Schuldner Gebühren für den Mahnbescheid

15. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
sirvenue
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Schuldner Gebühren für den Mahnbescheid

Hallo,

ich habe am 12.05. einen Mahnbescheid in Auftrag gegeben, da der Schuldner seit über einem Monat seine ausstehende Zahlung nicht begleichen wollte. Ich unterschrieb eine Vollmacht und Einverständniserklärung zum Lastschriftverfahren. Nun hat der Schuldner die Rechnung genau am 12.05 beglichen ohne Mitwirken eines Anwaltes.

Ich teilte dies der Kanzlei mit, welche nun meint, die Gebühren sind bereits angefallen (jedoch noch nicht von meinem Konto abgebucht) und ich könnte sie nun entweder selbst tragen oder das Verfahren bezüglich der Verfahrenskosten fortsetzen.

Wie soll ich mich verhalten?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ist der Schuldner in Verzug und könntest Du das nachweisen ?

lg

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#2
 Von 
sirvenue
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe eine Gutschrift, welche auf den 01.04. datiert war, aber wie gesagt, der Betrag wurde nun am 12.05 beglichen, den gleichen Tag, an dem ich die Hilfe einer Kanzlei in Anspruch genommen habe.

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#3
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
sirvenue
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich dachte der wäre in diesem Fall automatisch gegeben, da mir zugesichert wurde, dass ich mein Geld überwiesen bekomme. Nach mehrmaligem Email Hin und Her wurde es dann immer und immer wieder aufgeschoben mit irgendwelchen Ausreden. Die letzte Antwort am 28.04 war, dass die Überweisung bereits getätigt worden ist. Ich habe jedoch vorher keine Frist gesetzt oder eine Mahnung erstellt und dachte nach 30 Tagen ist der Verzug automatisch gegeben.

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#5
 Von 
sirvenue
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe vergessen zu erwähnen, wie die Schuld überhaupt zustande kam. Ich habe einen Artikel in einem Online Shop gekauft und Gebrauch von meinem Widerrufsrecht gemacht. Den Artikel ordnungsgemäß und versichert zurückgeschickt und daraufhin am 01.04 eine Gutschrift erhalten (auf Papier) in der mir zugesichert wurde, dass ich mein Geld zurückerhalte. Nach mehr als 40 Tagen (ca. 47 Tage nachdem der Händler die Ware zurückerhalten hat) habe ich dann wie gesagt einen Mahnbescheid einleiten lassen und genau an diesem Tag zahlte der Schuldner dann endlich. Ich dachte bezügl des Verzugs, dass eine Zahlung sofort fällig wäre, da ich die Leistung ja längst erbracht hatte und auch kein Händler bin.

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