Hallo,
jemand schuldet mir 25000 Euro und zahlt nichts!!
Inwieweit hilft einen titulierten Mahnbescheid
zu zuschicken??
Einkommen: 1000 Euro "brutto" nach Arbeitswechsel;)
was kann ich machen??
-- Editiert am 21.08.2009 12:58
Schulden
@geduld
Bei 1000 EUR brutto kannst du nicht mal was pfänden, wenn keine unterhaltsberechtigten Personen da sind.
Ist dir weiteres Vermögen bekannt?
Ein Titel verjährt, sofern er nicht regelmässig im Wege der Zwangsvollstreckung "genutzt" wird, erst nach 30 Jahren.
Einen titulierten Mahnbescheid gibt es nicht. Mit dem Mahnbescheid leitest du höchstens die Titulierung ein.
Legt der Antragsgegner dann Widerspruch ein, ist es an dir, den Anspruch zu beweisen.
Erst mit Erlass des Vollstreckungsbescheides ist die Forderung tituliert.
Der Antragsgegner kann hiergegen binnen einer Notfrist von zwei Wochen Einspruch einlegen. Ggf. kann es auch hier noch eine anderslautende Entscheidung geben, wenn die Forderung nicht belegbar ist (Vertrag etc.).
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Hi,
ein Mahnbescheid für diese Summe kostet 155 Euro. Auf die fehlende Vollstreckbarkeit wurde schon hingewiesen...
Gruß vom mümmel
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Danke für die Antworten!!!
Ich habe einen titulierten Unterhaltsanspruch von mtl. 1000 Euro!!
Und nun????
Ich dachte, jemand schuldet Ihnen 25.000,- Euro... was hat das mit Unterhalt zu tun? Vielleicht sollten Sie die geschichte mal etwas zusammenhängender erzählen.
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"justice"
Es sind mittlerweile 25000,- Euro an Unterhalt die nicht gezahlt worden sind.
Wenn Sie einen Titel haben, dann brauchen Sie ihn doch nur zu vollstrecken.
Wieso wollen Sie den Anspruch denn durch einen Mahnbescheid nochmal titulieren lassen, wenn er schon längst tituliert ist ???
So wie ich das sehe, geht es bei Ihnen nicht um eine Titulierung, sondern um eine Vollstreckung... Also ab zum Gerichtsvollzieher und dann prüfen, ob es was zu pfänden gibt.
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"justice"
Ok, vielen dank für die Hilfe!!
Und jetzt?
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