Kann ein Gläubiger anhands
eines Schuldanerkenntnisses
vollstrecken ?
Oder gilt das Schuldanerkenntnis
nur als Titel wenn dieses von
Notar beglaubigt wird ?
Schuldanerkenntnis = Titel ?
29. Mai 2007
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Frage vom 29. Mai 2007 | 18:38
Von
Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 2031x hilfreich)
Schuldanerkenntnis = Titel ?
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#1
Antwort vom 29. Mai 2007 | 18:44
Von
Status: Senior-Partner (6041 Beiträge, 1342x hilfreich)
Letzteres. Nur aufgrund eines notariellen Schuldanerkenntnisses wird eine Vollstreckungsklausel erteilt.
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