Schufa eintrag nach Vergleich ?

15. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
iken
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)
Schufa eintrag nach Vergleich ?

Hi, wollte mal was wissen.

Und zwar geht es darum, habe bzw. hatte ein Gläubiger der auf Grund das ich für andere Forderung schon mal 2-3-mal EV machen musste, kein Geld von mir bekommen Geschweigeden fordern konnte.
Was komisch ist, vor der Abgabe der Ev hat dieser gläubiger nie einen Schufa Eintrag beantrag bzw. der tauchte im meinem Verzeichnis nicht auf.
Nun ja hatte dann am ende des letzten Jahres um einen vergleich gebeten der dann auch gemacht wurde, der belief sich dann auf 3 Monatsraten(was von mir von vornherein als bezahlbar galt) und habe diese Forderung dann auch endlich mal bezahlen können.
Nur zu meinem Ärgernis hatte sich wohl dieser gläubiger gedacht ,ok jetzt scheint der sehr gute Chancen zu haben diese Forderung zu bezahlen ,machen wa bzw. melden wir das mal der Schufa ,und boom Eintrag für 3 Jahre ,ausgerechnet jetzt wo ich bezahlen will und auch bezahlt habe machen die diese Aktion.
Hatte da auch angerufen und gefragt warum die ausgerechnet jetzt (wobei Sie vorher solange zeit dafür hatten dies der Schufa zu melden) mir da einen Schufa Eintrag zu machen.
Glaube die Dame sagte das gehe Automatisch, bräuchte mir aber keine sorgen machen so was ist auch Positiv(was ich nicht glaube)zu sehen da man ja lesen kann dass das Konto Ausgeglichen ist
Muss ich so was hinnehmen oder kann ich da mich auf irgendwas berufen damit dieser Eintrag rausgenommen wird.
Wenn ich da unter meine schufa gucke dann steht da ->
Datum des Ereignisses
01.12.2009
Datum der Erledigung
08.01.2010

Aber diese eigentlich schuld ist wesendlich älter ,also so um die 10 jahre bestimmt(müsste ich noch mal genauer gucken) und nicht erst seit 01.12.09

Habe da noch eine weiteren, der hat aber diesen Titel von vornherein der Schufa gemeldet, den habe ich (auch nach einem vergleich) heute bezahlt. Die werden mir den Titel usw. lt. deren aussage zu schicken.
Da weiß ich aber dass dieser Eintrag jetzt noch 3 Jahre mit dem vermerk ausgeglichen bestehen bleibt.

Jetz habe ich doch etwas mehr geschrieben als ich wollte, hoffe man kann dem folgen.

MFg
Iken

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-- Editiert am 15.03.2010 19:16

-- Editiert am 15.03.2010 19:23

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
floriansmom
Status:
Schüler
(382 Beiträge, 166x hilfreich)

Hallo,

m.W. nach hat der Gläubiger keinen Fehler gemacht. Wenn er jetzt erst Schufapartner ist kann er eben jetzt auch erst eintragen. Die Forderung an sich ist ja berechtigt.

Positiv liegt im Auge des Betrachters :-)

Evtl. können Sie bei der Schufa wegen vorzeitiger Löschung anfragen, wenn die Forderung unter 1000€ ist. Ob es gemacht wird ist eine andere Sache, da ja noch mehr Schulden vermerkt sind.

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#2
 Von 
iken
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)

hm,also beim vergleich kam ein betrag von unter 1000,-euro zustande.
Die grundfordderung allerdings steht in der schufa mit der bezeichnung Gemeldeter Forderungsbetrag mit über 2000,-Euro drin,denke mal danch wird auch gegangen.

Naja fands halt blöde dass nachdem ein bezahlbarer vergleich zustanden gekommen ist(nach etlichen jahren) auf einmal diese der Schufa meldet.

Nun ja ,durch den titulierten eintrag den ich ja auch jetzt bezahlt habe und der ja auch erst nach 3 jahre gelöscht wird,ist es ja auch wurscht ob der jetzt da eher raus ist oder nicht.Wollte es nur mal wissen ob dass so ok ist usw.

Danke für die Antwort





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