Hallo, folgender Sachverhalt:
Person A zahlt eine Forderung, diese durch ein Mahnverfahren tituliert ist i. H. v. 530 EUR an die Bank.
Die Bank hat den Betrag komplett erhalten und meldet der Schufa einen Erledigungsvermerk.
Frage: Ist es möglich, diesen vorzeitig löschen zu lassen? Die Schufa stellt entsprechendes wohl in aussicht? Auf deren HP findet man jedoch keine genaueren Informationen zu.
Eine 2. Frage: Die Tituliert Forderung kam zu stande, da die Bank den Kredit gekündigt hat. Jedoch hatte die Bank nie vom Schuldner einen Betrag abgebucht, da es in den Vertragsmodalitäten Fehler gab und der Vertrag nicht ganz korrekt war. Die Bank hatte dem Schuldner daher einen neuen Vertrag zugesand, dieser Person A jedoch nicht unterschrieben hatte, da er zu dieser Zeit schwer erkrankt war, umzog etc. etc...
Wäre auf Grund des fehlerhaften Vertrags evtl. der Schufaeintrag unrechtsmäßig?
Danke für die Auskunft!
Schufa: Ttulierte Forderung bezahlt. Erledigungsvermerkt vorzeitig löschen?
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?



Die Forderung wurde in einem Mahnverfahren tituliert.
Damit ist der Argumentationszug "fehlerhafter Vertrag" abgefahren.
Berry
Und die Möglichkeit der vorzeitigen Löschung? Soll wohl möglich sein...
Ok hat sich erledigt. Darf nichr tituliert sein... Werds dann anwaltlich versuchen.
-- Editiert von XD5 am 13.07.2016 19:31
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Das kannst du dir womöglich sparen. Das ganze ist tituliert. Hättest du damals dem Mahnbescheid widersprochen, ginge was. Aber so.
Ich habe keinen Mahnbescheid bekommen. Mein Vater hat den leider vorher weggeschmissen. Der lebt seit kurzem hier und hat die Post reingeholt. Da Werbung für Ihn drin war und er nicht mehr gut sehen konnte, hatte der diesen weggeworfen....
ZitatIch habe keinen Mahnbescheid bekommen. Mein Vater hat den leider vorher weggeschmissen. Der lebt seit kurzem hier und hat die Post reingeholt. Da Werbung für Ihn drin war und er nicht mehr gut sehen konnte, hatte der diesen weggeworfen.... :
Das ist völlig unerheblich. Da die Forderung tituliert ist, musst du nun drei Jahre mit dem SCHUFA-Eintrag, welcher als "erledigt" markiert ist, leben. Hat mepeisen doch bereits angedeutet.
Zitat:Mein Vater hat den leider vorher weggeschmissen
Ganz alleine dein persönliches Problem bzw. das zwischen dir und deinem Vater.
Der Mahnbescheid ist in deinen Machtbereich angekommen und wenn du deinem Vater den Zugang zu deinem Briefkasten erlaubst und er das wegwirft, ändert sich daran exakt nichts.
Dass es in den Vertragsmodalitäten einen Fehler gab bedeutet ja nicht, dass man einen gewährten Kredit nicht zurückzahlen muss. Insofern mag vielleicht ein Teil der Hauptforderung strittig gewesen sein, aber ganz unberechtigt war es doch nicht oder?
Insofern, so leid mir das tut. Ich kann mich nur wiederholen: Da geht meiner Meinung nach nichts.
Nun, dann werde ich wohl die nächsten 3 Jahre alles über meine Frau laufen lassen müssen....
Aber danke euch!
Hallo zusammen,
kurzes Updates für diejenigen, denen es interessiert: Die Bank hat den Schufaeintrag nach einem Jahr nun gelöscht.
Die Bank hatte ggü. meinen Anwalt zwar abgeblockt und wollte sich auf eine Löschung nicht einlassen, kurz vor der Verhandlung am Amtsgericht ist die Bank mir jedoch kulanterweise entgegen gekommen.
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