Schufa - Eintrag löschen/verbergen

15. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
go328990-22
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Schufa - Eintrag löschen/verbergen

Guten Abend liebes Anwalts-Forum :-)

habe vor ca. einem Jahr eine Kreditkarte beantragt bei amazon. erhalten und damit eingekauft (1200 euro)

hab dann monatlich bezahlt bzw. die haben es von meinem konto abgehoben.
Bin dann in Urlaub gefahren, als ich zurück kam war mein Konto gepfändet und ein Betrag von 2000 Euro wurde mir von einer Inkasso-firma angehängt.

Hab natürlich gestritten hin und her und dann hab ich mich doch zur zahlung entschlossen weil ich mein Konto dringend benötigte (Studium etc.)

Hab dann mühsam alles bezahlt. Die Inkasso - Firma hat dann durchs Amtsgericht mich zu einer Zahlung innerhalb von 2 Wochen verpflichtet (unglaublich) und einen Schufa-Eintrag erstellen lassen. Totale verarsche

Hab dann fristgerecht alles bezahlt und alles getilgt.
Nun im November/Dezember hatte ich keinerlei Schulden mehr, hab alles bezahlt.

Nun wollte ich ein Handyvertrag abschließen weil ich dringend ein neues Handy benötige. Alles gemacht, kam ein Brief "negative Bontitätsauskunft."

Bisschen bei Schufa - Recherchiert. Hab mir jetzt erstmal eine Schriftliche Auskunft "bestellt" auf die ich nun warte.

Ich wollte jetzt fragen, ist es möglich die getilgten Einträge zu löschen bzw. für Unternehmen zu sperren ?
In einem Forum habe ich gelesen dass es anscheinend möglich ist dass man Schulden, welche man schon getilgt hat, löschen kann bzw. erzwingen kann dass die für Unternehmen nicht mehr eingesehen werden können.

Anscheinend soll dafür ein einfacher Brief mit Quittungen über die Bezahlten rechnungen reichen.

Nun die Frage:

Ist dies möglich? Auf welche Rechtssprechung kann ich mich beziehen??


Danke im Voraus

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Eintragungen über aufgelaufene Schulden werden 3 Jahre nach deren Begleichung getilgt - die sind offenbar noch lange nicht um.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

muemmel, ich muss Dich da korrigieren:

Der Eintrag wird am ENDE des dritten Jahres nach Erledigung gelöscht undn icht exakt nach drei Jahren ^^, es sei denn der wäre nicht über 1000 Euro und erfüllt noch ein paar Nebenbedingungen nach BDSG :-)

an den TE:
Wozu brauchst Du die Schufaauskunft für ein neues Handy? Geld sparen, Handy kaufen, Prepaid-Karte kaufen und fertig ist das Ganze.
Die Vorgehensweise/Denkweise "Für ein neues Handy sind mir meine Altschulden/Schufa-Einträge egal" ist m.E. höchst bedenklich und unreif, zudem man ein Handy mit Prepaid rechnerisch deutlich günstiger (also separat gekauft) als im Vertrag bekommt (wenn man mal von den 24 Monats-Verträgen ausgeht).
Zudem wird es selbst nach Löschung der Schufaeinträge mind. sechs Monate dauern bis sich der Score etc. soweit gebessert hat, dass man wieder Verträge mit Dir abschließen möchte.

Wenn ich mir aber Deinen Text anschaue, fällt mir zu den nachfolgenden Passagen ein wenig was ein:


[...]hab dann monatlich bezahlt bzw. die haben es von meinem konto abgehoben.
Bin dann in Urlaub gefahren, als ich zurück kam war mein Konto gepfändet und ein Betrag von 2000 Euro wurde mir von einer Inkasso-firma angehängt.


Eine Kontopfändung erfolgt nicht einfach so ohne weiteres, davor kommt ein gerichtlicher MB und danach ein VB, before ein PfÜB erlassen werden darf - also muss der Urlaub seeeeeehr lange gedauert haben.

Hab natürlich gestritten hin und her und dann hab ich mich doch zur zahlung entschlossen weil ich mein Konto dringend benötigte (Studium etc.)

Hui, wie großzügig, dass Du Dich doch "bequemt" hast zu zahlen. Ein Titel ist übrigens 30 Jahre lang vollstreckbar.

Hab dann mühsam alles bezahlt. Die Inkasso - Firma hat dann durchs Amtsgericht mich zu einer Zahlung innerhalb von 2 Wochen verpflichtet (unglaublich) und einen Schufa-Eintrag erstellen lassen. Totale verarsche

Wie hat sich die LBB gefühlt, als Du deren Kreditkarte benutzt hast und dann nicht zahlen konntest/wolltest? Die haben sich vermutlich auch verarscht gefühlt, und die Meldung war sogar völlig rechtens.

Hab dann fristgerecht alles bezahlt und alles getilgt. Nun im November/Dezember hatte ich keinerlei Schulden mehr, hab alles bezahlt.
Nun wollte ich ein Handyvertrag abschließen weil ich dringend ein neues Handy benötige. Alles gemacht, kam ein Brief "negative Bontitätsauskunft."

Der Eintrag wird - nach Deinen Angaben - am 31.12.2014 gelöscht werden. Frohes Warten wünsche ich!


-- Editiert Albarion am 16.02.2012 04:39

-- Editiert Albarion am 16.02.2012 04:40

-- Editiert Albarion am 16.02.2012 04:41

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go328990-22
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Es geht nicht nur um's Handy. Es geht mir hier darum dass dieser Schufa-Eintrag 3 Jahre lang anhält und ich während dessen keinen Kredit oder sonst was erhalte.

Bist du Sicher dass das 6 Monate andauert? Ich hab mich etwas informiert und viele sagen es dauert weit aus weniger als 6 Monate.

Der Urlaub dauerte 4 Wochen. Wie kann mir bitte in 4 Wochen das Konto gepfändet werden -.-*

Hä ich glaub du hast nicht richtig gelesen ^^
Ich hab den Kredit vor ca. einem Jahr (!!) aufgenommen in höhe von 1200 euro. Hab dann (3 monate nach dem kredit) MONATLICH 200 Euro abbezahlt bis halt keine Briefe mehr kamen.
1 Jahr = 12 Monate - 3 Monate = 9 * 200 Euro = 1800 Euro

Ich hab doch meine Kontoauszüge wo alles dokumentiert ist! Und ich hab insgesamt 1800 Euro zurückgezahlt + die plötzlich aufgetauchten 2000 euro.

Ja, das überleben der LBB ist auch davon abhängig dass gerade ICH alles zurückbezahle ^^ am besten noch doppelt


Super, bringt mir nichts wenn das erst in 3 Jahren gelöscht wird.



Neue Frage:

Ich habe gelesen, dass ich eine Löschurkunde beantragen kann für Schulden die über das Amtsgericht gelaufen sind. Diese Löschurkunde zwingt die Schufa dazu die Schulden (die übers Amtsgericht liefen) zur sofortigen Löschung. Nun bei mir ist das der Fall. Der Eintrag bei meiner Schufa ist von der Schuld die übers Amtsgericht lief.

Was muss ich bei dieser Löschurkunde alles abgeben bzw. wo muss ich die beantragen?

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-- Editiert go328990-22 am 16.02.2012 08:51

-- Editiert go328990-22 am 16.02.2012 08:52

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
TraumBaum
Status:
Schüler
(286 Beiträge, 111x hilfreich)

ich verstehe nicht, wieso du 2000 euro zahlst, die der LBB anscheinend gar nicht zustanden.

irgendwas läuft da falsch. du sagst du hast gezahlt...

jetzt würde ich mir als 1. mal eine Übersicht von der LBB zusenden lassen über Belastungen der Kreditkarte sowie die eingegangenen Zahlungen.

Kann es hier sein, dass du an eine falsche Kontonummer gezahlt hast? dann solltest du das prüfen, ob die 200 euro jeweils angekommen sind bei der LBB (auch wenn das ganze schon abgeschlossen ist, müssen die diese sachen immernoch gespeichert haben)

dann wie gesagt nachschauen was da passiert ist:
sind deine zahlungen eingegangen und du hast alles getilgt hat die LBB zu unrecht dieses Geld eingefordert, dann würde ich einen Rechtsanwalt aufsuchen und schadensersatzklage einreichen, weil siegeld zu unrecht erhalten haben.

ist das geld nicht angekommen musst du deine bank nachverfolgen lassen wo das geld abgeblieben ist. hast du es an ein falsches Konto geschickt, hat sich derjenige 9 monate lang über 200 euro gefreut und den fehler seiner bank nicht mitgeteilt. auch dann solltest du zum anwalt gehen um das geld zurück zu klagen....


2. sache: du bekommst beim mahnbescheid eine zustellung. hast du die post sammeln lassen für diesen zeitraum wo du in urlaub bist? dann hättest du dem gericht zeigen können, dass es dir nicht möglich war, auf die briefe zu reagieren. auch da hätte ich einen anwalt aufgesucht.

denn im moment beschreibst du es so, als wären die 2000 euro zu unrecht gefordert worden...irgendwas muss da ja schief gelaufen sein.

einen ahndyvertrag kiregt man soweit ich weiß bei vodafone ab einen scorewert von 82%...war zumindest bei einem kumpel so.



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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Zunächst mal dauert es (deutlich) länger als 4 Wochen, um einen Mahnbescheid, einen Vollstreckungsbescheid und eine (versuchte) Zwangsvollstreckung zu erwirken - vorher wird niemand eine Kontopfändung vornehmen (können) ... :)
Da hier einiges Halbwissen kursiert ist es vielleicht ganz gut, wenn man die gesetzliche Grundlage kennt?
Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen einer Eintragung im Schuldnerverzeichnis und einer Eintragung durch ein Inkassounternehmen. Im Schuldnerverzeichnis werden Schuldner eingetragen, die aufgefordert sind die eidesstattliche Versicherung abzugeben. Bei Abgabe der eidesstattlichen Versicherung wird dies eingetragen, im Falle, dass der Schuldner die Abgabe derselben verweigert, wird im Allgemeinen der Haftbefehl zur Erzwingung der eidesstattlichen Versicherung eingetragen. Siehe hierzu: [URL=http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__915.html]§ 915 ZPO [/URL]
Die Löschung der Eintragung aus dem Schuldnerverzeichnis erfolgt taggenau nach 3 Jahren bzw. auf Antrag des Schuldners, wenn er dem Eintragungsgericht die Erledigung der Forderung nachweist. Das gericht wird die Löschung den Datenempfängern, wie z.B. der Schufa mitteilen, die gehalten sind, die Löschung ebenfalls (vorzeitig) vorzunehmen.
Ganz anders verhält es sich mit Eintragungen aus dem Inkasso. Hier ist nicht die ZPO Grundlage der Rechtmäßigkeit der Speicherung, sondern vielmehr das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Für Daten, die für geschäftsmäßige Zwecke von nicht öffentlichen Stellen gespeichert werden, ist der [URL=http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__28a.html]§28a BDSG [/URL] einschlägig. Die Löschansprüche ergeben sich hingegen aus [URL=http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__35.html]§35 Abs.2 Nr.4 BDSG [/URL]. Ist eine Forderung tituliert (was in Ihrem Fall definitiv so ist), wird diese nach Ablauf (also zum 31.12.d.J.) des dritten Kalenderjahres nach der Erledigung gelöscht.
Eine vorzeitige Löschung ist daher nicht einklagbar, sondern könnte (allenfalls) auf dem Kulanzwege erreicht werden. Also lehnen Sie sich mal nicht zu weit aus dem Fenster ... :)

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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
ya329500-100
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

dann würde ich einen Rechtsanwalt aufsuchen und schadensersatzklage einreichen, weil siegeld zu unrecht erhalten haben.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
ya329500-100
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Das gericht wird die Löschung den Datenempfängern, wie z.B. der Schufa mitteilen, die gehalten sind, die Löschung ebenfalls (vorzeitig) vorzunehmen.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

@ya329: Was du da erzählst ist inkorrekt und entbehrt jeglicher rechtlichen Grundlage.
Der Eintrag erfolgte zu Recht, ist unstrittig und vermutlich auch schon tituliert. Darüber hinaus geht es um mehr als 1000 € was bedeutet, dass eine vorzeitige Löschung nicht möglich ist.

Eine Klage oder irgendwelche Ersatzansprüche bestehen nicht und würden eher das Gegenteil bewirken.
Vielleicht kann man es mit Kulanz und Einsicht schaffen, aber wie bereits gesagt, ist das alles andere als wahrscheinlich, somit heisst es: Warten!

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Der Eintrag erfolgte zu Recht, ist unstrittig und vermutlich auch schon tituliert. Darüber hinaus geht es um mehr als 1000 € <hr size=1 noshade>
DAS ist unstrittig, aber nicht die Art der Eintragung, weshalb die Aussage ...
quote:<hr size=1 noshade>was bedeutet, dass eine vorzeitige Löschung nicht möglich ist <hr size=1 noshade>
... so nicht stimmt.
Kommt die Eintragung bei der Schufa (Auskunftei) durch ein Amtsgericht (Eintragung in das Schuldnerverzeichnis gem. § 915 ZPO ), dann kann sie (natürlich) umgehend gelöscht werden, wenn die Erledigung dem Amtsgericht bekannt gemacht wird (siehe [URL=http://dejure.org/gesetze/ZPO/915a.html]§ 915a Abs.2 ZPO [/URL]).
Handelt es sich bei der Eintragung hingegen um eine Entragung gem. [URL=http://dejure.org/gesetze/ZPO/915a.html]§ 28a BDSG [/URL], also durch eine nicht öffentliche Stelle, dann ist die Löschung in der Tat nicht ohne Weiteres herbei zu führen. Ein sofortiger Anspruch auf Löschung besteht in diesem Falle nicht, auch nicht bei einer erledigten Forderung.

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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

@anephan: Da der TE aber gleichwohl die Beteiligung eines IBs bzw. der Bank angegeben hat und ein VB innerhalb der kurzen Zeit auszuschließen ist, habe ich mich mit meinen Ausführungen auf die BDSG Variante gestützt, und somit wird es nicht passieren dass der Eintrag vorzeitig gelöscht wird. - Kam vielleicht nicht so über, dass ich es so meinte :-)

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