Schuldenbereinigungsplan / Privatisolvenz

10. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
willow 123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)
Schuldenbereinigungsplan / Privatisolvenz

Hi,
Mußte in die Insolvens. 2003 wurde mit den Gläubigern ein vergleich geschlossen. Unter anderem hatte ich schulden bei einer Wohnungsgesschaft. Nach und nach konnte ich die Gläubiger ausbez.2006 kam dann ein Brief von der WBG.das meine Schulden bei denen beglichen wären und gaben mir sogar ein guthaben zurück. Am telefon vergewisserte ich mich der richtigkeit und bekam dieses nochmal bestätigt.Jetzt ein halbes jahr später kommen die mit einer forderung auf grund einer Fehlbuchung Ihrerseits und ich möge doch den Schuldenbereinigungsplan wieder aufnehmen. Da alle gläubiger aber bereits bez. sind, gibt es den Sch.ber.plan nicht mehr. Können die was von mir fordern obwohl ich von den eine Schriftliche bestät. habe, das alles erledigt sei. Die fordere ich nämlich von allen Gläubigern zu meiner eigenen sicherheit. lg willow

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

um was für eine Fehlbuchung handelt es sich, bitte etwas genauer.

Adhoc würde ich sageb, sie können nichts mehr verlangen, jedoch ist Ihre Angabe etwas dürftig um genauer zu sein

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#2
 Von 
willow 123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Hi, murgab
Die haben meinem konto den Fehlenden betrag der urspünglich ja noch offen war,was ich ja auch wusste,gutgeschrieben.Trotz telefonischem hinweis, gaben sie mir die bestätigung, das alles getilgt ist. Ich hab es schriftlich wie mündlich von denen.
Muß ich den betrag der ja ursprünglich noch offen war, trotzdem bez. Denn ein schriftstück ist doch eigendlich bindend oder?

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#3
 Von 
SilentDeath
Status:
Schüler
(243 Beiträge, 34x hilfreich)

Naja was sagen die denn in dem Schriftstück genau? Meine wenn Sie noch eine offene Forderung denen gegenüber haben wird das schwer auch wenn sie mal gesagt haben, dass Sie die nicht bezahlen müssen. Immerhin wussten Sie ja damals das Sie eigentlich hätten das Geld bezahlen müssen. Habens den nur nicht gesagt sondern nur gefragt ob der Brief richtig ist. Sie könnten doch mal versuchen entweder in Richtung verjährung der Forderung zu gehen. Oder eher wenn sich herausstellt das Sie die Forderung doch begleichen müssen einen Vergleich anstreben. Sollte dann eine Abminderung der Forderung von vieleicht 30% sein und eine Zahlung in Raten über einen kurzen Zeitraum.

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