Schulden eintreiben - Kann ich die Eidesstaatliche Versicherung erwirken?

7. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
Zahara
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schulden eintreiben - Kann ich die Eidesstaatliche Versicherung erwirken?

Hallo, ich habe eine Frage. Ich habe jemanden letztes jahr Geld geliehen mit dem Vorwand das ich es wieder zurück bekomme. Im januar 08 habe ich mir von dieser Person ein Schuldanerkenntniss unterscheiben lassen mit der Auflistung der Schulden. Es ist auch vereinbart das ich das Geld zurück bekomme. Leider ist in den letzten 6 Monaten nichts gekommen.
Wie kann ich jetzt das Geld eintreiben? Kann ich eine gerichtliches Mahnverfahren in die Wege leiten? Kann ich die Eidesstaatliche Versicherung erwirken?

Ach ja das Geld habe ich einer Privatperson geliehen. Ich selbst bin Selbstständig und Kaufmann, ob das was zu sagen hat auf dem gerichtlichen Weg weiß ich nicht!

Viele Grüße

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
bummelbiene99
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo,

habt ihr feste Rückzahlungstermine vereinbart? Bei Verzug kannst du sofort Mahnbescheid beantragen.

Falls noch kein Verzug eingetreten ist, setze eine Zahlungsfrist und beantrage nach Fristablauf den Mahnbescheid.

Nach Vorlage Vollstreckungsbescheid und Pflos-Bescheinigung des Gerichtsvollziehers kannst du Antrag auf Abgabe der eV stellen.


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