Kann ein Gläubiger (Bank) einen negativen Schufa-Eintrag aufgrund einer offenen Forderung die inzwischen beglichen wurde vorzeitig löschen um nicht 3 Jahre zu warten? (Gemeldeter Forderungsbetrag 550€)
-- Editiert von User am 18. Dezember 2023 20:04
-- Editiert von Moderator topic am 28. Dezember 2023 12:00
-- Thema wurde verschoben am 28. Dezember 2023 12:00
Schufa-Eintrag vorzeitig löschen lassen?
18. Dezember 2023
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Frage vom 18. Dezember 2023 | 20:03
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Schufa-Eintrag vorzeitig löschen lassen?
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#1
Antwort vom 18. Dezember 2023 | 20:20
Von
Status: Unbeschreiblich (128289 Beiträge, 40964x hilfreich)
ZitatKann ein Gläubiger (Bank) einen negativen Schufa-Eintrag aufgrund einer offenen Forderung die inzwischen beglichen wurde vorzeitig löschen um nicht 3 Jahre zu warten? :
Können kann man vieles, in Abhängigkeit der persönlichen Talente, der Motivation und des finanziellen Spielraumes.
Es stellen sich nur 2 Fragen
1. Warum sollte ein Gläubiger so dumm sein, das Warnsystem zu unterminieren und zu entwerten?
2. Was hat das alles mit Datenschutz zu tun?
#2
Antwort vom 19. Dezember 2023 | 09:15
Von
Status: Lehrling (1755 Beiträge, 215x hilfreich)
War die Wunschantwort im ersten Thread nicht dabei?
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