Schufa und Forderung aus 2010 Universum Inkasso

17. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
Flottilda
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Schufa und Forderung aus 2010 Universum Inkasso

Hallo,

ich hoffe hier auf Tipps über weiteres Vorgehen.
Ich habe mir 2020 einen Zugang zu meine Schufa erstellt. Dort gab es einen negativen Eintrag von Universum Inkasso über eine Forderung von 200 Euro aus dem Jahr 2010. Da ich damit nichts anfangen konnte, habe ich bei der Schufa eine Rückfrage gestellt. Nach einiger Zeit hat mir die Schufa mitgeteilt, dass Universum sich nicht geäußert hat und der Eintrag wurde gelöscht. Den Zugang habe ich ein paar Wochen später gekündigt. Ende 2022 habe ich erneut einen Zugang zu meine Schufa erstellt und musste feststellen, dass Universum die Forderung wieder gemeldet hat. Diesmal mit 240 Euro Forderung. Wieder Rückfrage, diesmal mit der Antwort titulierte Forderung aus 2010. Habe Universum angeschrieben und um Forderungsaufstellung, Titel und Abtretungserklärung des eigentlichen Gläubigers gebeten. Habe diese Unterlagen auch bekommen und bin nun echt ratlos. Es geht um eine Forderung von Babywalz über ursprünglich nicht mal 60 Euro. Ich habe niemals auch nur einen einzigen Brief von Universum erhalten. Es wurde nie versucht die Forderung einzutreiben. Was soll ich denn davon halten? Was kann ich jetzt machen? Einfach bezahlen? Was ist mit dem Schufaeintrag? Wenn ich jetzt zahle, bleibt er trotzdem noch 3 Jahre bestehen.
Ich habe mir gerade auch nochmal alles angeschaut. Die Forderung besteht sogar seit 2007. Auf der Kopie des Titels steht weder mein Name noch meine Adresse. Nur die Adresse des Gläubigers.

Flottilda

-- Editiert von User am 17. März 2023 19:52

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126121 Beiträge, 40605x hilfreich)

Zitat (von Flottilda):
Es wurde nie versucht die Forderung einzutreiben. Was soll ich denn davon halten?

Wo ist das Problem?
Der Schuldner hat ja offenbar auch nie versucht seine Schulden zu zahlen ...



Zitat (von Flottilda):
Was kann ich jetzt machen? Einfach bezahlen?

Wäre sinnig, wenn man die Sache mal abschließen will.



Zitat (von Flottilda):
Was ist mit dem Schufaeintrag?

Der bleibt bis zum Fristablauf bestehen.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Flottilda
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für deine hilfreiche Antwort.
Nur weil ein Inkassounternehmen behauptet, ich wäre der Schuldner dieser Forderung, heißt das eben nicht, dass dies auch der Richtigkeit entspricht. Normalerweise weiß ich sehr genau, wem ich was schulde und wem nicht.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126121 Beiträge, 40605x hilfreich)

Zitat (von Flottilda):
Nur weil ein Inkassounternehmen behauptet, ich wäre der Schuldner dieser Forderung, heißt das eben nicht, dass dies auch der Richtigkeit entspricht.

Dummerweise scheint das Gericht, dass den Titel ausstellte aber auch der Meinung zu sein?


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#4
 Von 
Flottilda
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Auf dem angeblichen Titel, der mir in Kopie übersandt wurde, steht weder der Name eines Schuldners noch irgendein Amtsgericht, das diesen ausgestellt hat. Entschuldigung, aber ich werde ja wohl hinterfragen dürfen, wenn jemand Geld für eine Forderung von mir verlangt, die ich nicht kenne.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126121 Beiträge, 40605x hilfreich)

Zitat (von Flottilda):
Auf dem angeblichen Titel, der mir in Kopie übersandt wurde, steht weder der Name eines Schuldners noch irgendein Amtsgericht, das diesen ausgestellt hat.

Dann ist es wohl auch kein Titel bzw. keine Titlekopie ...

Noch irgendwas relevantes das man bisher nicht erwähnte?


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Flottilda
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Kommt darauf an, ob es noch irgendwas relevantes gibt, was man bisher nicht gelesen hat.

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#7
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2538 Beiträge, 744x hilfreich)

Zitat (von Flottilda):
Auf dem angeblichen Titel, der mir in Kopie übersandt wurde, steht weder der Name eines Schuldners noch irgendein Amtsgericht, das diesen ausgestellt hat.

Wie soll ich mir das vorstellen? Dass das AG oben auf der Kopie fehlt passiert schon mal, aber die Schuldnerdaten? Steht das AZ auf der Kopie?

Ist die UI Gläubiger? Dann wäre das zuständige Mahngericht das AG Hünfeld.

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#8
 Von 
Flottilda
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Nachdem ich mir solch einen Vollstreckungsbescheid im Netz angeschaut habe, kann ich zumindest sagen, dass hier die komplette linke Seite fehlt. Es sind Forderung und Zinsen aufgelistet, die Forderung ist seit 2007 von Baby Walz abgetreten. Nicht ersichtlich an wen. Mehr ist darauf nicht zu sehen. Nicht mein Name, nicht meine Adresse, kein Datum, Unterschrift, Stempel.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126121 Beiträge, 40605x hilfreich)

Zitat (von Flottilda):
kann ich zumindest sagen, dass hier die komplette linke Seite fehlt.

Dann würde ich diese man dort anfordern und zwar in gerichtsfester Form.

Wobei ich da nicht an "Zufall" oder "Versehen" glaube ... sieht eher nach einer der "üblichen" Personenverwechselungen aus ...


Ist halt die Frage, ob man dann ein großes oder ein kleines Faß aufmachen will, wie viel Zeit und Geld man investieren will ...


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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