Schulden auf andere Person überschreiben / Fahrnisexekution (Österreich)

22. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
Perihelion
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Schulden auf andere Person überschreiben / Fahrnisexekution (Österreich)

Hallo zusammen,

vor wenigen Tagen lernte ich vom Gerichtsvollzieher, dass auf meinen Namen hin eine Fahrnisexekution existiert, der eine unbeglichene Zahlungsaufforderung eines Versandhauses zugrunde liegt. (Der Beschluss liest: "Der im Anhang ersichtliche Antrag der betreibenden Partei auf neuerlichen Vollzug der Fahrnisexekution wird bewilligt.")

Anfänglich ging es dabei um ~550€, mittlerweile ist die Summe samt Zinsen und Rechtsgebühren auf über 1400€ angewachsen. Im Nachhinein erfuhr ich, dass es dabei um eine Bestelleung geht, die von meiner Mutter ohne mein Wissen an einem länger zurückliegenden Zeitpunkt getätigt wurde. Nachdem der Gerichtsvollzieher sie deshalb bereits vor über einem Jahr aufgesucht hatte (die Lieferadresse war ihre Wohnung, nicht meine), wurde die Aufforderung scheinbar ungelöst vergessen oder ignoriert.

Da sie nicht bereit ist, die Summe zu begleichen (in ihrer Naivität ist sie davon überzeugt, dass der Betrag letztendlich "ausgebucht" wird wenn über einen längeren Zeitraum nicht gezahlt werden kann), hat sie auf mein Drängen hin zumindest eingewilligt, diese auf ihren Namen zu überschreiben sofern das irgendwie möglich ist.

Nun hatte ich gehofft, mir könnte in dem Belang jemand weiterhelfen. Besteht denn irgendeine Möglichkeit, die Schulden rechtsmäßig auf sie übergehen zu lassen?

Ich bedanke mich im Voraus für jegliche Hilfe.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Guybrush Threepwood
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 433x hilfreich)

Vom österreichischen Recht habe ich keine Ahnung (wie wahrscheinlich kaum einer hier).

Wahrscheinlich sieht es aber so aus, dass deine Mutter auf deinen Namen Waren bestellt hat. Dann wird das Versandhaus wahrscheinlich einen Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid erwirkt haben (hier das österreichische Gegenstück: https://de.wikipedia.org/wiki/Obligatorisches_Mahnverfahren). Deine Mutter hat anscheinend keinen Einspruch hiergegen eingelegt, so dass jetzt ein vollstreckungsfähiger Titel gegen dich vorliegt.

Wenn der Fall in Deutschland gespielt hätte, läge eine Möglichkeit darin, zuerst Aktenzeichen und Datum des Mahnbescheides herauszufinden, um dann bei dem entsprechenden Gericht Einspruch einzulegen und zugleich Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu beantragen. Zur Begründung des Wiedereinsetzungsantrags führst du aus, dass dir der Mahnbescheid damals gar nicht zugegangen ist, weil er unter einer falschen Anschrift (nämlich der deiner Mutter) zugestellt worden ist. Das kann aber nur dann Erfolg haben, wenn du nicht mehr in der Wohnung deiner Mutter wohnst.

Nach deutschem Recht dürfte deine Mutter allerdings einen strafbaren Betrug begangen haben. Ich schätze, das dürfte nach österreichischem Recht nicht anders ein. Die Alternative wäre, du zahlst und deine Mutter stottert das bei dir ab.

Eine "Überschreibung" der Forderung wäre wohl nur mit Zustimmung des Gläubigers möglich. Eher unwahrscheinlich, dass ihr die erhaltet, denn es liegt schon ein Titel gegen dich vor. Außerdem würde ich bei diesem Sachverhalt mal einfach vermuten, dass bei deiner Mutter nicht viel zu holen ist.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Perihelion
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.

Dann werde ich nun zunächst versuchen, alle relevanten Informationen zum ursprünglichen Mahnbescheid in Erfahrung zu bringen. Wäre dafür die das Exekutionsgericht oder die Rechtsabteilung des Versandhauses zu kontaktieren?

Folgendes habe ich zur Schuldübernahme gefunden:
"Wer einem Schuldner erklärt, seine Schuld zu übernehmen (Schuldübernahme), tritt als Schuldner an dessen Stelle, wenn der Gläubiger einwilligt. Bis diese Einwilligung erfolgt oder falls sie verweigert wird, haftet er wie bei Erfüllungsübernahme (§ 1404). Die Einwilligung des Gläubigers kann entweder dem Schuldner oder dem Übernehmer erklärt werden."

Sofern es sich als sinnvollste Option erweisen sollte: Wüsstest du vielleicht, wo ein entsprechendes Vertragsmuster zu finden ist bzw. allgemein, wie man dem Glaubiger das Thema am Besten entgegenbringt? (Erneut: wäre Exekutionsgericht oder Versandhaus der Ansprechpartner?)

2x Hilfreiche Antwort

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