Hallo,
Bitte um Hilfe.
Wo kann Person A:) sich eine kostenlose Schufa-Auskunft holen?
Und muss Person A diese denn löschen? Oder wird die von alleine gelöscht?
Vielen Dank!
Schufa-Eintrag - wird der von alleine gelöscht?
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Also SCHUFA Einträge werden in der Regel 3 Jahre nach Erledigungsmeldung gelöscht. Dennoch sollte man nach Ablauf der Frist nochmals einen Blick in die SCHUFA Akte wagen denn oft vergisst die SCHUFA die Löschung oder sie dauern sehr lange. Dann solltest du dort nachhaken, dass der Eintrag rauskommt.
Einen kostenlosen Auszug wirst du nicht bekommen. Den musst du dir schon bestellen glaube für 7,80 EUR.
Hallo,
eine kostenlose Schufaauskunft bekommst du nur , wenn du selber in eine Verbraucherservicestelle der Schufa gehst.
Dort bekommst du einsicht in deine Daten und alles was über deine Person gespeichert ist.
Gehe doch einfach mal auf die Schufa Hompage dort findest du noch weitere interesante Informationen.
LG grübeline
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Hi,
sollte die Schufaauskunft nicht gelöscht sein, kannst du das mit Hilfe des Zahlungbeleges beim Amtsgericht veranlassen.
LG
Martina
Hier geht's ja drunter und drüber!?
Der Reihe nach:
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... sollte die Schufaauskunft nicht gelöscht sein, kannst du das mit Hilfe des Zahlungbeleges beim Amtsgericht veranlassen.
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--- Das gilt ausschließlich für Einträge in das Schuldnerverzeichnis beim Amtsgericht, z.B. eidesstattliche Versicherung oder Haftbefehl zur Erzwingung der eidesstattlichen Versicherung.
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... eine kostenlose Schufaauskunft bekommst du nur , wenn du selber in eine Verbraucherservicestelle der Schufa gehst.
Dort bekommst du einsicht in deine Daten und alles was über deine Person gespeichert ist.
Gehe doch einfach mal auf die Schufa Hompage dort findest du noch weitere interesante Informationen.
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--- Das ist voll umfänglich richtig und ein seriöser Rat!
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... Also SCHUFA Einträge werden in der Regel 3 Jahre nach Erledigungsmeldung gelöscht. Dennoch sollte man nach Ablauf der Frist nochmals einen Blick in die SCHUFA Akte wagen denn oft vergisst die SCHUFA die Löschung oder sie dauern sehr lange. Dann solltest du dort nachhaken, dass der Eintrag rauskommt.
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--- Einen Rechtsanspruch auf eine Löschung nach Ablauf von 3 Jahren gibt es nicht!
Das BDSG formuliert das für "nicht öffentliche Daten", also für solche aus z.B. privaten Rechtsgeschäften, wachsweich in § 35 Abs.2 Ziffer 4: ... sind zu löschen, ... wenn eine Prüfung am Ende des 4. Kalenderjahres nach der erstmaligen Einspeicherung ergibt, dass eine längerwährende Speicherung nicht erforderlich ist.
Auf diese Vorschrift bzw. die für "öffentliche Daten" analoge Vorschrift in § 20 Abs.2 Ziffer 2 bezieht sich zum Beispiel auch die "Flensburger Kartei". Dort werden Punkte nach Ablauf von 2 Jahren gelöscht, wenn eine Prüfung ergibt, dass eine längerwährende Speicherung nicht erforderlich ist. Und das ist regelmäßig der Fall, wenn innerhalb dieser Zeit keine Punkte dazu gekommen sind. Ist das aber der Fall, dann laufen die Fristen neu an und die Punkte addieren sich ...
Ja gut nur löschen die Auskunfteien die Daten nach drei Jahren automatisch aus ihrem System. Ohne das sich da noch jemand manuell ransetzt. Das meinte ich eher damit. Manchmal funktioniert dieser automatische Durchlauf nicht zu 100% und dann sollte man einmal nachfragen.
So war das eher zu sehen.
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
meinefresseaberauch ...
Man könnte meinen, Sie verdienen dran!?
Natürlich ist die Schufa, wie im Übrigen jede Auskunftei, gem. § 34 Abs.5 BDSG
verpflichtet, die Auskunft unentgeltlich zu erteilen.
Es kann aber ein Entgelt verlangt werden, wenn der Betroffene die Auskunft gegenüber Dritten zu wirtschaftlichen Zwecken nutzen kann.
Das ist regelmäßig der Fall, wenn die Auskunft keine negative Daten enthält, weil diese dann zum Beispiel zur Vorlage bei Abschluss eines Mietvertrags genutzt werden kann. Eine solche Zweckentfremdete Nutzung könnte sich die Schufa erstatten lassen.
Im genannten Fall oder in dem Fall, dass sich ein Betroffener über eine korrekt durchgeführte Aktualisierung seiner Daten informieren will, dürfte es sich aber um einen nachvollziehbares berechtigtes Interesse an der Aukunft handeln - und in dem Fall ist sie kostenfrei zu erstatten!
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