Schreiben von Service Center Inkasso

17. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
Bakolino
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Schreiben von Service Center Inkasso

Sehr geehrte Damen und Herren

ich habe ein Inkassoschreiben der Commerz Service-Center Intensive GmbH erhalten.

Die erhaltenen Forderungen waren verdächtig, da ich keinen Darlehensvertrag mit ihnen habe.

Ich habe einen Nachweis für ihre Forderung angefordert und sie haben mir folgendes geschickt:
- meinen Antrag auf Eröffnung eines Girokontos
- die Kündigung meines Girokontos durch die Bank ohne Forderung.
- einen negativen Saldo als Pauschalbetrag auf meinem Girokonto mit 15000EUR.

Ich habe eine Detailtransaktion zu den 15000EUR beantragt, da mein Überziehungslimit 500 EUR betrug.

Sie behaupteten, dass dies der Fall sei.

Ich brauche Ihren Rat, um zu verstehen, ist das negative Bankkonto ohne einen Nachweis der Transaktion als gültig?
Und gilt die Eröffnung eines Bankkontos als Nachweis für diese Schulden?

Post vom Inkassobüro?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2223 Beiträge, 665x hilfreich)

Zitat (von Bakolino):
Ich habe eine Detailtransaktion zu den 15000EUR beantragt, da mein Überziehungslimit 500 EUR betrug.

Warum schaust du dir nicht die Kontoauszüge an. Die hast du doch sicherlich von deinem Konto.

Zitat (von Bakolino):
Und gilt die Eröffnung eines Bankkontos als Nachweis für diese Schulden?

Naja dein Konto, deine Verantwortung das auch alles regelmäßig zu prüfen und ja auch erstmal deine Schulden.

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#2
 Von 
Bakolino
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein Konto wurde von der Bank gekündigt, und der letzte Kontoauszug wies keinen Negativsaldo auf - ich habe es noch.

Es gibt 3 Monate, in denen ich die Kündigung des Kontos aufgrund eines Arbeitsplatzwechsels beantragt habe und ich habe keine ausstehenden SEPA kann 15000EUR verursachen.
Es könnte 3000EUR verursachen und die meisten von ihnen wurden von der Bank abgelehnt.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114598 Beiträge, 39020x hilfreich)

Zitat (von Bakolino):
Mein Konto wurde von der Bank gekündigt, und der letzte Kontoauszug wies keinen Negativsaldo auf - ich habe es noch.

Das ist sich schon mal gut.

Als nächstes würde ich nun Beschwerde bei der BaFin einlegen und Strafanzeige erstatten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2223 Beiträge, 665x hilfreich)

Zitat (von Bakolino):
Es gibt 3 Monate, in denen ich die Kündigung des Kontos aufgrund eines Arbeitsplatzwechsels beantragt habe und ich habe keine ausstehenden SEPA kann 15000EUR verursachen.
Es könnte 3000EUR verursachen und die meisten von ihnen wurden von der Bank abgelehnt.

Geht das auch auf Deutsch und in verständlicher Formulierung?

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#5
 Von 
Bakolino
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich meinte, dass es einen Zeitraum von 3 Monaten gibt, in dem ich die Kontoauszüge nicht habe.
Sie haben sie auch nicht.
In diesem Zeitraum habe ich die Bank gebeten, mein Konto zu kündigen.
Das Inkassounternehmen hat behauptet, dass der ausstehende Betrag von 15000 EUR in den 3 Monaten entstanden ist, ohne einen Beweis dafür zu haben, wie es dazu gekommen ist.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 169x hilfreich)

Zitat (von Bakolino):
Sie haben sie auch nicht.


Wer ist "Sie"? Die Bank? Mit Sicherheit hat diese die Kontoauszüge. Also anfordern.

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#7
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(690 Beiträge, 109x hilfreich)

Also bevor sich ein Inkasso-Büro meldet, würde doch erstmal die Bank selbst sich bei Ihnen melden und den Ausgleich einer Forderung verlangen.

Zitat (von Bakolino):
da mein Überziehungslimit 500 EUR betrug.


Wenn der Dispo nur bis 500 Euro geht, wüsste ich erstmal nicht, wie man 15.000 Euro Schulden machen kann. Die Lastschriften würden dann einfach nicht eingelöst werden.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Bakolino
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Kommentare.
Die Bank hat mich nicht kontaktiert, um eine Forderung geltend zu machen oder Zahlungen zu verlangen.
Nur das Inkassobüro hat sich mit mir in Verbindung gesetzt und mich aufgefordert, den angeblichen Betrag zu zahlen.
Als ich die Kontoauszüge anforderte, hieß es, das Konto sei geschlossen und sie könnten keine Auszüge für die Forderungen vorlegen.
Für mein Überziehungslimit sind es 500 EUR, deshalb wollte ich wissen, ob ein pauschaler neuer Kontoauszug ausreicht oder nicht.

-- Editiert von User am 17. September 2023 17:49

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Kalanndok
Status:
Lehrling
(1950 Beiträge, 305x hilfreich)

Zitat (von Bakolino):
Als ich die Kontoauszüge anforderte, hieß es, das Konto sei geschlossen und sie könnten keine Auszüge für die Forderungen vorlegen.


Da gibt es nur eine Antwort darauf:
Mangels Nachweis des Bestehens der Forderung, weise ich diese als unbegründet zurück.
Bitte lassen Sie mir bis (heute + 14 Tage) ein Schreiben zukommen, aus welchem hervorgeht, dass Sie diese Forderung nicht weiter betreiben werden, ansonsten werde ich diese Tatsache im Rahmen einer negativen Feststellungsklage zur Verhandlung bringen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wurde selbstverständlich bereits über den Vorgang in Kenntnis gesetzt.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2223 Beiträge, 665x hilfreich)

Zitat (von Bakolino):
Die Bank hat mich nicht kontaktiert, um eine Forderung geltend zu machen oder Zahlungen zu verlangen.

Passiert, Schreiben können verloren gehen.
Zitat (von Bakolino):
Für mein Überziehungslimit sind es 500 EUR, deshalb wollte ich wissen, ob ein pauschaler neuer Kontoauszug ausreicht oder nicht.

Ich weiß nicht was du damit sagen willst.

Zitat (von Kalanndok):
Mangels Nachweis des Bestehens der Forderung, weise ich diese als unbegründet zurück.
Bitte lassen Sie mir bis (heute + 14 Tage) ein Schreiben zukommen, aus welchem hervorgeht, dass Sie diese Forderung nicht weiter betreiben werden,

Würde ich ähnlich machen, aber die Fristsetzung wegen Sinnlosigkeit weglassen.

Zitat (von Kalanndok):
ansonsten werde ich diese Tatsache im Rahmen einer negativen Feststellungsklage zur Verhandlung bringen.

Wenn man das ankündigt sollte man es auch durchziehen. Dafür bedarf es einen RA, der vom TE zumindest vorerst zu zahlen wäre.

Zitat (von Kalanndok):
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wurde selbstverständlich bereits über den Vorgang in Kenntnis gesetzt.

Das würde ich tatsächlich durchziehen. Macht mehr Sinn wie die neg. Feststellungsklage.
Ggf sollte sich der TE jemanden suchen der beim Formulieren hilft. Wenn er wie hier schreibt weiß kein Mensch was er will.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2223 Beiträge, 665x hilfreich)

Zitat (von Bakolino):
Die Bank hat mich nicht kontaktiert, um eine Forderung geltend zu machen oder Zahlungen zu verlangen.

Passiert, Schreiben können verloren gehen.
Zitat (von Bakolino):
Für mein Überziehungslimit sind es 500 EUR, deshalb wollte ich wissen, ob ein pauschaler neuer Kontoauszug ausreicht oder nicht.

Ich weiß nicht was du damit sagen willst.

Zitat (von Kalanndok):
Mangels Nachweis des Bestehens der Forderung, weise ich diese als unbegründet zurück.
Bitte lassen Sie mir bis (heute + 14 Tage) ein Schreiben zukommen, aus welchem hervorgeht, dass Sie diese Forderung nicht weiter betreiben werden,

Würde ich ähnlich machen, aber die Fristsetzung wegen Sinnlosigkeit weglassen.

Zitat (von Kalanndok):
ansonsten werde ich diese Tatsache im Rahmen einer negativen Feststellungsklage zur Verhandlung bringen.

Wenn man das ankündigt sollte man es auch durchziehen. Dafür bedarf es einen RA, der vom TE zumindest vorerst zu zahlen wäre.

Zitat (von Kalanndok):
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wurde selbstverständlich bereits über den Vorgang in Kenntnis gesetzt.

Das würde ich tatsächlich durchziehen. Macht mehr Sinn wie die neg. Feststellungsklage.
Ggf sollte sich der TE jemanden suchen der beim Formulieren hilft. Wenn er wie hier schreibt weiß kein Mensch was er will.

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