Schuldner Widerspricht - Automatische Weitergabe an Gericht unterbinden?

29. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Hamburgberlin
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 2x hilfreich)
Schuldner Widerspricht - Automatische Weitergabe an Gericht unterbinden?

Hallo,
folgende Situation:

Antragssteller fordert 500 Euro vom Schuldner.
Mahnbescheid geht am 02.07 bei Gericht ein.
Am 03.07 wird der Mahnbescheid erstellt.
Am 04.07 zahlt der Schuldner die 500 Euro.

Erst nach dam 05.07 erhält der Schuldner den Brief von Gericht zugestellt.
Er weißt die Forderung 500+32 Euro = 532 Euro komplett zurück (da er "schon bezahlt hat").

Der Antragssteller hat beim ausfüllen des Mahnbescheides den HAken bei
"Im Falle eines Widerspruchs beantrage ich die Durchführung des streitigen Verfahrens" angeklickt und bekommt jetzt die Aufforderung an das Gericht 73 Euro zu zahlen damit das Verfahren weitergegeben wird.
Unstrittig dürfte sein dass der Schuldner zu spät bezahlt hat um die Mahngebühren zu umgehen.

Frage: Wenn der Antragsteller jetzt NICHT die 73 Euro zahlt sondern den Schuldner auffordert die 32 Euro zu bezahlen würde das Verfahren nicht zwangsläufig weitergeführt werden, auch wenn initial dieses Häkchen gesetzt wurde. (Vorrausgesetzt der Schuldner zahlt)

Sollte sich der Schuldner weigern die 32 zu zahlen würde der Antragstellerdie 73 überweisen und der neue Betrag der zu zahlen wäre wäre dementsprechend 105 Euro (reine Gerichtskosten).


Vielen Dank und einen schönen Tag.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Wenn der Schuldner in Verzug war, war er in Verzug. Es kommt nach deinem Zeitablauf nicht mehr drauf an, dass er bezahlt hat. Denn er hat zu spät bezahlt. Die Gerichtskosten stehen dem Gläubiger somit zusätzlich durchaus zu.

Zitat:
Frage: Wenn der Antragsteller jetzt NICHT die 73 Euro zahlt sondern den Schuldner auffordert die 32 Euro zu bezahlen würde das Verfahren nicht zwangsläufig weitergeführt werden, auch wenn initial dieses Häkchen gesetzt wurde. (Vorrausgesetzt der Schuldner zahlt)

Korrekt. Man kann als Gläubiger das Verfahren auch abbrechen und wegen erfolgter Zahlung als erledigt erklären. Dann wird nichts weiter veranlasst.

Auf die 32€ würde ich allerdings bestehen.

Zitat:
Sollte sich der Schuldner weigern die 32 zu zahlen würde der Antragstellerdie 73 überweisen und der neue Betrag der zu zahlen wäre wäre dementsprechend 105 Euro (reine Gerichtskosten).

Man würde die 32€ zzgl. der Kosten des Verfahrens einklagen. Die 73€ sind ja nur ein Vorschuss. Je nach Ausgang kann das am Ende mehr oder weniger sein. bei weniger bekommt man einen Teil vom Gericht erstattet und einen Kostenfestsetzungsbeschluss über den übrigen Teil gegen den Schuldner.

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