Hallo zusammen
ich habe einen Brief vom commerz service center erhalten, in dem es darum geht, meine neue Adresse von Regis24 zu erhalten.
Ich hatte ein Konto und eine Kreditkarte, die von der Bank aufgrund von unbekannten Aktivitäten im Jahr 2019 geschlossen wurde.
Meine letzte Kommunikation mit der Bank war 2019, wo ich die Bank bat, die Schließung des Kontos und der Kreditkarte zu bestätigen.
Von der Bank habe ich weder per Post noch per E-Mail eine Forderung erhalten.
In dem erhaltenen Schreiben wird eine Forderungsnummer ohne weitere Einzelheiten angegeben.
Nach dem Verjährungsgesetz 195 verjähren die Ansprüche nach 3 Jahren, gilt das auch für diesen Fall?
Schreiben von Service Center
6. August 2023
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Frage vom 6. August 2023 | 18:34
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Schreiben von Service Center
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#1
Antwort vom 6. August 2023 | 18:52
Von
Status: Unbeschreiblich (116307 Beiträge, 39244x hilfreich)
Zitatin dem es darum geht, meine neue Adresse von Regis24 zu erhalten. :
Das ergibt nicht wirklich einen Sinn ...
ZitatNach dem Verjährungsgesetz 195 verjähren die Ansprüche nach 3 Jahren :
Da es in DE ein solches Gesetz nicht gibt, wäre die Frage in welchem Land das spielt?
#2
Antwort vom 6. August 2023 | 19:06
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDa es in DE ein solches Gesetz nicht gibt, wäre die Frage in welchem Land das spielt? :
Da es keine frühere Mitteilung von ihnen gab und sie nun nach 3 Jahren einen Antrag stellen wollen.
In Deutschland gibt es ein Gesetz für die Ansprüche:
Alle Forderungen verjähren regelmäßig nach drei Jahren (§ 195 BGB).
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#3
Antwort vom 6. August 2023 | 19:38
Von
Status: Student (2287 Beiträge, 683x hilfreich)
ZitatAlle Forderungen verjähren regelmäßig nach drei Jahren (§ 195 BGB). :
Nicht in DE.
ZitatKreditkarte :
Darlehnsschulden wozu auch die KK gehört verjähren zwar nach 3 Jahren, sodann der Schuldner denn die Einrede erhebt, aber vorher gibts ne 10 jährige Hemmung. Titel verjähren erst nach
30 Jahren. usw.
Wie wäre erst einmal bei der Bank anzufragen um was es überhaupt geht.
#4
Antwort vom 6. August 2023 | 20:30
Von
Status: Unbeschreiblich (116307 Beiträge, 39244x hilfreich)
ZitatAlle Forderungen verjähren regelmäßig nach drei Jahren (§ 195 BGB). :
Das steht aber nun gar nicht in dem § 195 BGB ...
Im übrigen gibt es da einiges an Bedingungen (z.B. § 199 BGB, § 197 Abs. 1 Nr. 4 BGB i.V. mit § 218 BGB a.F., § 497 BGB, ....)
Des Weiteren ist da in der Regel kein Automatismus, Verjährung tritt meist erst ein, wenn die "Einrede der Verjährung" erhoben wird.
#5
Antwort vom 6. August 2023 | 21:08
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatBut that is not in the § 195 BGB ... :
Incidentally, there are some conditions (e.g. § 199 BGB, § 197 Para. 1 No. 4 BGB in conjunction with § 218 BGB old version, § 497 BGB, .. ..)
Furthermore, there is usually no automatism, the statute of limitations usually only occurs when the "defense of the statute of limitations" is raised.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich habe das Gesetz geprüft und kann folgendes feststellen:
- die allgemeine Frist beträgt 3 Jahre für den Anspruch
- besondere Bedingungen zur Verlängerung der Frist auf 10 Jahre im Falle einer gerichtlichen Entscheidung, einer Rückzahlungsforderung, einer Verhandlung usw.
- 30 Jahre im Falle eines Vollstreckungstitels.
Da das Inkassounternehmen nach Ablauf der 3 Jahre keine Rückzahlungsaufforderung geschickt hat, stellt sich die Frage, wie ich die Verjährungsfrist zu meiner Verteidigung nutzen kann.
Wenn ich das Mahnschreiben des Inkassos erhalte oder vor Gericht?
ZitatDas steht aber nun gar nicht in dem § 195 BGB ... :
Im übrigen gibt es da einiges an Bedingungen (z.B. § 199 BGB, § 197 Abs. 1 Nr. 4 BGB i.V. mit § 218 BGB a.F., § 497 BGB, ....)
Des Weiteren ist da in der Regel kein Automatismus, Verjährung tritt meist erst ein, wenn die "Einrede der Verjährung" erhoben wird.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich habe das Gesetz geprüft und kann folgendes feststellen:
- die allgemeine Frist beträgt 3 Jahre für den Anspruch
- besondere Bedingungen zur Verlängerung der Frist auf 10 Jahre im Falle einer gerichtlichen Entscheidung, einer Rückzahlungsforderung, einer Verhandlung usw.
- 30 Jahre im Falle eines Vollstreckungstitels.
Da das Inkassounternehmen nach Ablauf der 3 Jahre keine Rückzahlungsaufforderung geschickt hat, stellt sich die Frage, wie ich die Verjährungsfrist zu meiner Verteidigung nutzen kann.
Wenn ich das Mahnschreiben des Inkassos erhalte oder vor Gericht?
#6
Antwort vom 6. August 2023 | 21:21
Von
Status: Unbeschreiblich (116307 Beiträge, 39244x hilfreich)
Zitatstellt sich die Frage, wie ich die Verjährungsfrist zu meiner Verteidigung nutzen kann. :
Gar nicht, denn die Verjährungsfrist hat ja noch gar nicht begonnen.
Und ein Gerichtsverfahren vor 2033 durchzuziehen, das dürfte dem Gläubiger gelingen.
#7
Antwort vom 6. August 2023 | 22:18
Von
Status: Wissender (15847 Beiträge, 9089x hilfreich)
ZitatDa das Inkassounternehmen nach Ablauf der 3 Jahre keine Rückzahlungsaufforderung geschickt hat, stellt sich die Frage, wie ich die Verjährungsfrist zu meiner Verteidigung nutzen kann. :
Bei Krediten oder Kreditkartenschulden, beginnen die 3 Jahre aber erst 10 Jahre nach Kündigung des Kredits oder der Kreditkarte. (Siehe §497(3) BGB)
Dadurch ergibt sich insgesamt eine Verjährung nach 13 Jahren.
#8
Antwort vom 6. August 2023 | 22:31
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatBei Krediten oder Kreditkartenschulden, beginnen die 3 Jahre aber erst 10 Jahre nach Kündigung des Kredits oder der Kreditkarte. (Siehe §497(3) BGB) :
Dadurch ergibt sich insgesamt eine Verjährung nach 13 Jahren.
Danke für Ihre Antwort, ich bin nicht in Zahlungsverzug geraten.
Meine Konten wurden von der Bank geschlossen und seit mehr als 3 Jahren wurde keine Forderung mehr gestellt.
#9
Antwort vom 6. August 2023 | 22:46
Von
Status: Unbeschreiblich (116307 Beiträge, 39244x hilfreich)
Zitatich bin nicht in Zahlungsverzug geraten. :
Das sieht der Gläubiger anders.
ZitatMeine Konten wurden von der Bank geschlossen :
Die waren wohl im Minus wenn die Bank Forderungen stellt.
Wenn es da keinen Ausgleich gab, dann dürfte man in Verzug sein,
Zitatseit mehr als 3 Jahren wurde keine Forderung mehr gestellt. :
Irrelevant.
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