Schufa - Weiß jemand ob Anfragen, Eintragungen nach einer Bestimmten Zeit gelöscht werden ?

22. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
schore
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Schufa - Weiß jemand ob Anfragen, Eintragungen nach einer Bestimmten Zeit gelöscht werden ?

Weis jemand ob bei der Schufa
Anfragen,Eintragungen nach einer
Bestimmten Zeit gelöscht werden ?
Wenn Ja automatisch oder nur auf Antrag ??

Kann mann (Frau)erzwingen das Daten gelöscht werden ??
Danke im voraus
Schore

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Eintragungen fliegen normalerweise nach 3 Jahren.

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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"

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#2
 Von 
schore
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

hat die Schufa das Recht Daten zu Speichern bzw. kann der Schufa untersagt werden meine Daten zu speichern? Datenschutz??

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#3
 Von 
schnuckelchen1979
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 5x hilfreich)

normaler weise löschen sie es aber man sollte immer nochmal nachfragen,ob alles gelöscht ist

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#4
 Von 
slowface
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 2x hilfreich)

hatte selber vor einigen wochen das problem. wenn sie denken, dass eine eintragung nicht gerechtfertigt ist schreiben sie die schufa an . die schufa ist dann verpflichtet den eintrag zu prüfen und löscht automatisch diese falscheintragung. es bleibt dann auch kein vermerk in den schufa unterlagen. sie bekommen dann von der schufa den aktuellen schufa auszug kostenlos zugeschickt.

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#5
 Von 
schore
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

welchen rechtlichen Status
hat die SCHUFA ? (Privatfirma ? )
kann der SCHUFA generell untersagt werden das Sie meine personenbezogenen Daten speichert??
will keine Diskusion auslösen wegen Gläubigerschutz etc. sondern es geht mir rein um die Info?
Dann wuerde mich noch brennend interessieren wer alles anfragen stellen kann?(und auch Antwort seitens Schufa bekommt?)



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#6
 Von 
slowface
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 2x hilfreich)

nein, generell können schufa eintragungen nicht untersagt werden. eintragen darf jeder, mit dem sie eine vertragliche schufa-vereinbarung haben (ihre unterschrift ist hierfür maßgebend) anfragen darf jeder, mit dem sie geschäfte machen wollen und von ihnen die schufa-auskunft erlaubniss hat. bei den meisten firmen ist die schufa-anfrage und -eintragung jedoch in den geschäftsbdingungen festgehalten. z.bsp. handyvertrag automatisch schufa, sonst kein handy usw. sie können jedoch bei der schufa schriftlich behaupten (egal ob es stimmt) dass eine schufa anfrage, oder eintragung einer firma XY falsch ist. die schufa ist verpflichtet ihrem schreiben nachzugehen und informiert sie 100% schriftlich über den weiteren verbleib der jeweiligen eintragung. die bearbeitung dauert ca. 4 wochen.

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#7
 Von 
Herr Vorragend
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

eine Freundin von mir, geschieden, Haus, 2 kleine Kinder, hat n Haufen Schulden an der Hacke.
Sie stopft die Löpcher so gut es geht. Hausverkaufen bringt nix, da weniger für zu bekommen ist, als Schulden da sind.
Nun hat sie wieder einen Job und ein bisschen mehr Geld übrig, welches sie auch für die Schulden nutzt.
Nach 3 Jahre, so war hier zu lesen, werden Einträge gelöscht, die bezahlt sind (Gerichtsvollzieher, Mahnbescheide).
Welche werden denn nicht gelöscht? Laufende Kredite Wegen dem Haus?
Wenn diverse Schulden getilgt sind, kann man (mit wem?wo?) eine Löschung beantragen?

Gruß
Herr Vorragend

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#8
 Von 
Urmelienchen
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 3x hilfreich)

ich hab auch n paar fragen:
-wird jeder mahn-/gerichtsbescheid bei der schufa eingetragen? immer?
-wird ein eidesstattliche versicherung eingetragen?
-wenn ich schulden bezahle wird der eintrag nach drei jahren gelöscht. wie sieht es mit nicht bezahlten sachen aus? werden die auch irgendwann gelöscht oder bleibt der eintrag für immer bestehen bis bezahlung/tod des schuldners?

gruß

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#9
 Von 
BlackDevil
Status:
Schüler
(249 Beiträge, 63x hilfreich)

1. Das Mahngericht teilt der Schufa nichts bzgl. Mahn- und Vollstreckungsbescheiden mit. Ob der der Gläubiger allerdings macht, liegt wohl in dessen Ermessen.

2. Ja Eidesstattliche Versicherungen werden eingetragen

3. Eine sehr gute Frage, die ich leider nicht genau beantworten kann. Man kan aber auf jedenfall die Löschung von Einträgen beantragen, wenn die Forderung beglichen worden ist. Dazu sollte dann eine Löschungsbewilligung vom Gläubiger angefordert werden.

MFG
Blacky

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#10
 Von 
MarinaK
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,

folgendes habe ich bei Google gefunden. Vielleicht hilft es dir weiter :dau:

LG Marina

GELÖSCHT

-- Editiert von Moderator am 08.11.2021 23:37

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Nach so langer Zeit dürfte das Problem gelöst sein ,,,




-- Editiert von Harry van Sell am 09.11.2021 01:09

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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