Schützt P-Konto vor Abtretung?

15. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
JoeBanana
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Schützt P-Konto vor Abtretung?

Aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten versuche ich mich zuzeit mit einem Inkassounternehmen auf eine Ratenzahlung zu einigen. Mein Konto ist bereits in ein P-Konto umgewandelt.
Ich habe heute einen Brief zur Ratenzahlung erhalten. (habs hier angehängt und anonymisiert)
Besonders problematisch scheint mir dabei ein Satz zu sein:

"In gleicher Weise tritt der Schuldner sein sonstiges und künftiges Guthaben sowie die von ihm abgerufenen Kreditmittel bei Kreditinstituten, mit denen er gegenwärtig oder künftig in Geschäftsbeziehungen steht, an den Gläubiger ab."

Ich habe zwar vor, die Raten zu zahlen, dennoch finde ich diesen Satz ziemlich bedrohlich.
Sollte dieser Punkt inkraft treten, wäre das Guthaben durch den Pfändungsschutz noch geschützt?
Hier handelt es sich ja nicht um eine Pfändung, daher vermute ich mal nein, aber ich wollte dennoch mal nachfragen, um sicher zu sein.
Bisher habe ich die Vereinbarung noch nicht akzeptiert.



-- Editiert von User am 15. November 2023 15:13

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2278 Beiträge, 681x hilfreich)

Zitat (von JoeBanana):
Sollte dieser Punkt inkraft treten, wäre das Guthaben durch den Pfändungsschutz noch geschützt?

Ja

ICH würde die Punkte 3, 5 und 6 streichen und dann den Wisch zurück schicken. Ist natürlich pokern weil die Gegenseite das dann nicht akzeptieren muss.

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