Folgender Sachverhalt.
Habe im letzten Jahr eine Einladung zur abgabe der e.v erhalten habe aber den Betrag sofort bezahlt sodas die e.v nicht abgeben mußte.
Nun stellte ich fest das dieses aber in der Schufa eingetragen wurde
Kann ich nun diesen eintrag aus der Schufa löschen lassen .
Schufa löschen
18. Juli 2009
Thema abonnieren
Frage vom 18. Juli 2009 | 13:28
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Schufa löschen
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 20. Juli 2009 | 14:42
Von
Status: Praktikant (593 Beiträge, 189x hilfreich)
Hallo,
was genau steht denn in der Schufa?
Wenn der Schuldtitel mit Erledigungsvermerk dort steht, ist das richtig. Der bleibt noch 3 Jahre dort stehen.
Steht dort die eV-Abgabe oder ein Haftbefehl kannst du den Eintrag bei der Schuldnerkartei des Amtsgericht löschen lassen, dann erfolgt auch die Löschung in der Schufa.
#2
Antwort vom 21. Juli 2009 | 16:26
Von
Status: Lehrling (1270 Beiträge, 421x hilfreich)
Es kann auch der Haftbefehl sein!
quote:
Habe im letzten Jahr eine Einladung zur abgabe der e.v erhalten habe aber den Betrag sofort bezahlt sodas die e.v nicht abgeben mußte.
Wenn Sie zu dem in der Ladung genannten Termin nicht erscheinen oder ggf. vorher dem Amtsgericht die Erledigung nachweisen, dann ergeht automatisch mit (fruchtlosem) Ablauf der Frist der "Haftbefehl zur Erzwingung der eidesstattlichen Versicherung".
Das ist vielen Schuldnern leider nicht bewusst.
Wenn Sie also die Ladung erhalten haben und dem AG die Erledigung, z.B. durch Vorlage des Titels, nachgewiesen haben, dann stehen Sie im Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts eingetragen ...
Und dann sind Sie nicht nur da gespeichert, sondern, neben der Schufa, auch bei allen größeren Auskunfteien in Deutschland.
Falls das so ist, sollten Sie umgehend das Versäumte nachholen und dem AG die Erledigung nachweisen und dort die Löschung beantragen. Das AG wird dann wiederum die Auskunfteien informieren und diese Auffordern, die Daten zu löschen. Das kann allerding bis zu einem Monat dauern.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
284.383
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
5 Antworten
-
11 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten
Top Inkasso Themen
-
72 Antworten
-
33 Antworten
-
18 Antworten
-
17 Antworten
-
1 Antworten
-
12 Antworten
-
12 Antworten
-
3 Antworten
-
25 Antworten
-
14 Antworten
-
13 Antworten
-
13 Antworten
-
11 Antworten
-
1 Antworten
-
12 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten
-
11 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten