Schufa-Eintrag vorzeitig löschen lassen?

18. Dezember 2023 Thema abonnieren
 Von 
Apfel911
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Schufa-Eintrag vorzeitig löschen lassen?

Kann ein Gläubiger (Bank) einen negativen Schufa-Eintrag aufgrund einer offenen Forderung die inzwischen beglichen wurde vorzeitig löschen um nicht 3 Jahre zu warten? (Gemeldeter Forderungsbetrag 550€)

-- Editiert von User am 18. Dezember 2023 20:04

-- Editiert von Moderator topic am 28. Dezember 2023 12:00

-- Thema wurde verschoben am 28. Dezember 2023 12:00

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128289 Beiträge, 40964x hilfreich)

Zitat (von Apfel911):
Kann ein Gläubiger (Bank) einen negativen Schufa-Eintrag aufgrund einer offenen Forderung die inzwischen beglichen wurde vorzeitig löschen um nicht 3 Jahre zu warten?

Können kann man vieles, in Abhängigkeit der persönlichen Talente, der Motivation und des finanziellen Spielraumes.

Es stellen sich nur 2 Fragen
1. Warum sollte ein Gläubiger so dumm sein, das Warnsystem zu unterminieren und zu entwerten?
2. Was hat das alles mit Datenschutz zu tun?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1755 Beiträge, 215x hilfreich)

War die Wunschantwort im ersten Thread nicht dabei?

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

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