Schulden beim ehemaligem Arbeitgeber

21. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
Blobb
Status:
Schüler
(317 Beiträge, 52x hilfreich)
Schulden beim ehemaligem Arbeitgeber

Moin zusammen!

Ich habe bei meinem ehemaligem Arbeitgeber schulden hinterlassen in höhe von ca 1600 €.

Diese sache wurde von meinem ehemaligem Chef auch an einen Anwalt abgegeben.

Nun etwa 3 Jahre später nach einer langen Arbeitslosenzeit hab ich wieder Arbeit gefunden und mein Chef hat promt nen Brief vom Anwalt erhalten das er monatlich gerne 100 € von meinem Gehalt hätte.

Klaro ich erkenne die schuld ja gerne an würd sie auch gerne zurückzahlen aber kann der gegnerische anwalt einfach so ein teil des gehaldes verlangen ohne einen Vollstreckungsbescheid erwirkt zu haben?

Der ist nach der langen Zeit nie bei mir eingegangen immer nur hübsch nett verfasste Briefe.

Kann der Anwalt auch unter der Freigrenze 939 € pfänden oder darf er überhaubt Pfänden ohne vorher einen Vollstreckungsbescheid erwirkt zu haben?

Ich hab einen Nettoverdienst von 500 € monatlich sicher zuzüglich Stopps die noch hinzukommen daher schwankt das gehalt ständig zwischen 800-900 € ich weiss nie wieviel ich am monatsende herrausbekomme!

Oder handelt es sich hierbei um Nettigkeit meines ehemaligen Chefs der mir Mahnbescheidskosten und Vollstreckungskosten ersparen will!?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

quote:

aber kann der gegnerische anwalt einfach so ein teil des gehaldes verlangen ohne einen Vollstreckungsbescheid erwirkt zu haben?



Verlangen kann er alles. Zur Durchsetzung seiner Rechte benötigt er aber einen vollstreckbaren Titel.

quote:

Oder handelt es sich hierbei um Nettigkeit meines ehemaligen Chefs der mir Mahnbescheidskosten und Vollstreckungskosten ersparen will!?



Würde ich auch so sehen. Wenn nichts gezahlt wird, wird voraussichtlich das Mahnverfahren eingeleitet, was wieder mehr Geld kostet.

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#2
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

1. verjährt ist wahrscheinlich noch nichts, daher kann die forderung jederzeit tituliert werden.
2. pfändbar ist nichts, allerdings ist natürlich allein der eingang eine pfändung bei einem neuen arbeitgeber nicht unbedingt das beste argument für den arbeitnehmer.

mein vorschlag wäre daher den anwalt der gegenseite zu kontaktieren und mitzuteilen, dass das gehalt schwankt (wenn sie wollen legen sie kopien der gehaltsabrechnungen bei) und unter der pfändungsfreigrenze liegt, so dass weder eine abtretung noch eine pfändung möglich ist. da sie gleichwohl sich bemühen wollen ihre schulden zu bezahlen möchte er ihnen bitte bestätigen, dass eine ratenzahlung über 100 eur im monat geschlossen wird, ihnen aber gleichwohl das recht aufgrund von schwankendem gehalt zusteht die ratenzahlung nach vorheriger ankündigung aus- oder herabzusetzen.

damit haben sie einige vorteile auf ihrer seite: sie sparen sich titulierungs- und vollstreckungskosten, eine gehaltspfändung dürfte nach belegter information über unpfändabrkeit als schikane unzulässig sein und nicht zuletzt haben sie die möglichkeit wenn es einmal sehr eng ist mit der ratenzahlung auszusetzen. mehr dürfte aus ihrer position schwerlich herauszuholen sein - bedenken sollten sie allerdings aus einer gehaltsabrechnung sowohl arbeitgeber als auch kontoverbundung ersichtlich sind und sie potentielle pfändungsmöglichkeiten genau bekannt geben - evtl. empfiehlt es sich zu schwärzen.

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