Hallo,
mein Partner hat Info von seiner Bank bekommen, dass ein negativer Schufaeintrag existiert, von dem er bislang keine Kenntnis hatte. Wir haben nachgeforscht und herausgefunden, dass es um einen Zusatzvertrag der Telekom aus dem Jahr 2010 ging, bei dem er einen Surfstick 1 Jahr kostenfrei nutzen konnte und dieser danach deaktiviert wird. Er wurde nicht darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Vertrag natürlich gekündigt werden muss, da sonst im Anschluss 29,99 € im Monat anfallen. Stand dann wohl im Kleingedruckten, selbst Schuld, kann passieren.
Allerdings hat mein Partner zu diesem Vertrag nie wieder etwas schriftliches bekommen, keine Rechnungen, keine Mahnungen - nichts, da die Telekom bei diesem Vertrag noch seine alte Adresse drin hatte.
So liefen dann über 300 € auf, mittlerweile mit Inkassogebühren über 500 €.
Er kann doch nichts dafür, dass die Telekom diese beiden Verträge offensichtlich nicht in einer, sondern in zwei unabhängig voneinander stehenden Karteien angelegt hat. Er hat bei allen Umzügen immer Nachsendeaufträge bestellt und alle Rechnungen bezahlt, von denen er auch wusste.
Wir zahlen die Forderung, möchten aber wissen, ob der Schufa Eintrag gerechtfertigt ist, wenn er nie etwas erhalten hat. Wie kann man vorgehen?
Ich hoffe sehr, dass dies verständlich geschrieben ist.
-- Editiert von heyyhandsome am 16.04.2021 13:29
Schufa Eintrag nicht gerechtfertigt, da Rechnung/Mahnung nie erhalten?
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?



Zitat:Stand dann wohl im Kleingedruckten, selbst Schuld, kann passieren.
Je nachdem war das auch 2010 schlichtweg nicht erlaubt, solche Dinge zu verstecken.
Insofern muss man da nicht zwangsläufig zahlen.
Steht in dem Schufa-Eintrag etwas von einem gerichtlichen Mahnbescheid, einem Vollstreckungsbescheid oder das Wort "Titel" bzw. "tituliert"?
ZitatSteht in dem Schufa-Eintrag etwas von einem gerichtlichen Mahnbescheid, einem Vollstreckungsbescheid oder das Wort "Titel" bzw. "tituliert"? :
Nein, davon steht da nichts. Nur in regelmäßigen Abständen, dass er angeblich über die offene Forderung informiert wurde.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
OK, dann würde ich zuerst bei der Schufa widersprechen. Dass die Schufa den Eintrag sofort löschen soll, einerseits wegen Verjährung, aber auch weil die Voraussetzungen (Verzug) nicht zutreffen. Dass die Schufa zudem weitere Eintragungen verhindern soll.
Parallel würde ich das Inkasso anschreiben und überdeutlich schreiben, dass man einen solchen Vertrag bestreitet, dass Schufa-Eintragungen wegen fehlendem Verzug verboten sind und dass das ohnehin verjährt sein dürfte. Sollten sie nicht sofort löschen und wagen, weiterhin Eintragungen zu machen, würde man gerne mal Strafanzeige erstatten wegen Nötigung, sowie negative Feststellungsklage einreichen.
Ich würde dem Inkasso und der Schufa gegenüber nicht erwähnen, dass man es irgendwie auf einen alten Surf-Stick zurückverfolgt hat. Letztendlich müssen die ja den Nachweis erbringen, was das für ein Vertrag gewesen sein soll und ob das mit rechten Dingen zuging und wirksam abgeschlossen wurde.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
6 Antworten
-
2 Antworten
-
14 Antworten
-
4 Antworten
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
14 Antworten
-
11 Antworten