Schufaeintrag für 2 jahre alte unberechtigte forderung. Gfkl.

11. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Derawa
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Schufaeintrag für 2 jahre alte unberechtigte forderung. Gfkl.

Guten tag,

Ich hoffe mir kann jemand ein wenig helfen und tipps geben.
Ich wollte vor wenigen tagen einen kredit aufnehmen. Dieser wurde wegen negativen schufaeintrag abgelehnt. Ich natürlich erschrocken, da ich noch nie probleme da hatte. Ich hab mich darauf hin bei der schufa online angemeldet und geschaut was es ist. Dann les ich da einen eintrag von der gfkl im auftrag der telefonica über 384 euro. Als ich bei gfkl anrief sagten die sehr unfreundliche dame, das es eine Forderung von 2015 sei. Hier hatte ich mal 62 euro bei eplus offen. Habe dann das geld überwiesen und wenige tage später das inkassoschreibe erhalten ( ohne mahnungen). Hier habe ich widersprochen, da ich ja das geld überwiesen habe, bevor das schreibe kam, dies bezeugte ich auch mit einem kontoauszug. Darauf hin habe ich nie mehr etwas gehört. Die dame am telefon sagte auch das weitere schreiben folgten, aber ich bin umgezogen (6monate später) und dann kamen die schreiben nicht an. Auf gut deutsch gesagt die haben es in 2 jahren nicht geschafft meine adresse zu finden (meine emailadresse haben die, da hätten sie fragen können).
Als ich nach eine kopie der forderung bat, wurde ich nur darauf verwiesen das es schon bei gericht sei.
Nun hab ich nen negativen schufaeintrag und weiss nicht wie ich vorgehen soll!?
Ich habe nichts in der hand gegen was ich vorgehen kann, ausser den eintrag. Geld für einen anwalt habe ich nicht. Soll ich warten? Oder wie kann ich selber da entgegen wirken. Der schufaeintrag beeinträchtugt mich sehr, da der kredit wichtig ist.
Danke für die hilfe schonmal

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
recki
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 156x hilfreich)

Hallo,

schreibe der Schufa das die Forderung nicht existiert und widersprochen wurde. die Schufa möge bitte en Eintrag innerhalb von 14 Tagen löschen. Sollte die Schufa dem nicht nachkommen schreibe dem Datenschutzbeauftragtem der für die Schufa zuständig ist, dann wird es gelöscht. Dauert allerdings ein paar Wochen.

Gruß ré

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#2
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von recki):
schreibe der Schufa das die Forderung nicht existiert und widersprochen wurde. die Schufa möge bitte en Eintrag innerhalb von 14 Tagen löschen. Sollte die Schufa dem nicht nachkommen schreibe dem Datenschutzbeauftragtem der für die Schufa zuständig ist, dann wird es gelöscht. Dauert allerdings ein paar Wochen.


Korrekt.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16185x hilfreich)

Ganz so einfach wird es vielleicht nicht.

Zitat:
das es schon bei gericht sei

Ich hatte mich direkt etwas über die Gebühren gewundert. Aus 62€ werden so schnell keine 384€. Ich vermute stark, dass auch aufgrund der Umzüge das ganze schon tituliert wurde auf eine der alten Adressen.

Ich würde folgendes Vorgehen vorschlagen: Den Schufa-Brief kann man ja erst mal wie oben vorgeschlagen machen. Das kostet erst mal nur Briefporto.

Dann würde ich dem Inkasso ein Einschreiben senden "Wertes Inkasso. Ich habe eine Eintragung zu einer Schuld in der Schufa gesehen. Mir ist die Forderung unbekannt. Die höchst unfreundliche Dame am Telefon hat mir keinerlei brauchbare Angaben machen können. Sie wollen mir unverzüglich sämtliche Informationen gemäß §11a RDG zusenden, insbesondere Titelkopie/Urteilskopie o.ä. wegen der Behauptung, dass es 'bereits bei Gericht sei'. Da ich nie einen Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid eine Klageschrift oder ein Urteil bekommen habe, behalte ich mir vor, Einspruch einzulegen und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu beantragen."

Wichtig: Sobald du erstmals die Gerichtsdokumente bekommst, läuft die Einspruchsfrist los. Du hast dann maximal 14 Tage Zeit, musst dich also sofort drum kümmern. Man schreibt das Gericht an und beweist, dass die Zustellung fehlerhaft war. So einen beweis musst du dann dem Gericht vorlegen, beispielsweise durch eine Kopie einer Bescheinigung des Meldeamtes, wo drin steht, von wann bis wann du wo genau gewohnt hast.

Signatur:

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Derawa
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Ganz so einfach wird es vielleicht nicht.
Zitat:
das es schon bei gericht sei

Ich hatte mich direkt etwas über die Gebühren gewundert. Aus 62€ werden so schnell keine 384€. Ich vermute stark, dass auch aufgrund der Umzüge das ganze schon tituliert wurde auf eine der alten Adressen.


Hab mit dennen nochmal geredet. Es hat noch keinen titel und das mahnverfahren sei gestoppt da ich ihnen ja die beue adresse genannt habe, jetzt soll ich auf ein schreiben von dennen warten.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16185x hilfreich)

Am Telefon können die viel erzählen. Man telefoniert nicht mit Inkassos.
Mache das bitte schriftlich.

Nehmen wir an, dass es noch nicht tituliert sei: Dann ist das trotzdem absoluter Schwachsinn, was gefordert wird. Inkassogebühr beträgt maximal 70,20€. Zinsen sind wenige Cents bis ein paar Euros.
Vielleicht ne Adressanfrage, 10 Euro.

Macht weniger als hundert Euro Gebühren. Hier wollen sie aber 320€ Gebühren. Stellt sich die Frage, wie sie diese illegalen Gebühren begründen wollen...

In Konsequenz würde man der Forderung schriftlich widersprechen und ebenfalls die Infos gemäß §11a RDG anfordern und vor allem eine detaillierte Forderungsaufstellung.

-- Editiert von mepeisen am 13.09.2017 14:50

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Wenn der Schufa-Eintrag tatsächlich zu Unrecht erfolgt ist, dann bleibt, wenn die Selbsthilfe fruchtlos blieb, nur die Beschwerde beim zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten sowie der Weg über die einstweilige Verfügung (bei der man dann später im Rahmen einer Hauptverhandlung das Ganze dann überprüft).

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