Schuldner ist mit Zahlungen im Verzug

29. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
disturbed245
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Schuldner ist mit Zahlungen im Verzug

Hallo zusammen,

Wenn ein Schuldner und der Gläubiger jeweils eine Ausfertigung des Schuldscheins besitzen, kann der Schuldner dann geltend machen, dass er seine Schuld vollständig getilgt hat, da er im Besitz des Schuldscheins ist? Muss der Schuldner anhand von Quittungen, etc. nachweisen können, dass er die Zahlung geleistet hat, falls der Gläubiger reklamiert kein Geld erhalten zu haben?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wieso existieren denn zwei Ausfertigungen des Schuldscheins? Das wäre die entscheidende Frage.

Beispiel: Handelt es sich um einen Titel, gibt es nur eine "richtige" Ausfertigung, aus der vollstreckt werden kann. Sollte der Schuldner das Original besitzen, gilt die Schuld vom Anschein her als getilgt. Denn andernfalls kommt der Schuldner normalerweise nicht an den Titel. Der Gläubiger kann dann maximal eine Zweitausfertigung haben. Da wäre dann die Frage, wie der Gläubiger an die Zweitausfertigung gekommen ist und wieso der Schuldner nicht gegen die Anfertigung der Zweitausfertigung vorgegangen ist.

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