Schulden eintreiben

15. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
sebastian2207
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Schulden eintreiben

Hallo habe mal eine Frage an euch, ich habe jmd. 13500€ gelihen vor ca einem Jahr bisher kam nichts von ihm. Habe einen Handgeschriebenen Zettel den beide unterschrieben haben aber über nur 10000€ die anderen 3500€ habe ich nicht erfasst. Könnt ihr mir mal bitte behilflich sein wie ich vorgehen soll das mit Inkasso Unternehmen fällt flach is mir zu grenzwertig sowas.

Grüße Sebastian

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120187 Beiträge, 39843x hilfreich)

quote:
bisher kam nichts von ihm.

Eventuell musste er ja auch gar nicht?



quote:
Habe einen Handgeschriebenen Zettel den beide unterschrieben haben

Und?
Was stand dan denn noch so im Detail drauf?



Zum Beitreiben von Forderungen empfehlen sich Anwälte und nicht diese zahlosen Inkasso-Papiertiger.
Beauftragen geht zum Beispiel gleich hier nebenan:
http://www.frag-einen-anwalt.de/
http://www.beauftrag-einen-anwalt.de/





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#2
 Von 
sebastian2207
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Es stand drauf: Hiermit verpflichte ich mich NAME dann mein Name Den Betrag von 10000€ zu 6 Monatsraten zurückzuzahlen.

Name Datum Unterschrifft und genaue Daten der Personen eben.

zu deiner Aussage ...musste er ja auch nicht...

was ist damit gemeint?


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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120187 Beiträge, 39843x hilfreich)

Wie ich es mir gedacht habe ...

Da steht nur 'Den Betrag von 10000€ zu 6 Monatsraten zurückzuzahlen.' .

Aber kein Datum ab wann.

Somit war er bis jetzt auch noch nicht verpflichtet irgendetwas zurückzuzahlen. Da nutzt auch kein Anwalt etwas . . .

Du musst ihm also erstmal mitteilen, ab wann die Rückzahlung beginnen soll und zwar per Einschreiben-Rückschein.





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#5
 Von 
sebastian2207
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

es steht ein datum drauf das des erstellten schreibens oder hilft das nichts also anmahnen und ab da gillt es oder wie soll ich das sehn?

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120187 Beiträge, 39843x hilfreich)

Da steht also drauf WANN du das Geld verliehen hast.
Das wäre für eventuelle Zinzberechnungen hilfreich.



Du musst ihm immer noch mitteilen, ab wann die Rückzahlung beginnen soll ...





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#7
 Von 
sebastian2207
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Achso okay wusste ich nich also per einschreiben an ihn ich weiss das er nur ein Postfach besitzt wie funktioniert es da mit dem Einschreiben und Rückschreiben?

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#8
 Von 
floriansmom
Status:
Schüler
(382 Beiträge, 166x hilfreich)

du leihst jemanden 13000€ ohne seine Adresse zu kennen??? Das glaub ich nicht

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#9
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Ja, Einschreiben kann man auch an Postfächer verschicken.

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120187 Beiträge, 39843x hilfreich)

quote:
wie funktioniert es da mit dem Einschreiben und Rückschreiben?

Die legen eine Karte ein mit der man das Schreiben am Schalter abholen kann.



Hier würde ich sicherheitshalber noch gleichzeititg ein Einwurfeinschreiben versenden.





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#11
 Von 
sebastian2207
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

ich habe seine adresse gekannt er wohnt aber mitlerweile bei seiner freundin und ist dort nicht gemeldet deswegen postfach.gibt es fristen mit der anmahnung wegen zahlung die ich einhalten muss ich kann ja schlecht reinschreiben ab morgen kohle das interessiert mich noch zu harry van sell: nein es stand nichts mit zinsen oder zinslos drin was hat das für mich für konsequenzen?


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-- Editiert am 17.05.2011 17:23

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