Schufa - Eintrag gelöscht

25. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Bushidosbest82
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Schufa - Eintrag gelöscht

Hallo zusammen,

Ich habe da mal ne frage habe letztes Jahr so im Juni eine Titulierte Forderung mit Eintragung beim Amtsgericht von der Stadtsparkasse abgezahlt waren so 1100€!
Ich habe auch eine Forderung die Tituliert war von ksp Kanzlei im Januar 2009
abgezahlt! Beides 2009... Beide wurden mit einem Erledigung merkmal versehen!
Das komische ist jetzt, das ich eine Eigenauskunft gemacht habe bei der Schufa... und siehe da der Eintrag der Stadtsparkasse ist komplett raus! Warum weiß ich nicht, ich will sie auch nicht ansprechen da ich angst habe das es ein versehen war und sie den Eintrag wider reinsetzen ( Geht das überhaupt ?? )....
Nur Ksp hat denn Eintrag drinnen gelassen..kann er mir noch Probleme machen??
Mein Score bei der Schufa ist jetzt ( Damals 5% von 100% ) jetzt wider auf 81,80% von 100%! was doch ganz gut sein müsste.....
Oder liegt es daran das an der interessenabwägung?? könnte es auch das neue Datenschutz gesetzt von Januar 2010 sein?? Die Frau von der Rechtsabteilung der Stadtsparkasse wollte es auf garkeinen Fall rausnehmen! Komisch!!!

Mfg Bushidosbest82

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rosenquarz
Status:
Schüler
(279 Beiträge, 101x hilfreich)

Der Eintrag von der Sparkasse dürfte doch raus sein, weil die Forderung getilgt ist.
Wenn die zweite nachweislich getilgt ist, aber noch nicht gelöscht. würde ich die Gläubiger-Vertreter zur Löschung auffordern und eine Kopie des entwerteten Titels an die Schufa schicken. Im "Beipackzettel" zur Auskunft steht doch, wie man bei etwaigen Ungereimtheiten vorzugehen hat.

Wenn Du Deinen Score schon gut findest, müsstest Du meinen ´mal sehen.... ;-)))

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#2
 Von 
Bushidosbest82
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja wenn man mal nur noch 5% hatte ist 81,80% Schon super!
Aber du hast recht es ist noch Platz nach oben!! ;-)
Heißt es aber nicht das die Einträge erst nach 3 Jahren nach Tilgung gelöscht werden? So steht es zu mindestens überall auch bei der schufa....
Wo ich 2009 mit der Löschung aus dem schuldnerverzeichnis vom Amtsgericht bei der schufa war meinte die Dame das auch so...
Es könnte ja für spätere Verträge etc. relevant sein! Sagen die.....
Obwohl eine Tilgung auch positiv zu bewerten ist!

Mfg Bushidosbest82

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rosenquarz
Status:
Schüler
(279 Beiträge, 101x hilfreich)

So,wie ich das eigentlich kenne, sind Schufa-Einträge nach Tilgung der titulierten Schuld zu löschen.

Oder hattest Du gar die eidesstattliche Versicherung geleistet? Die bleibt in der Tat drei Jahre im Schuldnerverzeichnis beim Vollstreckungsgericht gespeichert, auf dessen Datenbestand die Schufa ja zugreift.

Bei der Auskunft der Schufa ist bekanntlich noch zu unterscheiden, an wenn sie geht. Eine Eigenauskunft soll angeblich alle Daten enthalten, Infos an Dritte nur bestimmte.

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#4
 Von 
Bushidosbest82
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Nein nur die stadtsparkasse war mit einer Eidesstatlichen versicherung und die ist ja rauss!! Nach 6 monaten! Was ich ja so komisch fand! Ksp war "nur" Titulirt....
Schon komisch! Rufe morgen bei der schufa an und frage mal nach... Die EV wurde direckt nach der Tilgung gelöscht, und mit der Löschungs Urkunde war ich bei der Schufa die löschte auch sofort die EV!
Morgen malschauen was die sagen!! ;)


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#5
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Das sind Äpfel und Birnen:

Die Eintragungen in das Schuldnerverzeichnis erfolgen gem. ZPO bzw. InsO und sind zeitlich befristet auf 3 Jahre (§ 915a Abs.1 ZPO ) bzw. 5 Jahre (§ 26 Abs.2 InsO )
Eine Eintragung in das Schuldnerverzeichnis kann gem. § 915a Abs.2 ZPO vorzeitig gelöscht werden, wenn der Eintragungsgrund nicht mehr vorliegt.
Im SchuVerz stehen die eidesstattlichen Versicherungen, Haftbefehle zur Erzwingung derselben und masselose Einstellungen der Insolvenz.

Daneben gibt es die Eintragungen die nicht (!) im SchuVerz eingetragen werden. Hierzu zählen die Daten aus (Inkasso-)Mahnverfahren. Diese unterliegen dem BDSG und hier gibt es keine feste Löschfrist. § 35 Abs.2 Nr.4 BDSG schreibt vor, dass Daten zu löschen sind, wenn sie geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung verarbeitet werden und eine Prüfung jeweils am Ende des vierten Kalenderjahres beginnend mit ihrer erstmaligen Speicherung ergibt, dass eine längerwährende Speicherung nicht erforderlich ist.

Die Schufa hätte also das "Recht" erst nach Ablauf des vierten Kalenderjahres eine Prüfung zu veranlassen, ob es sinnvoll erscheint, die Daten weiter zu speichern. Der Einfachheit halber hat sich die Schufa offenbar aber entschieden, diese Frist zu verkürzen auf 3 Jahre. Das Gesetz macht hier keinen Unterschied, ob es sich bei den Daten um solche aus erledigten oder aus nicht erledigten Verfahren handelt ... :)

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