Hallo zusammen,
ich habe schon einige Beiträge hier und im Netz gelesen, jedoch sind diese meist von 2012, also etwas älter.
Bei mir geht es darum, das ich 3 titulierte Forderungen (ca.4000Euro) hatte, die über ein Inkassobüro eingetrieben wurden.
Nach einem Vergleich habe ich die Schulden bezahlt und die entwerteten Schuldtitel und eine Erledigtmeldung vom Inkassobüro erhalten. Nun brauche ich eine saubere Schufa für eine Wohnung und habe mich über die Löschung ein wenig informiert, leider ohne Klarheit.
Ich habe immer wieder gelesen, das es eine Möglichkeit zur Löschung gibt, wie diese aber genau abläuft habe ich nicht herausfinden können. Dazu sollte aber der Gläubiger mit der Löschung einverstanden sein und das Gericht den Forderungsausgleich bestätigt haben.
Kann hier jemand helfen und erklären ob es eine Möglichkeit gibt? Alles was ich finde, bezieht sich auf die Restschuldbefreiung, die nach 6 Monaten gelöscht wird. Wieso gibt es das nicht, wenn ich Forderungen selbst bezahle? Wieso muss hier 3 Jahre gewartet werden?
Danke für alle hilfreichen Antworten.
Schufa - erledigte Forderung vorzeitig löschen lassen?
7. Februar 2024
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Frage vom 7. Februar 2024 | 17:28
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Schufa - erledigte Forderung vorzeitig löschen lassen?
Post vom Inkassobüro?
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#1
Antwort vom 7. Februar 2024 | 18:31
Von
Status: Student (2566 Beiträge, 748x hilfreich)
ZitatAlles was ich finde, bezieht sich auf die Restschuldbefreiung, die nach 6 Monaten gelöscht wird. Wieso gibt es das nicht, wenn ich Forderungen selbst bezahle? Wieso muss hier 3 Jahre gewartet werden? :
Das fragst du bitte die Schufa
ZitatKann hier jemand helfen und erklären ob es eine Möglichkeit gibt? :
Ich sehe keine. Da du offenbar nicht zahlungsfähig bist, denn sonst wäre kein Vergleich vereinbart worden, ist es völlig ok künftige Geschäftspartner zu warnen.
ZitatDazu sollte aber der Gläubiger mit der Löschung einverstanden sein und das Gericht den Forderungsausgleich bestätigt haben. :
Ist beides Quatsch
#2
Antwort vom 7. Februar 2024 | 19:44
Von
Status: Unbeschreiblich (127579 Beiträge, 40840x hilfreich)
ZitatWieso gibt es das nicht, wenn ich Forderungen selbst bezahle? Wieso muss hier 3 Jahre gewartet werden? :
Weil der Gesetzgeber das so erlaubt und die SCHUFA das so in ihren Verträgen drin stehen hat.
ZitatIch habe immer wieder gelesen, das es eine Möglichkeit zur Löschung gibt, wie diese aber genau abläuft habe ich nicht herausfinden können. :
Der Gläubiger muss damit einverstanden sein und einen Löschantrag stellen.
Der SCHUFA muss damit einverstanden sein und dem Löschantrag zustimmen.
Letzteres wird sie regelmäßig nicht machen, da sie sonst ihre Verträge mit den anderen Kunden nicht ordnungsgemäß erfüllen kann.
Die andere Möglichkeit wäre die Löschung per Urteil eines Gerichtes.
Beide löscht allerdings auch nur die Einträge, bringt aber den Score nicht nach oben.
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#3
Antwort vom 8. Februar 2024 | 18:33
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatIch sehe keine. Da du offenbar nicht zahlungsfähig bist, denn sonst wäre kein Vergleich vereinbart worden, ist es völlig ok künftige Geschäftspartner zu warnen. :
Ich sehe ein das künftige Geschäftspartner gewarnt werden. Aber 3 Jahre?
Vor allem wenn ich einen Kredit, Telefon, Miete, Strom und alles andere ohne Verzug immer bezahlt habe.
Und auch obwohl ich die Schulden selbst abbezahlt habe, während bei einer Privatinsolvenz zum Teil nichts bezahlt wird? Ein wenig widersprüchlich.
ZitatBeide löscht allerdings auch nur die Einträge, bringt aber den Score nicht nach oben. :
Der Score ist hier nicht das Problem, sondern die Negativeinträge die in der Selbstauskunft jeden Vermieter abschrecken.
Danke hierher für die Antworten
#4
Antwort vom 8. Februar 2024 | 19:49
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatIch sehe ein das künftige Geschäftspartner gewarnt werden. Aber 3 Jahre? :
Vor allem wenn ich einen Kredit, Telefon, Miete, Strom und alles andere ohne Verzug immer bezahlt habe.
Und auch obwohl ich die Schulden selbst abbezahlt habe, während bei einer Privatinsolvenz zum Teil nichts bezahlt wird? Ein wenig widersprüchlich.
Finde das auch gottlos. Die Schufa sagt dann immer: Ja, wir entscheiden das nicht.
Really? Die Schufa sollte verboten werden. Klar macht es Sinn bei Menschen die da 20 Einträge haben.
Ich hab ne Altlast gehabt von 700€ die mich jetzt für alle Wohnungen ausschließt.
Als TIPP: Wenn du 9,91% hast, ist es nicht nur der Eintrag von der Schufa sondern ein "Versteckter" vom Schuldnerverzeichnis. Hab mich sehr viel erkundigt.
Es gibt drei sätze: Wir haben negative, postiive oder keine Informationen über Zahlungsverzüge.
Negativ hast du wenn was nicht ausgeglichen ist, wenn dies aber ausgeglichen ist bleibt es bei negativ da es noch im Schuldnerverzeichnis ist und das beides nicht richtig verknüpft ist. Für dich macht es dann Sinn das du diesen Löschen lässt beim Amtsgericht.
Dann ist der Satz zwar nicht "nur poisitive" aber ändert sich zu "keine informationen zu Zahlungsverzüge"
Was schonmal ein großer Schritt ist. Weil bei negativ brauch man nichts abgeben.
#5
Antwort vom 8. Februar 2024 | 20:32
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWenn du 9,91% hast, ist es nicht nur der Eintrag von der Schufa sondern ein "Versteckter" vom Schuldnerverzeichnis. Hab mich sehr viel erkundigt. :
Es gibt drei sätze: Wir haben negative, postiive oder keine Informationen über Zahlungsverzüge.
Aktuell bin ich bei ca. 22%.
Eintragungen im Schuldnerverzeichnis kann ich mir nicht vorstellen. Da ich einen Onlinezugang bei der Schufa habe, sehe ich einige Daten aber verstehe manche Sachen nicht wirklich.
Ein Energieversorger hat damals eine Anfrage erstellt. Über diesen beziehe ich auch meinen Strom. Über das Vertragsverhältnis und die problemlose Zahlung lese ich jedoch nichts.
Anders sieht es bei einem KFZ Kredit aus. Dieser wurde gemeldet und steht so auch in der Schufa als laufender Kredit.
Telefon und Internet sowie Handy wurden auch nicht gemeldet bzw. als laufender Vertrag gelistet.
All das, was sich positiv auswirken würde, wird hier also nicht mit einbezogen.
#6
Antwort vom 8. Februar 2024 | 21:12
Von
Status: Unbeschreiblich (127579 Beiträge, 40840x hilfreich)
ZitatAber 3 Jahre? :
Wem das zu lange ist, kann den Rechtsweg beschreiten.
ZitatAll das, was sich positiv auswirken würde, wird hier also nicht mit einbezogen. :
Wenn die Gläubiger nichts einmelden, dann kann da auch die SCHUFA nichts dran ändern.
#7
Antwort vom 8. Februar 2024 | 21:22
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatAktuell bin ich bei ca. 22%. :
Richtig - deshalb meine Frage mit 9,91%
Diesen Wert hat man sofort sowie es "versteckte" Eintragungen vom Schuldnverzeichnis gibt.
Wurde mir von der Schufa so erklärt das diese im System stehen aber nicht in der Schufa sichtbar stehen weil die nicht "wissen" woher diese stammen. Auch richtig geil durchsichtig dieses ganze System.
Schufa sollte mal alles berücksichtigen: Mietzahlungen, Kontostand, Einkommen, Beruf.
Nein, es geht schlichtweg um sone *******. Auch wenn es nur 700€ waren wie bei mir, die mich direkt als Zahlungsunfähig bewerten. Starkes System.
#8
Antwort vom 9. Februar 2024 | 16:01
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWem das zu lange ist, kann den Rechtsweg beschreiten. :
Wie sind die Erfolgschancen hierfür? Wie lange zieht sich das und mit welchen Kosten müsste man rechnen?
Wie sieht es denn aus wenn ich versuche es über den Code of Conduct versuche? Speziell hiermit:
Zitat:II. Prüf- und Löschfristen von personenbezogenen Daten
1. Personenbezogene Daten über fällige, offene und unbestrittene Forderungen:
b) Eine Löschung der personenbezogenen Daten erfolgt taggenau drei Jahre nach Ausgleich
der Forderung.
Unabhängig davon erfolgt auf Antrag betroffener Personen eine individuelle Prüfung, ob
die Speicherung der Daten noch notwendig ist (Art. 17 Abs. 1 lit. a) DS-GVO).
#9
Antwort vom 9. Februar 2024 | 19:38
Von
Status: Student (2566 Beiträge, 748x hilfreich)
ZitatAll das, was sich positiv auswirken würde, wird hier also nicht mit einbezogen. :
Das würde ich so nicht behaupten. Ohne "positive" Merkmale wärst du nicht bei 22 %.
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