Schufa Eintrag gelöscht?

29. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
Shareef61
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Schufa Eintrag gelöscht?

Hallo zusammen,

ich hatte 2018!einen Schufa Eintrag vom Bafög Amt. Ich musste auch 2x mal zum Gerichtsvollzieher deswegen. Beide Male wurde festgestellt, dass bei mir „nichts zu holen" ist. Zuletzt musste ich 2020 dahin.

Ich habe jetzt eine kostenlos Schufa Auskunft nach ds-gvo 15 gefordert. Da sind in der Tabelle „in den letzten 12 Monaten übermittelte Wahrscheinlichkeitswerte" 2 Scahen aufgelistet.

Auf der nächsten Seite steht dann folgendes und dazu habe ich eine Frage: „ aus den Schuldnerverzeichnissen der zentralen Vollstreckungsgerichte stammt die Information, dass der genannte Verbrauch eine Vermögensauskunft abgegeben hat, aber die Vollstreckung nach dem Inhalt des Vermögensverzeichnisses nicht zur vollständigen Befriedigung der Gläubiger geeignet ist. Am 29.12.2020 wurde unter der Nummer 123 eine entsprechende Eintragungsanordnung in das Schuldnerverzeichnis erlassen. Weitere Informationen können Sie online nachlesen unter meine schufa.de…"

Bedeutet das, dass das Bafögamt meinen Schufa Eintrag gelöscht hat? Und muss ich das Geld jetzt nicht mehr zurückzahlen?

Ich hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt. Vielen Dank.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126311 Beiträge, 40619x hilfreich)

Zitat (von Shareef61):
Bedeutet das, dass das Bafögamt meinen Schufa Eintrag gelöscht hat?/quote]
Es wäre mir neu, dass das Bafög-Amt überhaupt Schufa-Einträge macht.

Aber weg ist weg, egal wer es gelöscht hat.



Zitat (von Shareef61):
Und muss ich das Geld jetzt nicht mehr zurückzahlen?

Was ist denn das für eine seltsame Theorie, das man Schulden nicht mehr zurückzahlen muss, nur weil der Schufaeintrag weg ist?
Selbstverständlich wird man die bei Leistungsfähigkeit zurückzahlen müssen, plus die Kosten der Vollstreckung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Shareef61
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ging nicht um die reguläre Rückzahlung nach 5 Jahren.

Ich habe laut Bafögamt 6 Monate zu Unrecht Bafög erhalten, obwohl ich alles ehrlich und offen angegeben hatte. Da hatte der bafögmitarbeiter einen Fehler begangen. Und dieses Geld hatten die dann zurückgefordert und so kam es zum Schufa Eintrag.

Kann das Bafögamt einfach so wieder einen Schufa Eintrag machen in Bezug auf diesen Fall?

Und kann die Vollstreckung auch „einfach so" wieder vollzogen werden oder müsste der Prozess wieder von vorne starten?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126311 Beiträge, 40619x hilfreich)

Zitat (von Shareef61):
Kann das Bafögamt einfach so wieder einen Schufa Eintrag machen in Bezug auf diesen Fall?

Wenn die Voraussetzungen vorliegen, dann können die das.



Zitat (von Shareef61):
Und kann die Vollstreckung auch „einfach so" wieder vollzogen werden

Da ein gültiger Titel vorliegt, kann bis zu 30 Jahre nach der letzten Vollstreckung jederzeit wieder eine Vollstreckung erfolgen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Shareef61
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Verstehe das noch nicht ganz.

Schufa Einträge werden ja nicht automatisch gelöscht. Hier hat das Bafögamt ja offensichtlich den Eintrag löschen lassen. Damit es wieder zu einem Schufa Eintrag in dieser Sache kommen kann, müsste man ja wieder das ganze Procedere durchlaufen oder nicht? Die können den Schufa Eintrag doch nicht ohne Weiteres reaktivieren?

Liegt denn noch ein gültiger Titel vor, wenn das Bagögamt die Schulden erlassen hat? Können die aus heiterem Himmel direkt eine Vollstreckung beantragen? Müsste da auch nicht wieder alles seinen Ablauf haben?

Danke für deine Antworten.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35256 Beiträge, 6014x hilfreich)

Zitat (von Shareef61):
wenn das Bagögamt die Schulden erlassen hat?
Schreib mal bitte ab, wo das steht... dass dir deine BAföG-Schulden erlassen wurden.
Bitte im Wortlaut.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Shareef61
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Auf der Schufa Auskunft steht genau das:

„ aus den Schuldnerverzeichnissen der zentralen Vollstreckungsgerichte stammt die Information, dass der genannte Verbrauch eine Vermögensauskunft abgegeben hat, aber die Vollstreckung nach dem Inhalt des Vermögensverzeichnisses nicht zur vollständigen Befriedigung der Gläubiger geeignet ist. Am 29.12.2020 wurde unter der Nummer 123 eine entsprechende Eintragungsanordnung in das Schuldnerverzeichnis erlassen. Weitere Informationen können Sie online nachlesen unter meine schufa.de…"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17565 Beiträge, 9634x hilfreich)

Da wurden aber keine Schulden erlassen.
Es wurde eine Anordnung erlassen (= es wurde angeordnet), dass ein Eintrag im Schuldnerverzeichnis erfolgt.

Die zwei Bedeutungen von "erlassen":
https://www.duden.de/rechtschreibung/erlassen

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 931x hilfreich)

Zitat (von Shareef61):
Bedeutet das, dass das Bafögamt meinen Schufa Eintrag gelöscht hat?
Nein.
Zitat (von Shareef61):
Und muss ich das Geld jetzt nicht mehr zurückzahlen?
Doch.

0x Hilfreiche Antwort

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