Schulden Verjährung

26. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
Wolle2011
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 16x hilfreich)
Schulden Verjährung

Hallo,

hatte mein Girokonto 4100.-€ überzogen und wurde 11/2002 bei der Postbank gekündigt. 6/2003 bekomme ich einen Mahnbescheid [Amtsgericht Euskirchen] von Hr.RA Heyl.

Habe darauf sofort einen Brief verfasst, mit dem Vorschlag das ich diese Schulden in Raten zurückzahlen werde, und ob Sie damit einverstanden wären.
Seither habe ich nichts mehr von dem RA Heyl gehört. Bin zwar 2005 umgezogen, habe mich aber ordnungsgemäß umgemeldet. Einen Vollstreckungsbescheid hab ich nie erhalten. Laut Schufa hab ich einen titulierten Eintrag seit 2007.

Jetzt 2/2011 bekomme ich einen normalen Brief mit der Aufstellung meiner Schulden von 4100.-€ plus die Zinsen, so das ich jetzt ca. 7400.-€ zurückzahlen soll.

Kann mir zu dieser Sachlage jemand helfen??
Ist die Forderung vielleicht verjährt??
Ist die Zinsforderung berechtigt, es hat sich ja keiner mehr gemeldet seither.

Danke für eure Antworten.

Gruß

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Ist die Forderung vielleicht verjährt??

Leider Nein - Selbst wenn nicht tituliert wäre
quote:
Was allerdings selbst den meisten Anwälten nicht bekannt ist, ist dass es mit § 497 III 3 BGb eine (im Gesetz gut versteckte) besondere Verjährungsregelung für Verbraucherdarlehen gibt. Dort ist geregelt: Die Verjährung der Ansprüche auf Darlehensrückerstattung und Zinsen ist vom Eintritt des Verzugs nach Absatz 1 an bis zu ihrer Feststellung in einer in § 197 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 bezeichneten Art gehemmt, jedoch nicht länger als zehn Jahre von ihrer Entstehung an.
Das bedeutet in normalem Deutsch: bei einem Verbraucherdarlehen ist ab Verzug (also beispielsweise ab Kündigung des Darlehens und Fristsetzung durch die Bank) die Verjährung zuerst einmal für zehn Jahre gehemmt. Dem schließen sich dann die normalen drei Jahre der Verjährungsfrist an, so dass die Forderung frühestens 13 Jahre nach Verzugseintritt verjähren kann.

Quelle : http://www.ra-sonja-horn.de/blog/?p=43


Versuch doch einen Vergleich auszuhandeln !!
Faustregel :
Je schlechter Dein Score desto besser Deine karten diesbezüglich


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http://www.youtube.com/watch?v=OiBoTm_8kZU&feature=related"

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#2
 Von 
Wolle2011
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 16x hilfreich)

hi thehellion,
danke für die schnelle antwort, aber ich habe diesen Link gefunden, wenn ich das richtig lese steht da nix von 10 jahren, oder???

http://srbg.de/verjaehrung-von-darlehen-und-die-voraussetzungen.html

gruß und danke

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)



Danke für den interesanten Link
Für Verbraucherdarlehen gelten andere Vorschriften
Die Frage ist : Was ist als Verbraucherdarlehen anzusehen
Ist ein überzogenes Girokonto ein Verbraucherdarlehen ?

-- Editiert am 26.07.2011 21:50

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#4
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(714 Beiträge, 114x hilfreich)

Moment. Die haben sich bei Dir angeblich all die Jahre nicht gemeldet, und irgendwann 2007 sollen sie gegen Dich dann einen Titel erwirkt haben ohne dass Du auch nur das kleinste Schreiben von ihnen bekommen hast?

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Beim zuständigen Mahngericht, wo der Vollstreckungsbescheid ausgestellt wurde, würde ich die Einsetzung in der vorherigen Stand beantragen.
Man sollte dabei hinweisen, wo man in den letzten 10 Jahren gewohnt hat und die Meldebescheinigungen nachreichen.
Hilfsweise würde ich im gleichem Schreiben dem damaligen Mahnbescheid widersprechen.

Ohne zugestellten Vollstreckungsbescheid ist hier nichts tituliert.

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