Schreiben von Schufa Eintragung "Negativmerkmal"

27. Februar 2025 Thema abonnieren
 Von 
go498533-45
Status:
Schüler
(189 Beiträge, 1x hilfreich)
Schreiben von Schufa Eintragung "Negativmerkmal"

Ich habenein Schreiben der Schufa erhalten, dass ein "Unternehmenskunde"ein Mehativmerkmal gespeichert hat.
Ich habe vor Monaten Mails von einem "Pair finance gmbh"erhalten,wo ich zurückschrieb das ich die Forderung nicht erklären kann ,dazu ddn inkassokosten widersprach.etzt dieser Brief der Schufa.ich habe bisher niemals so ein Schreiben erhalten.

Was kann ich jetzt dagegen tun?(Zahlung fällt weg da wenig Einkommen)




-- Editiert von User am 27. Februar 2025 10:46

-- Editiert von User am 27. Februar 2025 10:56

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8927 Beiträge, 1899x hilfreich)

Zitat (von go498533-45):
Was kann ich jetzt dagegen tun?(Zahlung fällt weg da wenig Einkommen)


Wenn Sie das Negativmerkmal ausräumen möchten, sollten Sie sich den Schriftverkehr mit dem Inkassounternehmen nochmal vornehmen und auch schauen, wer diese Forderung denn an das Inkassounternehmen gegeben hat.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
go498533-45
Status:
Schüler
(189 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Wenn Sie das Negativmerkmal ausräumen möchten, sollten Sie sich den Schriftverkehr mit dem Inkassounternehmen nochmal vornehmen und auch schauen, wer diese Forderung denn an das Inkassounternehmen gegeben hat.


Ein Inkassobüro.die summe beinhaltet aber auch unberechtigte imkassogebühren.
Es kam zuletzt eine Mail,mit nur einem Satz dass eine Eintragung bei der Schufa erfolgt.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41024x hilfreich)

Zitat (von go498533-45):
Ein Inkassobüro.

Ein Inkassobüro hat also "Pair finance gmbh" beauftragt?

Und wer ist der echte Gläubiger?



Zitat (von go498533-45):
Ich habe vor Monaten Mails von einem "Pair finance gmbh"erhalten

Und da war der Tatsächliche Gläubiger nicht enthalten? Das würde durchaus gegen die gesetzlichen Informationspflichten verstoßen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37145 Beiträge, 6238x hilfreich)

Zitat (von go498533-45):
Zahlung fällt weg da wenig Einkommen
Dann bleibt eben der negative Eintrag bei der Schufa.

Du hast ja diverse Schulden, erinnerst du dich wirklich nicht?
Dann lies doch nach.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
go498533-45
Status:
Schüler
(189 Beiträge, 1x hilfreich)

Ist das denn normal dass man bei schufa Einträgen post bekommt?Ich hatte bisher noch nie Post von der Schufa erhalten.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41024x hilfreich)

Zitat (von go498533-45):
Ist das denn normal dass man bei schufa Einträgen post bekommt?

Es wäre mir neu, aber es gibt da wohl auch kostenpflichtige Dienstleistungen wo man tatsächlich solche Benachrichtigungen bekommt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
go498533-45
Status:
Schüler
(189 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Es wäre mir neu, aber es gibt da wohl auch kostenpflichtige Dienstleistungen wo man tatsächlich solche Benachrichtigungen bekommt.


Ich habe da aber nichts beantragt.
Ich habe aber bei der Schufa einen Antrag auf Korrektur gestellt.

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#8
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2245 Beiträge, 493x hilfreich)

Zitat (von go498533-45):
Ich habe aber bei der Schufa einen Antrag auf Korrektur gestellt.

Gratulation.
In #7 schon auf die Lösung gekommen.

P.S.: Wenn das Schreiben keinen Erfolgt hat - die SCHUFA hat eine Ombutsmannlösung.
Rechtsanwälte sind erst danach erforderlich - wenn man es will.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
go498533-45
Status:
Schüler
(189 Beiträge, 1x hilfreich)


Was ist zu diesen posten zu sagen?

Mahnspesen1,80 €
Mahnspesen3,50 €
Mahnspesen4,70 €

Inkassokosten gemäß der vertraglichen Vereinbarung mit unserem Mandanten, die Sie aufgrund Zahlungsverzugs zu erstatten haben, unter Beachtung der Begrenzung nach § 13e Abs. 1 RDG:

1,3 Geschäftsgebühr analog § 13 RVG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG aus 55,96 €63,70 €
Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen analog Nr. 7002 VV RVG12,74 €
Zinsen i.H.v. 5 %-Punkten über Basiszinssatz vom 02.03.2023 bis 09.06.2023 aus 55,96 EUR0,63 €
Zu zahlender Gesamtbetrag 143,03 €

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37145 Beiträge, 6238x hilfreich)

Zitat (von go498533-45):
Was ist zu diesen posten zu sagen?
Das sind Kosten aus nicht bezahlten Inkassoforderungen. Die Forderung besteht seit 2023.

Die Hauptforderung von 55,96 € wolltest du direkt bezahlen,---> hast du jedenfalls damals hier geschrieben.
Du kannst selbst nachlesen, was du dazu hier gefragt und geschrieben hattest:
https://www.123recht.de/user.asp?user=go498533%2D45

Da du bei der Schufa irgendwas korrigieren lassen wolltest, hat die Schufa dir nun irgendwas dazu geantwortet. Vor allem, dass für dich mind. 1 Negativmerkmal bei der Schufa gespeichert wurde.

Es gibt mehrere aus verschiedenen Gründen, u.a. diese:
Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid/Eidesstattliche Versicherung/Haftbefehl/Notleidende Kredite/ Privatinsolvenz.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12048 Beiträge, 4443x hilfreich)

Zitat (von go498533-45):
Ich habe aber bei der Schufa einen Antrag auf Korrektur gestellt.

Zitat (von de Bakel):
Gratulation.
In #7 schon auf die Lösung gekommen.

Welche Lösung und was soll da korrigiert werden?

Die Hauptforderung ist berechtigt und nicht bezahlt, da spielen irgendwelche angeblich unberechtigten "Nebenposten" für den negativen Eintrag keine Rolle.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
go498533-45
Status:
Schüler
(189 Beiträge, 1x hilfreich)

Schreiben der Schufa:

"Aufgrund Ihres Anliegen und nach Rücksprache mit dem Unternehmen haben wir uns nach Überprüfung....der hier zur Rede stehenden Daten zur Zahlungsstörung mit den Angaben zum Verlauf der zahlungsstörung aus dem Datenbestand zu löschen "


Ich muss jetzt nichts mehr tun?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41024x hilfreich)

Zitat (von go498533-45):
Ich muss jetzt nichts mehr tun?

Wenn einem all die anderen Auskunfteien egal sind, dann braucht man nichts mehr zu machen.

Ich persönlich würde um die auch noch kümmern und jetzt dem Inkasso mal sehr unangenehm auf die Pelle rücken ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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