Hallo an alle,
es wird ja immer davor gewarnt ein Schuldanerkenntnis bei privaten Inkassounternehmen zu unterschreiben. Aber wie sieht dies bei staatlichen Stellen aus? Ich habe aktuell Schulden bei der Bundesagentur für Arbeit, welche ich aktuell nicht bezahlen kann. Es handelt sich hierbei um zuviel gezahltes Geld für eine Maßnahme, welche ich nun zurückzahlen muss. Ich habe der Agentur für Arbeit mitgeteilt, dass ich die Foderung aktuell nicht begleichen kann. Jetzt haben die mir einen Fragebogen geschickt mit dem Titel "Fragebogen zur Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse". Dieser Fragebogen ist auch online verfügbar, ihr könnt diesen hier downloaden.
Fast am Ende des Fragebogens, über der "Unterschrift"-Zeile, steht ein Textblock mit Hinweisen, wo der erste Satz folgendermaßen lautet: "Die Forderung der Bundesagentur für Arbeit erkenne ich dem Grunde und der Höhe nach an."
Ist dies schon ein Schuldanerkenntnis? Kann ich dies problemlos unterschreiben? Wie oben ja bereits geschrieben, selbst wenn die Foderung stimmt, wird ja bei privaten Inkassounternehmen immer davor gewarnt ein Schuldanerkenntnis zu unterschreiben! Aber wie sieht es bei der Bundesagentur für Arbeit aus?
Noch ein kleiner Hinweis: Ich habe bei meiner Recherche im Internet festgestellt, dass die Bundesagentur für Arbeit bei einigen Foderungen auch auf private Inkassounternehmen, u. a. EOS Deutscher Inkasso Dienst, setzt. Dies ist aber bei mir nicht der Fall. Meine Foderung kommt von der Bundesagentur für Arbeit direkt.
Vielen Dank schon mal im Voraus für eure Hilfe!
Schuldanerkenntnis beim hauseigenen Inkasso der Bundesagentur für Arbeit?
10. September 2019
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Frage vom 10. September 2019 | 11:40
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Schuldanerkenntnis beim hauseigenen Inkasso der Bundesagentur für Arbeit?
Post vom Inkassobüro?
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#1
Antwort vom 10. September 2019 | 15:03
Von
Status: Beginner (116 Beiträge, 11x hilfreich)
Zitat:
Fast am Ende des Fragebogens, über der "Unterschrift"-Zeile, steht ein Textblock mit Hinweisen, wo der erste Satz folgendermaßen lautet: "Die Forderung der Bundesagentur für Arbeit erkenne ich dem Grunde und der Höhe nach an."
Ist dies schon ein Schuldanerkenntnis?
Kurz und bündig: Ja!
#2
Antwort vom 10. September 2019 | 15:29
Von
Status: Unbeschreiblich (31896 Beiträge, 5621x hilfreich)
Ich schätze, sie kommt vom Inkasso-Service der BA in Recklinghausen.ZitatMeine Foderung kommt von der Bundesagentur für Arbeit direkt. :
Die BA bedient sich nicht anderer Inkassodienste.
Oben schreibst du, du sollst zu Unrecht erhaltene Leistungen zurückzahlen. Das ist soweit richtig? Dann kannst du den Fragebogen ausfüllen, auch die Unterschrift zum Anerkenntnis geben.
Du streitest ja offenbar nichts ab, kannst nur zZt. nicht zahlen.
Könntest du Raten zahlen?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 10. September 2019 | 16:08
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatIch schätze, sie kommt vom Inkasso-Service der BA in Recklinghausen. :
Die BA bedient sich nicht anderer Inkassodienste.
Danke für deine Antwort! Genau vom Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit in Recklinghausen!
ZitatOben schreibst du, du sollst zu Unrecht erhaltene Leistungen zurückzahlen. Das ist soweit richtig? Dann kannst du den Fragebogen ausfüllen, auch die Unterschrift zum Anerkenntnis geben. :
Du streitest ja offenbar nichts ab, kannst nur zZt. nicht zahlen.
Auch dies ich richtig! Man hat mir zuviel Geld bezahlt, welches ich nun zurückzahlen muss! Es handelt sich hierbei um "Beförderungsgeld", damit haben die mir die Fahrt zu der Maßnahme bezahlt. Leider auch dann noch, als die Maßnahme schon beendet war.
ZitatKönntest du Raten zahlen? :
Ratenzahlung sieht ebenfalls aktuell schwierig aus bei mir!
#4
Antwort vom 10. September 2019 | 16:45
Von
Status: Unbeschreiblich (31896 Beiträge, 5621x hilfreich)
Dann eben nicht anbieten. Aber mit Unterschrift die Forderung anerkennen.ZitatRatenzahlung sieht ebenfalls aktuell schwierig aus bei mir! :
Alles ausfüllen, abschicken. Anfangen zu sparen.
Es wird dauern, bis sie sich wieder melden.
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