Schufa-Eintrag auf erledigt stellen Rechtslage

2. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
Rene1982
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 9x hilfreich)
Schufa-Eintrag auf erledigt stellen Rechtslage

Hallo Community,

ich habe einen Schufa-Eintrag in Höhe von 239€(Hauptforderung). Dieser Fall befindet sich im Rechtsstreit und die Gesamtforderung beträgt 438,22€.

Der Rechtsstreit wird nur auf Grund der Nebenforderungen geführt, da die Hauptforderung rechtens ist.

Ich habe jetzt die Gesamtforderung vorläufig überwiesen, mit der Bemerkung, dass der Teil der Summe, der sich aus den Nebenforderungen zusammensetzt strittig ist.

Habe ich einen Anspruch auf Umstellung des Schufa-Eintrag von offen auf erledigt?

Die Gegenseite kann dies ja als Druckmittel nutzen um mir ein Schuldeingeständnis über die vollständige Summe abzupressen.

Wie reagiert die Schufa, wenn ich die Zahlung nachweisen kann und die Umstellung fordere?

Gruß

René

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Habe ich einen Anspruch auf Umstellung des Schufa-Eintrag von offen auf erledigt?

Meiner Meinung nach Ja. genauer gesagt hast du einen Anspruch darauf, dass der Eintrag gesperrt wird und nicht mehr beauskunftet wird. Zumindest solange bis die Frage gerichtlich geklärt ist.

Zitat:
Die Gegenseite kann dies ja als Druckmittel nutzen um mir ein Schuldeingeständnis über die vollständige Summe abzupressen.

Das wäre IMHO eine Nötigung und damit eine strafbare Handlung des Gläubigers bzw. Inkassos

Zitat:
Wie reagiert die Schufa, wenn ich die Zahlung nachweisen kann und die Umstellung fordere?

Man merkt dann meist, dass die Schufa nicht für die Vebraucher da ist, sondern pure wirtschaftliche Interessen verfolgt. Sprich: Meist versuchen die, die Löschung/Sperre abzuwehren.
Nicht beirren lassen.

Wie setzen sich die rund 200€ Nebenforderungen denn zusammen? Das klingt irgendwie absurd hoch.

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Rene1982
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat:


Wie setzen sich die rund 200€ Nebenforderungen denn zusammen? Das klingt irgendwie absurd hoch.


Die wollen 80€ Inkassogebühren, 79€ Rechtsanwalt gebühren, Zinsen, Kosten fürs Mahnverfahren.

Ja ist absurde, deswegen geh ich auch gerichtlich vor, aus Prinzip.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Gab es ein gerichtliches Mahnverfahren? Wurde diesem widersprochen?

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#4
 Von 
Rene1982
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo,

ja gab es und wurde widersprochen. Mein Anwalt kümmert sich schon darum. Sind bald in der mündlichen Verhandlung.

Doppelt abrechnen Inkasso und Anwaltsgebühren sind halt sonne Sache. Letztendlich geht's mir ums Recht, da ich von Anfang an mit dem Gläubiger in Kontakt gewesen war und die Hauptforderung nie widersprochen habe jedoch den anfänglichen Gebühren des Inkassounternehmens sowie allen folgenden Gebühren.

Gruß

René

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

ok. Solange das Gericht nicht ausgeurteilt hat, muss der Schufa-Eintrag raus. Jetzt ist auch klar, was du eingangs mit "befindet sich im Rechtsstreit" meinst. Also es ist aktuell "vor Gericht anhängig".

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