Schufaeinträge,Frage zur Adresse

24. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
luna87
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 15x hilfreich)
Schufaeinträge,Frage zur Adresse

Hallo,
eine Frage zum Schufaeintrag.

Person A lebt in der Musterstr.1
Person B lebt in der Mustersiedlung 2

Person B kauft etwas auf den Namen von Person A (mit Einwilligung)
Die Rechnungsanschrift und die Lieferadresse werden als dieselbe angegeben,sprich Mustersiedlung 1,obwohl Person B in der Musterstr. 1 lebt.

Sollte es zu einem Schufaeintrag kommen,wie verhält sich das nun?
Kommt der Eintrag auf die Musterstr.1?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Person B lebt in der Mustersiedlung 2
[...]
obwohl Person B in der Musterstr. 1 lebt.

Häh? Bitte was?
Vielleicht nochmal die Gehirnwindungen entknoten und dann nochmal probieren.

Zitat:
Sollte es zu einem Schufaeintrag kommen,wie verhält sich das nun?
Kommt der Eintrag auf die Musterstr.1?

Mal unabhängig von der Frage, wo nun wer genau lebt.
Wenn Person A Vertragspartner eines Händlers ist und seine Erlaubnis gegeben hatte, dann gibt es auch einen Schufa-Eintrag für Person A. Etwaige Absprachen zwischen A und B sind weder dem Händler noch der Schufa bekannt und irgendwie für diese relevant.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
luna87
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 15x hilfreich)

Die Person ist nicht wohnhaft unter der Adresse,welche als Rechnungsanschrift angegeben wurde.
Das bedeutet wiederum,dass der Händler nichts davon weiß das der Käufer woanders wohnt.

Wie verhält sich das also?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von luna87):
Die Person ist nicht wohnhaft unter der Adresse,welche als Rechnungsanschrift angegeben wurde.
Das bedeutet wiederum,dass der Händler nichts davon weiß das der Käufer woanders wohnt.


Das ist dann ein klassischer Betrugsversuch, der auf Antrag des Händlers und falls nicht geringfügig bzw. bei öffentlichem Interesse verfolgt werden kann.

Zitat:
Wie verhält sich das also?


Die Absprache zwischen A und B ist weder Händler noch Schufa bekannt. Vertragspartner des Händlers ist B.

Es gibt zwei Möglichkeiten:

A) Die Schufa legt einen neuen Datensatz auf Mustersiedlung 2 an.
Das ist allerdings sehr unwahrscheinlich, weil es sehr untypisch ist, dass eine Person, die abgesehen von Straße ansonsten gleiche Daten wie Person B hat, auf einmal auftaucht ohne je vorher von der Schufa erfasst worden zu sein (die Person hat also kein Bankkonto).

B) Die Schufa platziert den Eintrag bei Person B (aufgrund der ansonsten übereinstimmenden Merkmale) unter Musterstr.1 und vermerkt als Zweitwohnsitz Mustersiedlung 2.

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