Schuldenminderungspflicht Westlotto+ KSP

11. November 2021 Thema abonnieren
 Von 
schulden1992
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 1x hilfreich)
Schuldenminderungspflicht Westlotto+ KSP

Hallo,
ich habe leider seit Juli 2021 Schulden bei Westlotto.
Im Juli 2021 hatten die mir zuletzt geschrieben und ich hatte es "erstmal" zur Seite gelegt (und dann natürlich vergessenm, verdrängt usw).
Neulich beim sortieren meiner Zettelwirtschat ist mir das wieder in die Hände gefallen.
Da es ja irgendwie eh mal bezahlt werden muss habe ich denen eine email geschrieben um irgendwie eine Ratenzahlung zu vereinbaren.
Daraufhin kam eine Antwort das ich die Angelegenheit mit der KSP Kanzlei klären soll.
Da habe ich dann wiederum geantwortet das ich von der KSP Kanzlei nie etwas gehört habe, und es auch keinen Anlass gibt die Schulden weiterhin in die höhe zu treiben weil ich mich ja grad melde um die sache zu klären.
Darauf schrieben sie das sie die Forderung an KSP abgegeben haben und somit nicht mehr Gläubiger sind...
Zwei Stunden später kamen dann wirklich emails von KSP (Hanse Core).
und 3 Tage später dann auch Post.
Muss ich das jetzt so hinnehmen?
Weil die Forderung ist jetzt natürlich erheblich gestiegen,..Anwaltsgebühr, Auslagenpauschale usw usw,..und das ganze nicht nur einmal sondern gleich 6x,....weil die nicht die gesamtsumme genommen haben, sondern jeden posten einzeln

-- Editiert von schulden1992 am 11.11.2021 13:04

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120074 Beiträge, 39827x hilfreich)

Zitat (von schulden1992):
Weil die Forderung ist jetzt natürlich erheblich gestiegen,..Anwaltsgebühr, Auslagenpauschale usw usw,..

Was konkret wird denn gefordert?



Zitat (von schulden1992):
und das ganze nicht nur einmal sondern gleich 6x,....weil die nicht die gesamtsumme genommen haben, sondern jeden posten einzeln

Soll jetzt was konkret bedeuten?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2329 Beiträge, 363x hilfreich)

Ist doch schön...
Die haben sich nämlich jetzt in eine Zwickmühle gebracht.

Entweder ist KSP jetzt tatsächlich Gläubiger in eigener Sache, dann dürfen sie keine Inkassogebühren verlangen.
Oder aber KSP versucht hier eine Forderung einzutreiben, deren Existenz der Gläubiger auf Nachfrage höchstselbst und nachweisbar abgestritten hat.

-- Editiert von Kalanndok am 12.11.2021 09:41

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#3
 Von 
schulden1992
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Was konkret wird denn gefordert?


Hallo,
sorry das ich jetzt erst schreibe, aber war beruflich unterwegs.
Also die fordern:
Hauptforderung: 800,-
Verzugszinsen: 2,25
Mahnkosten: 2,25
Rücklastschriftkosten: 20,-
Anwaltsgebühr: 114,40
Auslagenpauschale 20,00

,...und dann noch 5 weitere Forderungen die ca alle so aussehen (+/- ein paar Euro).
Hauptforderung: 62,45
Verzugszinsen:0,85
Mahnkosten: 2,25
Rücklastschriftkosten: 12,50
Anwaltsgebühr: 63,70
Auslagenpauschale: 12,74

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#4
 Von 
schulden1992
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Ist doch schön...
Die haben sich nämlich jetzt in eine Zwickmühle gebracht.

Entweder ist KSP jetzt tatsächlich Gläubiger in eigener Sache, dann dürfen sie keine Inkassogebühren verlangen.
Oder aber KSP versucht hier eine Forderung einzutreiben, deren Existenz der Gläubiger auf Nachfrage höchstselbst und nachweisbar abgestritten hat.


Sorry das ich jetzt erst wieder schreibe, aber war beruflich unterwegs.
Also bevor sich das ganze hier in die falsche richtung bewegt weil ich eventuell etwas unvollständiges geschrieben habe oder so, hier mal der genaue wortlaut von Westlotto:
"In unserem letzten Mahnschreiben von Juli 2021 haben wir ausdrücklich darauf hingewiesen, das wir uns vorbehalten weitere Schritte zur Eintreibung der Forderung einzuleiten.
Da wir die Forderung an die KSP abgetreten haben, sind wir kein Gläubiger mehr und somit auch nicht mehr dafür zuständig.
Sie sollten zeitnah ein Schreiben der KSP zu Begleichung der Forderung erhalten"
,.............................................................
Ausserdem ist mir auch noch aufgefallen das aus dem schreiben von KSP hervorgeht das Westlotto die Forderung an Hanse Core Factoring abgetreten hat (von denen hatte ich aber nie ein schreiben erhalten,..aber von KSP ja auch nur nachdem ich mich gemeldet hatte)

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#5
 Von 
guest-12328.11.2021 01:36:21
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 25x hilfreich)

Eine komplette Einführung ins Schuldrecht würde mir hier jetzt etwas zu weit führen. Bevor ich hier Romane schreibe, und dabei sozusagen das Kind mit dem Bade auskippe, hätte ich gerne von Dir gewusst worauf Du denn genau hinauswillst.
Was genau ist denn Dein Ziel?
Willst Du die Schulden da in einer Summe zahlen?
Willst Du in Raten zahlen?
Kannst Du überhaupt irgendwas zahlen oder ist das etwa aus Einkommensgründen gar nicht möglich?
Ist der 6er bei Westlotto hier nur die Spitze eines noch enormeren Schuldeneisbergs?
Sollen die einfach nur Dinge streichen, die Dir zu viel erscheinen (da sind definitiv auch m.E. welche dabei) weil Du das richtig fändest... und dann?
Oder willst Du das einfach nur mal wissen und dann mal so gucken?

Wo wolls hingehen?
Dabei wären u.U. möglichst konkrete Fragen sehr hilfreich.

-- Editiert von Caffery am 21.11.2021 18:50

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32149 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von schulden1992):
Im Juli 2021 hatten die mir zuletzt geschrieben
Zitat (von schulden1992):
Zwei Stunden später kamen dann wirklich emails von KSP (Hanse Core). und 3 Tage später dann auch Post.

Das klingt, als hättest du bisher gar nichts bezahlt. Der Schulden-Stand Juli 21 bei 800,-
Könnten die 5 weiteren Hauptforderungen aus den monatlichen Schulden seit Juli 21 stammen?

Wie wärs, wenn du beginnst, Raten zu zahlen. Weiteres ergibt sich dann.

Dass es bei Lottogesellschaften auch eine Schuldenminderungspflicht gibt, ist mir neu. ;)

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
guest-12328.11.2021 01:36:21
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 25x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wie wärs, wenn du beginnst, Raten zu zahlen. Weiteres ergibt sich dann.

Genau - vor allem ergibt sich dadurch für den unbedarften Schuldner frischer Spesenkäse zum Frommen der Branche. Lecker sechs mal Einigungsgebühren - köstlich.

Auf so ein Inkasso-Forderungs-Six-Pack einfach Ratenzahlungen zu vereinbaren ist absoluter Blödsinn.

Der TE sollte sich vielmehr dringend vor Ort professionellen Beistand suchen um eine sinnvolle Forderungsüberprüfung und Schuldenregulierung auszuarbeiten.


-- Editiert von Caffery am 22.11.2021 12:44

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#8
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Caffery):
Ratenzahlungen zu vereinbaren ist absoluter Blödsinn.



Wer hat davon etwas gesagt?

Signatur:

Gruß Charly

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#9
 Von 
schulden1992
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 1x hilfreich)

also ist das alles so korrekt das die (nachdem ich eine Ratenzahlung Angeboten habe) mal schnell ein Inkasso beauftragen um noch mehr Geld zu kassieren?
Weil es kann ja kein Zufall sein das sich das Inkasso grad in dem moment zu wort gemeldet hat

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#10
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von schulden1992):
also ist das alles ......................



Also ist das alles so schwer die Fragen zu beantworten?


Zitat (von Caffery):
von Dir gewusst worauf Du denn genau hinauswillst.
Was genau ist denn Dein Ziel?
Willst Du die Schulden da in einer Summe zahlen?
Willst Du in Raten zahlen?
Kannst Du überhaupt irgendwas zahlen oder ist das etwa aus Einkommensgründen gar nicht möglich?
Ist der 6er bei Westlotto hier nur die Spitze eines noch enormeren Schuldeneisbergs?
Sollen die einfach nur Dinge streichen, die Dir zu viel erscheinen (da sind definitiv auch m.E. welche dabei) weil Du das richtig fändest... und dann?
Oder willst Du das einfach nur mal wissen und dann mal so gucken?

Wo wolls hingehen?

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32149 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von schulden1992):
Da es ja irgendwie eh mal bezahlt werden muss habe ich denen eine email geschrieben um irgendwie eine Ratenzahlung zu vereinbaren...nachdem ich eine Ratenzahlung Angeboten habe
Was hast du denn geschrieben und was hast du angeboten?
Zitat (von schulden1992):
Weil es kann ja kein Zufall sein das sich das Inkasso grad in dem moment zu wort gemeldet hat
Kein Zufall.
Du hast nach Monaten an Lotto geschrieben, weil du endlich deine Zettelwirtschaft aufgeräumt hast. Du wusstest von 800,- Schulden bis Juli21.
Lotto hat dir geantwortet, dass sie den Vorgang an KSP abgegeben haben.
Du hast dich aufgeblasen, wieso KSP, du willst ja irgendwie zahlen.
Lotto hat an KSP geschrieben (der X will zahlen)---KSP hat dir sofort geschrieben, was du zahlen sollst.

E-Mails sind schnell.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#12
 Von 
guest-12328.11.2021 01:36:21
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 25x hilfreich)

Das scheint ja hier allgemein nicht zu viel zu führen. Von daher schließe ich meine Teilnahme hier mal mit ein paar Stichpunkten.

1. Im Subtext erschnüffle ich hier eine komplexere Überschuldung als dargestellt, ausgesprochen unzureichende Rechtskenntnisse die Gesamtsituation betreffend und vermutlich auch eine allgemein sehr überschaubar rosige wirtschaftliche Haushaltssituation.
Von daher würde ich hier sehr dringend den Weg zu einer karitativen Schuldnerberatungsstelle ans Herz legen.

2. Ob das Inkasso die Vorgänge hier im Sinne der Schadensminderungspflicht hätte zusammenfassen müssen ist gut möglich - lässt sich aus den gegebenen Informationen aber nicht herleiten und wäre auch mit mehr Informationen vermutlich weiterhin im Ernstfall eine Frage für ein streitiges Verfahren.

3. Die dargelegten Inkassokosten sind auch an anderen Stellen sehr wahrscheinlich zu hoch.

4. Als Schuldner Inkassos die Welt mir Briefen zu erklären führt nie zu was. Entweder man kennt die Rechtslage genau genug und ist mutig genug um selbst Fakten zu schaffen - oder man muss im Prinzip das tun was die sagen um die Sache von Tisch zu kriegen.
Da Option 1 den wenigsten Betroffenen gegeben ist und Option 2 nichts anderes als eine nicht zu empfehlende Kapitulation vor einer weiterhin "nicht immer komplett seriös anmutenden" *hust* Branche wäre, sollte man sich mit sowas immer Hilfe suchen. Beratungsstelle, Verbraucherzentrale etc.

-- Editiert von Caffery am 22.11.2021 19:05

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Anami):
KSP hat dir sofort geschrieben, was du zahlen sollst.


Was aber auch nicht bedeutet, dass er alles zahlen muss was er zahlen sollte.

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Dass es bei Lottogesellschaften auch eine Schuldenminderungspflicht gibt, ist mir neu

Das ist nicht branchenabhängig.

Die Anwaltsgebühren sind frei erfunden. Nimmt man das Schreiben des Gläubigers dürfte es sich sogar um gewerblichen Betrug handeln. Denn KSP dürfte wie bekannt behaupten, es würde im Namen und Auftrag des Gläubigers tätig sein und nicht, dass die Forderung abgetreten ist.

Wenn man auf Ratenzahlung aus ist und nicht wie vermutet eine größere Verschuldung dahinter steckt, würde ich anders vorgehen. Man kann dann schon mal irgendwelche Raten bezahlen. Wichtig: "Nur Hauptforderung" ergänzen. Anschließend die Anwälte in eine Diskussion verzetteln, wieso sie die Forderung nicht zusammenfassen, wieso sie Anwaltsgebühren fordern, obwohl der Gläubiger behauptet, er habe die Forderung verkauft usw.

Wenn man ohnehin das alles nicht zahlen kann, würde ich hier auf volle Konfrontation gehen. Das heißt: Die erfundenen Gebühren zurückweise und Strafanzeige wegen Verdacht des gewerblichen Betruges. Begründung ist, dass die Kanzlei behauptet, im Namen des Gläubigers tätig zu sein und nur deswegen die Anwaltsgebühren erlaubt sind. Der Gläubiger behauptet aber das Gegenteil (Forderung verkauft). Damit haben wir alles, was gewerblichen Betrug ausmacht.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120074 Beiträge, 39827x hilfreich)

Zitat (von Caffery):
Genau - vor allem ergibt sich dadurch für den unbedarften Schuldner frischer Spesenkäse zum Frommen der Branche. Lecker sechs mal Einigungsgebühren - köstlich.

Wie kommt man denn auf den Unfug?



Zitat (von Caffery):
Auf so ein Inkasso-Forderungs-Six-Pack einfach Ratenzahlungen zu vereinbaren ist absoluter Blödsinn.

Richtig, deshalb hat hier auch keiner dazu geraten.



Zitat (von schulden1992):
also ist das alles so korrekt das die (nachdem ich eine Ratenzahlung Angeboten habe) mal schnell ein Inkasso beauftragen um noch mehr Geld zu kassieren?

Ja, ist es.
Genau wie es korrekt ist, als Schuldner die geeigneten Mittel zur Gegenwehr zu nutzen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12328.11.2021 01:36:21
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 25x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wie kommt man denn auf den Unfug?


Nicht alles was Du nicht verstehst ist Unfug.

Ich habs mir aus reiner Höflichkeit schon mehrfach verkniffen aber nun mal Butter bei die Fische
Ich bin jetzt den neunten Tag hier und in dieser Zeit habe ich von Dir (bei gelegentlichen Lichtblicken) bei Weitem mehr Unfug gelesen als von allen anderen zusammen. Wenn ich Dich bei jedem mal darauf hingewiesen hätte, wären mir schon am dritten Tag die Buntstifte ausgegangen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32149 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Was aber auch nicht bedeutet,
Stimmt. Hab ich auch nicht empfohlen.
-----------------------------------
Zitat (von mepeisen):
Das ist nicht branchenabhängig.
Hm. Ich kenne zwar die Schadensminderungspflicht, aber...
Zitat (von mepeisen):
Man kann dann schon mal irgendwelche Raten bezahlen.
So etwa hatte ich es gedacht. Nicht nur schreiben, man wolle ja nun endlich sich um die Sache kümmern...Dass im Juli schon 800,- Schulden standen, bedauert der TE sehr. Bestreitet es aber nicht.
Dass dann noch 5 weitere Forderungen zu je ca 62,45 € aufgemacht wurden, könnte darauf hindeuten, dass der TE im Abo spielt ...und seit Juli 21 (5 Monate) auch nicht gezahlt hat?

Zitat (von mepeisen):
es würde im Namen und Auftrag des Gläubigers tätig sein und nicht, dass die Forderung abgetreten ist.
Darf man evtl. bezweifeln, dass der TE hier alles im Wortlaut hergeschrieben hat?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120074 Beiträge, 39827x hilfreich)

Zitat (von Caffery):
in dieser Zeit habe ich von Dir (bei gelegentlichen Lichtblicken) bei Weitem mehr Unfug gelesen als von allen anderen zusammen.

Wie passend ...
Zitat (von Caffery):
Nicht alles was Du nicht verstehst ist Unfug.




Aber Du darfst gerne mal (substantiiert) erklären, warum bzw. auf welcher Rechtsgrundlage aus der reinen Zahlung von Raten da Einigungsgebühren entstehen sollen, die auch vor Gericht bestand hätten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Darf man evtl. bezweifeln, dass der TE hier alles im Wortlaut hergeschrieben hat?

Du kannst alles bezweifeln. Ich greife nur auf die Erfahrungswerte zurück. KSP ist auch weitestgehend automatisiert und die Schreiben sind eigentlich bekannt.

Zitat:
Aber Du darfst gerne mal (substantiiert) erklären, warum bzw. auf welcher Rechtsgrundlage aus der reinen Zahlung von Raten da Einigungsgebühren entstehen sollen, die auch vor Gericht bestand hätten.

Ich mag das gerne beantworten: Exakt gar nicht. Denn eine vertragliche Übereinkunft bedingt eine schriftliche Willenserklärung. Die liegt nicht vor. Deswegen sind die Inkassos ja immer so darauf aus, dass man irgendetwas unterschreibt.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120074 Beiträge, 39827x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Ich mag das gerne beantworten: Exakt gar nicht. Denn eine vertragliche Übereinkunft bedingt eine schriftliche Willenserklärung. Die liegt nicht vor.

Das ist mir bekannt.

Ich will ja wissen, wie Caffery auf diese absurde Idee kommt, da man ja stoisch bei der Behauptung bleibt, obwohl diese den Gesetzen und der ständigen Rechtsprechung widerspricht.


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