Schufa-Eintrag löschen lassen?

6. Juni 2023 Thema abonnieren
 Von 
zausel76
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Schufa-Eintrag löschen lassen?

Hi!
Ich überlege, bei der Schufa einen Antrag auf die Löschung eines Eintrags zu stellen und frage mich (bzw. euch), ob es in meinem Fall überhaupt eine Chance gibt. Und wenn es die gibt, welches überzeugende Argumente gegenüber der Schufa sein könnten.

Der Hintergrund ist eine Forderung einer Telekommunikationsfirma aus 2010. Die haben die Forderung irgendwann zwischen 2011 und 2016 an ein Inkassounternehmen abgegeben. Irgendwo in diesem Zeitraum ist die Forderung tituliert worden. 2017 habe ich mich mit dem Inkassounternehmen auf eine kleine monatliche Ratenzahlung verständigt. Im August 2021 habe ich den noch ausstehenden Betrag von ca. 650 Euro beglichen.
(Der zwischenzeitliche Höchststand betrug ca. 1500 Euro. Von 2010 bis 2017 war ich HartzIV-Empfänger. Seit 2017 bin ich durchgehend nichtselbständig beschäftigt.)

Ich bin also schuldenfrei, die Schufa wird den Eintrag aber erst zum 01.01.2025 löschen.

Mein Problem ist jetzt, daß ich aufgrund einer Eigenbedarfskündigung in einer deutschen Großstadt auf der Suche nach einer Mietwohnung bin. Diese Suche fühlt sich u. a. aufgrund meines Schufa-Eintrags an wie ein permanentes "gegen-Wände-laufen". :(

Ist das wirklich aussichtslos, die Schufa um frühzeitige Löschung dieses Eintrags zu bitten?
Die wissen doch, daß ich seit Jahren alles pünktlich bezahle. Außerdem kann ich ein relativ gutes Einkommen und einen unbefristeten Arbeitsvertrag nachweisen. Ich würde der Schufa sogar 500 Euro zahlen. Allerdings fürchte ich, daß mir so ein Vorschlag nachteilig ausgelegt werden könnte.

Wegen so einer alten und relativ geringen Forderung droht mir die Obdachlosigkeit. Das steht doch in keinem nachvollziehbaren Verhältnis. Aber vermutlich argumentiere ich hier viel zu laienhaft (/un-juristisch).

Danke fürs Lesen & ich bin für jeden Rat dankbar!




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2705 Beiträge, 789x hilfreich)

Zitat (von zausel76):
Die wissen doch, daß ich seit Jahren alles pünktlich bezahle.

Woher? Dort arbeiten m.W. keine Leute mit Glaskugel o.ä.. Außerdem frage ich mich und deine künftigen Geschäftspartner sicherlich warum du dir so viel Zeit mit der Zahlung gelassen hast. Es hat schon seine Gründe warum man noch 3 Jahre speichert.
Zitat (von zausel76):
Ist das wirklich aussichtslos, die Schufa um frühzeitige Löschung dieses Eintrags zu bitten?

Bitten kann man erfüllen, muss man aber nicht. Bei der Schufa vermute ich, dass das nicht geschehen wird zumal die Forderung erst tituliert werden müsste.



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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130759 Beiträge, 41579x hilfreich)

Zitat (von zausel76):
ob es in meinem Fall überhaupt eine Chance gibt.

Naja, Chancen fangen bei 0,1% an ...



Zitat (von zausel76):
Die wissen doch, daß ich seit Jahren alles pünktlich bezahle
1
Da verwechselt man die Schufa wohl mit der NSA ...



Wie ist denn der Wortlaut des Eintrages?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
zausel76
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Da verwechselt man die Schufa wohl mit der NSA ...

Lol
Zitat (von Harry van Sell):
Wie ist denn der Wortlaut des Eintrages?

im SCHUFA-BonitätsCheck für Vermieter steht auf der ersten Seite
Zitat:
Zum 17.05.2023 liegen keine Informationen über aktuelle Zahlungsstörungen vor.

Auf den folgenden Seiten werden einige Salden aufgeführt.
Der letzte Eintrag ist mit "Forderung ausgeglichen" überschrieben. Da drunter steht auf ganzen acht Zeilen sinngemäß nur, daß der Vertragspartner die Erledigung gemeldet hat:
Zitat:
Der Vertragspartner hat uns mitgeteilt, dass der vorbezeichnete Vorgang inzwischen seine
Erledigung gefunden hat. Im Falle eines positiven Vertragsverlaufs wurden die vertraglichen
Vereinbarungen vollständig erfüllt und das Vertragsverhältnis daher ordnungsgemäß beendet. Im
Falle einer Zahlungsstörung (Abwicklungskonto) wurde die offene Forderung zum angegebenen
Datum durch Zahlung ausgeglichen.
Datum der Erledigung: 05.08.2021
Der Vertragspartner hat uns gemeldet, dass die genannte Vertragsbeziehung zu diesem Datum
beendet wurde / ausgeglichen wurde.


-- Editiert von User am 6. Juni 2023 18:16

-- Editiert von User am 6. Juni 2023 18:16

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130759 Beiträge, 41579x hilfreich)

Aktuell würde mir bei dem Eintrag keine Tragfähige Argumentation einfallen um den wegzubekommen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
zausel76
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Aktuell würde mir bei dem Eintrag keine Tragfähige Argumentation einfallen um den wegzubekommen.

Ja, das ist wohl leider so.

Mit ein bisschen Glück habe ich gerade eben meine neue Wohnung besichtigt. :smile:
(Wenn es mit dieser Wohnung doch nicht klappt, werde ich den Antrag bei der Schufa stellen. Hab in dem Fall ja nichts zu verlieren.)

Danke für Deine Einschätzung und
liebe Grüße!

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