Schufa Eintrag löschen (Kulanz)

18. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Maniac801
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Schufa Eintrag löschen (Kulanz)

Hallo Leute,
weiß jemand sicher ob man einen Schufa-Eintrag aus Kulanz löschen kann, also wenn der Gläubiger bezahlt wurde und der Gläubiger sein Einverständnis dazu gibt?

Falls das geht, wie genau läuft das ab?
Brauche ich dann eine Bestätigung des Gläubigers oder muss sich der Gläubiger dann selbst an die Schufa wenden?




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16243x hilfreich)

Theoretisch Ja. Praktisch hat die Schufa eigentlich 0 Interesse daran. Zwingen kann man die Schufa im Grunde nicht.

Im Grunde muss sich irgendwer an die Schufa wenden. Und hat die Schufa Lust dazu, wird sie es tun. Wenn nicht, dann nicht.

Das Einzige, worauf du Anspruch hast ist eine "Erledigt"-Markierung.

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#2
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2705 Beiträge, 789x hilfreich)

Wenn die Forderung unter 1.000 € und binnen 4 Wochen bezahlt wurde löscht die Schufa auf Anfrage des Schuldners.

Der Gläubiger bzw dessen Vertreter kann nur löschen sofern der Eintrag aufgrund eines Fehlers erfolgte.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Maniac801
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Wenn die Forderung unter 1.000 € und binnen 4 Wochen bezahlt wurde löscht die Schufa auf Anfrage des Schuldners.

Der Gläubiger bzw dessen Vertreter kann nur löschen sofern der Eintrag aufgrund eines Fehlers erfolgte.


Hallo,
die Forderung Betrug 1.800€, wurde nicht tituliert und auch nicht innerhalb von 4 Wochen bezahlt, ein Fehler lag leider nicht vor!
Der Gläubiger würde den Eintrag löschen lassen sofern dies möglich wäre.

Also habe ich hier wohl schlechte Karten und muss die 3 Jahre warten, richtig?

-- Editiert von Maniac801 am 18.01.2021 18:50

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Maniac801
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Theoretisch Ja. Praktisch hat die Schufa eigentlich 0 Interesse daran. Zwingen kann man die Schufa im Grunde nicht.

Im Grunde muss sich irgendwer an die Schufa wenden. Und hat die Schufa Lust dazu, wird sie es tun. Wenn nicht, dann nicht.

Das Einzige, worauf du Anspruch hast ist eine "Erledigt"-Markierung.


Hallo,
danke schonmal,
wenn ein Schufa-Eintrag den Vermerk "Saldo Fälligstellung" hat, ist dieser Negativ, ein Erledigungsvermerk mach dies wohl nicht besser oder sehe ich das Falsch?

Das heißt also eine Schufa muss das nicht löschen? Auch wenn der Gläubiger dies selbst Anfragen würde?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16243x hilfreich)

Zitat:
Wenn die Forderung unter 1.000 € und binnen 4 Wochen bezahlt wurde löscht die Schufa auf Anfrage des Schuldners.

Wichtig: 4 Wochen ab Entstehen. Nicht 4 Wochen ab Inkasso o.ä. Nur um das klarzustellen.

Aus Bonitätssicht ändert das quasi nichts, wenn es als erledigt markiert wird. Vielleicht steigt die Bonität, beispielsweise von 20% auf 30%. Alles unter 95% oder 90% ist aber quasi kaputt.

Es geht nur darum: Wenn der Eintrag als erledigt markiert wird, fliegt er 3 Jahre später raus. Wenn nicht, dann im Prinzip nicht. Gläubiger und Inkassos "vergessen" häufiger mal, die Einträge als erledigt zu melden.

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