Schriftliches Gerichtsverfahren nach widersprochenem Mahnbescheid

30. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
NasserPudel
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 12x hilfreich)
Schriftliches Gerichtsverfahren nach widersprochenem Mahnbescheid

Guten Tag!

Folgender Hinterdrund:

Eine Forderung für eine Behandlung (m)eines (Ex-)Hundes, die meine ehemalige Partnerin lange nach unserer, auch räumlichen Trennung, beim nun klagenden Tierarzt veranlasst hat, sollte durch Mahnbescheid bei mir begetrieben werden. (Sie hat bei der Trennung die Hunde behalten, ist auch steuerliche Halterin. Irgendwann hat Sie ohne mein Einverständnis eine Operation druchführen lassen und die Tierarztpraxis hat dies ohne weitere Rückfrage auf mein Kundenkonto dort laufen lassen. Warscheinlich weil ich früher auch selbst mit diesem Hund dort war.)

Dem Mahnebscheid habe ich fristgerecht widersprochen.

Tierarzt hat nun via Anwalt Klage eingereicht, ich habe mein Verteidungsvorhaben bereits schriftlich bei Gericht angezeigt.

Nun geht es an das Formulieren des Verteidigungsschreibens.
Ist dies in irgendeiner Weise formgebunden? Kann ich einem Richter, ohne selbst Jurist zu sein, klarmachen, dass hier ohne mein Zutun und auch ohne Rücksprache des Tierarztes mein Kundenkonto benutzt worden ist?
Diese Forderung kann ja nicht gegen mich rechtens sein. Dieses Geld ist aus meiner Sicht bei der Verursacherin einzuholen.

Gibt es einen Tipp, was in einer solchen schriftlichen Verteidigung stehen sollte, oder vielleicht auch nicht stehen darf, damit das Ganze entsprechend funktioniert?

Vielen Dank schon einmal.




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16243x hilfreich)

Zitat:
Ist dies in irgendeiner Weise formgebunden?

Nein. Man sollte sich auf das wesentliche beschränken. Polemik weglassen. Für irgendeine Behauptung dann auch eine Form eines Beweises vorbringen.
Zitat:
Kann ich einem Richter, ohne selbst Jurist zu sein, klarmachen, dass hier ohne mein Zutun und auch ohne Rücksprache des Tierarztes mein Kundenkonto benutzt worden ist?

Meiner Meinung nach ja. Wenn man sich aber unsicher ist, lieber einen Anwalt hinzuziehen.

Das Zauberwort ist hier gesamtschuldnerische Haftung. Wenn man die entsprechenden Beweise für den Umzug und die steuerrechtliche Verantwortung vorlegt, gepaart mit einem ausdrücklichen Bestreiten, dass man die OP veranlasst hat, vor Ort war, dass man überhaupt Kenntnis von dieser OP hatte, eine Vollmacht gab oder ein Einverständnis gab oder gar ein Schuldeingeständnis hinsichtlich der Kosten vorliegt, kommt normalerweise die Klägerseite in Erklärungsnot.

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#2
 Von 
NasserPudel
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 12x hilfreich)

Dies wäre mein Text an das Gericht:

Zitat:
beantrage ich,
die Klage abzuweisen.
Begründung:
Die Behandlung des Hundes ist durch eine dritte Person, ohne mein Einverständnis, ohne mein Zutun und ohne meine Kenntnis auf mein Kundenkonto in der Praxis Dr. XXXXX erfolgt.
Die Behandlungskosten sind nicht mir in Rechnung zu stellen gewesen, sondern vielmehr der Person, die die Behandlung initiiert hat.
Alle in der Vergangenheit durchgeführten Behandlungen dieses Hundes auf mein Kundenkonto wurden auch durch mich persönlich in der Praxis Dr. XXXXX beauftragt und selbstverständlich entsprechend bezahlt. Diese Behandlung ist nicht durch mich beauftragt worden, auch hatte ich keine Kenntnis davon.

Als diese Behandlung stattfand war ich weder Halter dieses Hundes, noch lebte ich mit der Halterin zusammen. Ich bin bereits im Mai 2012 aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Der Hund ist bei der Halterin geblieben.

Die Halterin hat hier ohne mein Wissen mein Kundenkonto in der Praxis Dr. XXXXX benutzt und / oder die Praxis Dr. XXXXX hat ohne mein Wissen und ohne meine Erlaubnis Leistungen auf mein Kundenkonto gebucht, die jedoch durch Dritte beauftragt wurden und von denen ich keine Kenntnis hatte.


Ist das wohl so für einen Juristen in Ordnung? Einen Anwalt hinzuzuziehen lohnt bei der Summe gar nicht wirklich. Sie ist kleiner als 500 EUR. Oder welche Gebühren würden im Falle des Verlierens dieses Prozesses auf mich zukommen?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16243x hilfreich)

Gebührenrechner gibt es im Internet mehr als genug. Für mich klingt das völlig OK, was du geschrieben hast. Ich bin aber auch kein Jurist. :-)
Ich würde halt noch anhängen: Meldeauskunft als Beweis deines Auszuges in 2012 und ggf. Steuerbescheid bzw. Bestätigung, dass du die Steuer nicht bezahlst als Beweis. Den Satz mit "Alle in der Vergangenheit durchgeführten...." würde ich weglassen. Erst dann ergänzen, wenn die Gegenseite behauptet, dass du den Auftrag zur Behandlung gegeben hättest.

Ob sich ein Anwalt "lohnt" kann ich nicht sagen.
Wenn der Anwalt wenig Arbeit hat, macht er das gerne. Ist leichtverdientes Geld und die Gegenseite bezahlt deinen Anwalt, wenn du gewinnst. Mit Anwalt erhöht sich die Chance, keine Fallstricke zu erwischen, weil man irgendwo das falsche Wort verwendet.

-- Editiert von mepeisen am 30.09.2015 13:13

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#4
 Von 
NasserPudel
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 12x hilfreich)

Vielen Dank mepeisen für Deine Hinweise. Ich habe via Meldebscheinigung nachgewiesen, dass ich nicht mehr an entsprechender Adresse wohnhaft war.

Den fraglichen Satz: " Alle in der Vergangenheit durchgeführten.." weggelassen.

ca. zwei Wochen nach Abschicken meines Schreibens bekam ich Post vom Gericht.

Die gegnerische Kanzlei hat beantragt, das Verfahren ruhen zu lassen, da noch weitere Ermittlungen unternommen werden müssten. Das Gericht hat dem entsprochen. Seit Ende Oktober ruht dieses Verfahren also und wird laut Bescheid des Gerichtes nur auf Antrag einer Partei wieder aktiviert.

Meine Fragen wäre nun:

- wie lange kann denn so etwas ruhen, bis das Gericht so ein Verfahren komplett beendet?

-ist es noch verhältnismäßig, dass da irgendetwas ermittelt werden soll, da die Faktenlage recht eindeutig ist?

-Wie kann man das Verhalten der gegnerischen Partei einschätzen? Da ermittelt ja nun wahrscheinlich niemand 3 Monate lang irgendetwas. Ist diese "Masche" etwa ein probates Mittel so ein Verfahren nicht zu verlieren und somit Kosten zu sparen? Oder kommt möglicherweise jetzt nach Monaten die große Überraschung?

Ich habe leider keinerlei Erfahrung auf dem Gebiet.

Vielen Dank für Tipps und Antworten!

der Pudel

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16243x hilfreich)

Tja. Ich würde eine Fortsetzung beantragen und eine Fristsetzung von 2 Wochen bis zu der die Klägerin doch bitte nachweisen soll, dass man Halter des Hundes war zum Zeitpunkt der OP und dass man die OP veranlasst hat. Als Begründung würde ich anführen, dass 3 Monate ausreichend sind, um die Meldedaten zu prüfen, die man vorgelegt hat, sowie die Steuerunterlagen für die Hundesteuer...
Sollte die Klägerin die Frist von 2 Wochen versäumen möge Versäumnisurteil ergehen.

-- Editiert von mepeisen am 03.02.2016 16:20

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#6
 Von 
NasserPudel
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 12x hilfreich)

Update:

Zwischenzeitlich kam recht überraschend Post vom Gericht. Eine Abschrift zur Kenntnisnahme. Die Kanzlei der Gegenseite hat die Klage zurückgenommen. Ich denke damit ist das Thema vom Tisch.

Vielen Dank für die Tipps und EInschätzungen!

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13745 Beiträge, 4876x hilfreich)

Danke für die Rückmeldung!

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