon, dass wir bei der Gläubigerfirma was bestellt haben - ob das nun im Januar 2014 war, kann ich nicht mehr sagen. Die haben zumindest unsere exakten Daten. Und das Inkassobüro gibt es auch. Die meinten am Telefon, sie verschicken immer per Mail und Brief und das habe sich übernschnitten.
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Dann auf die Briefpost warten, dann kann man immer noch reagieren. War eine Forderungsaufstellung bei der Email dabei ? Die Aufstellung kannst Du gerne hier einstellen, vorher bitte die persönlichen Daten schwärzen oder entfernen.
-- Editiert von hausfrau66 am 24.06.2015 13:29
Ihr wisst aber, dass der Betrag zu Recht von euch gefordert wird? Ihr kennt die beauftragende Firma und wisst, dass dort etwas nicht bezahlt wurde?
Hallo,
ja, die Forderungsauflistung war dabei. Ich versuche das Schreiben mal hochzuladen. Soll ich die Daten des Inkassobüros auch schwärzen?
Die Firma kennen wir und wir haben da auch mal bestellt. Allerdings wissen wir nicht, ob wir die Rechnung beglichen haben, da wir eben keine Originalrechnugn mehr finden - was an sich schon merkwürdig ist, da hier kaum etwas weg kommt. Ich wäre daher auch bereit, den Betrag zu zahlen - in der Annahme, dass wir es doch irgendwie versäumt haben - aber ohne abgemahnt worden zu sein halte ich die Beauftragung eines Inkassobüros für unzulässig. Zumal ich nichmal weiß, ob es ein Zahlungsziel gab.
Wir sollen dem Büro auch binnen drei Tagen antworten. Das habe ich ja nun mit dem Widerspruch und der Bitte um Übersendung der Rechnung/Urkunde bereits getan
Ich sehe gerade, dass auch 10 Euro Mahnkosten des Gläubigers berechnet wurden. Wo sollen die denn bitte herkommen? Wie schon gesagt haben wir NICHT einen Brief erhalten.
Hier mal das schreiben - ich hoffe, das geht?
Zitat:http://fs1.directupload.net/images/150624/2knf2pru.jpg
Es ist kein Fehler die unstrittige Forderung direkt an den Gläubiger zuüberweisen
Ich würde die Hauptforderung plus Zinsen zweckgebunden an den GL überweisen
Der Gläubiger berrechnet 10 € an Mahnkosten
Gerichte anerkennen zwischen 1 € (z.b AG Bad Segeberg Urt. v. 25.11.2011 − 17 C 160/11
)und 2,50 € (z.b AG Brandenburg a.d. Havel Urteil vom 25.1.2007 – 190/0631 C ) an Mahngebühren pro Mahn Schreiben
ERGO : Demnach Müsste Dein mann mindestens 4 bis 5 Mahnbriefe erhalten haben ( Überprüfen !)
Bei den Inkassogebühren wären theoretisch maximal 13,50 zu zahlen (linke Spalte)
http://www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulassig-oder-nicht-/
Wobei es auch immer mehr gerichte gibt die diese Gebühren komplett streichen
http://inkassokosten.wordpress.com/
Aber erst mal checken ob die Forderung offen ist UND ob Verzug vorliegt
-- Editiert von thehellion am 24.06.2015 22:47
Hey,
also, wir haben definitiv keine einzige Mahnung bekommen. Die Post läuft immer bei mir auf, weil ich auf viel Geschäftspost bekomme - da kommt nichts weg. Auch per EMail kam nie etwas (es sei denn, es wurde per Spam aussortiert) ich hatte auch hier meine EMailadresse angegeben, da ich mein Postfach 24/7 offen habe.
Bis dato kam auch noch kein Brief vom Inkassobüro noch eine Antwort der Firma auf Bitte zur Übersendung der Rechnungskopie noch eine Antwort des Inkassobüros auf meine Nachfrage nach der Rechnung/Mahnung/Urkundennachweis.
Ich bin der Meinung, die Einschaltung des Inkassobüros ist damit (nicht zugestellte Mahnungen) unzulässig. Wie sieht das aus?
Soll ich jetzt schon überweisen oder warten, bis sich mal irgendjemand mit der Rechnung meldet?
Zitat:also, wir haben definitiv keine einzige Mahnung bekommen
Dann halt Strafanzeige wegen schweren Betrugs. Täuschung darüber, dass die angeblich mehrere Mahnbriefe verschickt haben, die es aber nie gab :-)
Zitat:Ich bin der Meinung, die Einschaltung des Inkassobüros ist damit (nicht zugestellte Mahnungen) unzulässig. Wie sieht das aus?
Die können Einschalten wen sie wollen. Der Knackpunkt ist, dass ohne Rechnung und Mahnung wohl kein Verzug vorliegt (Ausnahmen sind etwa Wohnraummiete, wo die Zahlung zum 3. des Monats fix im Mietvertrag steht, siehe BGB). Und ohne Verzug sind die Kosten für die Einschaltung des Inkassos auch nicht erstattungsfähig.
Abwarten, was die schreiben, was das angeblich für eine Forderung ist, dann genauestens Kontoauszüge usw. prüfen und dann sieht man weiter.
Das Inkasso muss übrigens die Infos rausrücken. Siehe §11a RDG . Falls es das nicht tut, beschwert ihr euch beim Aufsichtsgericht wegen Verstoßes gegen §11a RDG . Dann kriegen die einen Eintrag im Klassenbuch.
-- Editiert von mepeisen am 25.06.2015 21:02
Ist denn die Hauptforderung strittig oder nicht ?
Guten Morgen,
da das Rechnugnsdatum mehr als 1,5 Jahre zurück liegt, kann ich heute nichmal sagen, ob die Forderung berechtigt ist, oder nicht. Ich hatte daher auch beide Parteien, Gläubige rund Inkasso, um Übersendugn der Originalrechnugn gebeten udn darauf hingeweisen, dass ich nie Mahnugnen erhalten habe.
Heute kam eine Standard-Antwort des Gläubigers ohne Kopie der gewünschten Unterlagen: Wir hätten auf keine der Zahlunsgforderungen reagiert und daher wäre das Inkassobüro beauftragt worden. Ferner solle ich jetzt nur noch mit denen schreiben.
Ich habe der netten Dame dann mal folgendes geantwortet:
Sehr geehrte Frau XXX,
ich muss leider feststellen, dass Sie bei der Beantwortung meiner Anfrage einen Standard-Text kopiert haben, ohne auch nur im Geringsten auf die Fragestellung meinerseits einzugehen.
Bis ich von der Firma Creditreform XXX eine Abtretungsurkunde nach §174 BGB
erhalten habe, ist dieses Unternehmen für mich kein Ansprechpartner sondern nach wie vor Sie als Gläubiger.
Da wir eine sehr geneue Buchhaltung führen und ich die Ursprungsforderung in Form einer Rechung nicht finden kann, bat ich Sie um Übersendung der vermeintlich nicht beglichenen Rechnung. Für mich ist im Moment unklar, was überhaupt Gegenstand der Urpsrungsforderung war. Ferner kann ich auch nicht prüfen, ob die Rechnung beglichen wurde, oder nicht.
Ich möchte ferner nochmals darauf hinweisen, dass wir zu keiner Zeit Mahnungen aus Ihrem Hause erhalten haben. Wie und wann sollen diese Verschickt worden sein? Per Post? Per eMail? Wir sind zu jeder Zeit Zahlungswillig und hätten auf eine Mahnung sofort reagiert - sofern wir denn eine erhalten hätten.
Ich bitte Sie nochmals höflich um Übersendung der Kopie der betroffenen Rechnung und Angaben zu den vermeintlichen Mahnungen bis zum 28. Juni 2015.
Im Moment muss ich bei dem vorliegenden Fall von schwerem Betrug ausgehen und werde diesen nach Verstreichen der Frist unverzüglich zur Anzeige bringen.
Mal sehen, was zurück kam. Brief war nach wie vor nicht in der Post und Inkassobüro hat sich auch nach wie vor nicht gemeldet.
Ich halte mal weiter die Beine still und überweise erstmal nicht, oder? Sobald ich die Rechnung habe und sich rausstellt, dass diese berechtigt ist, werde ich dann zweckgebunden zahlen. Dann geht wahrscheinlich das Theater mit der Inkassogebühr wieder los ...
Zitat:Ich halte mal weiter die Beine still und überweise erstmal nicht, oder?
So würde ich es machen. Es ist sowieso niemand gezwungen einfach auf den puren Verdacht, dass alles richtig sein sollte, zu überweisen. Wenn die sich weigern, Rechnungen u.ä. vorzulegen, verstoßen sie nicht nur gegen Gesetze (insbesondere das Inkasso gegen besagten §11a RDG ). Sie lösen auch Folgeschäden überhaupt erst aus.
Sollten sie klagen und da dann in der Klageschrift die Ursprungsrechnung beilegen, kann man auch als Schuldner ein "sofortiges Anerkenntnis" formulieren, das Geld sofort überweisen und beantragen, sämtliche Kosten (Gericht/Anwalt usw.) dem Gläubiger aufzuerlegen mit entsprechender Schilderung, dass sie sich außergerichtlich verweigert haben, aufzuklären, was das für ein Einkauf gewesen war. Das nur mal für euch im Hinterkopf.
Danke für die Info. Ich hoffe ja, dass es nie soweit kommt. Hatte auch schon überlegt, ob die Rechnugn vielleicht gar nicht mehr auffindbar ist - von Gläubigerseite aber das ist ja dann nicht meine Schuld.
Wie ist das eigentlich - könnte es sein, dass die Mahnungen per EMail versendet und durch meinen Spamordner aussortiert wurden? Scheinbar machen das ja manche Firmen - also Rechnungen/Mahnungen per Mail versenden. Hat sowas vor Gericht Gültigkeit? Hätte man nicht spätestens bei der zweiten Mahnung erwarten dürfen, dass diese per Post kommt?
So, kurzes Update:
Morgen wäre laut der Mail vom Inkassobüro das Zahlungsziel. Ich habe bis heute bekommen: nichts!
Weder einen Brief vom Inkassobüro, noch eine Mail mit der Abtretungsurkunde, noch die betroffene Rechnung (weder vom Inkassobüro noch vom Gläubiger).
Im Gegenzug hatte ich aber dem Gläubiger bis heute eingeräumt, mir die Unterlagen zu übersenden, da ich ihn sonst wegen Betrugs anzeigen würde.
Soll ich diesen Schritt morgen einleiten?
Ich würde damit noch etwas warten, denn die von Ihnen gestellte Frist war "recht" kurz.
Bitte auch berücksichtigen, dass aktuell Aufgrund der Streiks bei der Post,
Briefe sehr verspätet bis gar nicht zugestellt werden.
Ich würde erst mal nur den Weg gehen, dem Aufsichtsgericht Bescheid zu geben und mich über das Inkasso zu beschweren. Wegen Verstoßes gegen §11a RDG
und wegen nicht vorgelegter Vollmacht.
Je nachdem, was da dann rauskommt, kann man weiter sehen.
Hallo,
wie finde ich denn das Aufsichtsgericht heraus? Ich war gerade schon auf der Seite des Rechtsdienstleistunsgregisters aber da komme ich nicht weiter. Es handelt sich um die Creditreform Limbug ...
Beim Rechtsdienstleistungsregister auf "Registrierung Suchen" klicken. Den Firmennamen eintippen. Dann kommt man beim OLG Frankfurt/Main heraus.
Ah, ok - danke. Ich hatte da irgendwie falsch geklickt und dann wurden mir keine Treffer mehr angezeigt
So, kurzes Update: heute kam der Brief vom IB per Post (aber nur mit dem Wortlaut der allerersten Mail). Nach wie vor habe ich vom Gläubiger und auch vom IB nichts mehr gehört auf meine Anfragen nach der Rechnung und nach der Abtretungsurkunde. Und das, obwohl man ja erst im eMail-Kontakt mit mir stand. Parallel habe ich gestern den Brief ans Oberlandesgericht mit der Beschwerde geschickt und werde mir langsam mal Gedanken über die Anzeige machen ... (IB = Inkassobüro)
So, jetzt muss ich nochmal um Rat fragen:
ich habe jetzt ja den Brief vom IB erhalten. Nach wie vor aber keine Anmtwort auf die Bitte zur Übersendung der Rechnung/Abtretungsurklunde und auch keine Antwort auf den von mir eingelegten Widerspruch. Müssen wir dem Ganzen nochmal schriftlich widersprechen? Meine Mail an das IB wurde gelesen (Empfangsbestätigung) aber das wars auch. Laut der Dame am Telefon war ein Widerspruch per eMail ausreichend. Was nun?
Und soll ich den Gläubiger (oder das IB) nun doch anzeigen? Ich WEISS ja nach wie vor NICHt, ob die Forderung gerechtfertigt ist, da mir ja kein Mensch die betreffende Rechnung zeigen will ...
Danke und ein schönes Wochenende!
Gegenüber einem Inkasso müsst ihr nicht reagieren. Nur gegenüber einem Gericht muss man reagieren, weil da dann entsprechende Fristen gelten. Solange nichts vom Gericht kommt, braucht man nicht reagieren.
Zitat:Was nun?
Abwarten? Die wollen ja was von euch, nicht umgekehrt.
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