Schuldanerkenntnis = Titel ?

29. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2042x hilfreich)
Schuldanerkenntnis = Titel ?

Kann ein Gläubiger anhands
eines Schuldanerkenntnisses
vollstrecken ?

Oder gilt das Schuldanerkenntnis
nur als Titel wenn dieses von
Notar beglaubigt wird ?




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1347x hilfreich)

Letzteres. Nur aufgrund eines notariellen Schuldanerkenntnisses wird eine Vollstreckungsklausel erteilt.

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