Hallo!
Nehmen wir mal Folgendes an:
A kauft etwas im Internetshop von B auf Rechnung. B liefert. Die Rechnung schickt er sowohl per Email als auch per Post in dem Paket mit.
B erhält kein Geld. B schickt 2 Zahlungserinnerungen und eine Mahnung per Email. B erhält von A die Antwort, keine Ware erhalten zu haben.
Laut DHL wurde das Paket aber geliefert, allerdings nicht persönlich an A übergeben.
Nun schickt B an A eine Mahnung per Post.
Daraufhin ruft A bei B an und gibt an, bei B nie etwas gekauft zu haben. Ferner gibt A an, keine Emailadresse oder Internetzugang zu besitzen und auch keine Ware erhalten zu haben.
B fragt bei DHL nach. DHL behauptet A habe einen Ablagevertrag, A bestreitet dies.
Hat B nun überhaupt eine Möglichkeit an das Geld zu kommen? Muss A zahlen, wenn A meint, die Forderung sei nicht gerechtfertigt?
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Schuldner streitet Forderung ab
12. Mai 2013
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Frage vom 12. Mai 2013 | 21:08
Von
Status: Schüler (173 Beiträge, 42x hilfreich)
Schuldner streitet Forderung ab
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#1
Antwort vom 12. Mai 2013 | 22:32
Von
Status: Unsterblich (24966 Beiträge, 16140x hilfreich)
quote:
DHL behauptet A habe einen Ablagevertrag
Das wird doch nicht wieder zufällig die ominöse Nachbarschaftszustellung sein?
Ich würde bei DHL eine Kopie des Ablagevertrages einfordern und eine Angabe bei wem es zugestellt wurde (Unterschrift der Paketentgegennahme). Gibt es diesen Ablagevertrag wirklich, dann muss A auch zahlen. Gibt es ihn nicht, muss A nicht zahlen, denn selbst wenn A bestellt hätte (was er merkwürdigerweise bestreitet), schuldet der gewerbliche Verkäufer B eine ordnungsgemäße Zustellung an A und nicht an irgendwelche Dritte.
Schadensersatz gegenüber C (Paketempfänger) oder DHL mal außen vor, denn der, der hier den Fehler gemacht hat (DHL wegen falscher Zustellung oder C wegen Unterschlagung) muss den Schaden ersetzen.
-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
-- Editiert mepeisen am 12.05.2013 22:33
#2
Antwort vom 12. Mai 2013 | 22:39
Von
Status: Lehrling (1802 Beiträge, 997x hilfreich)
Schon wieder?
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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"
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#3
Antwort vom 13. Mai 2013 | 18:12
Von
Status: Lehrling (1417 Beiträge, 648x hilfreich)
quote:
Muss A zahlen, wenn A meint, die Forderung sei nicht gerechtfertigt?
B muss erst mal beweisen
a) das A der Besteller ist und
b) A die Ware erhalten hat
Dann ist alles ganz einfach. Das wurde dir aber bereits in einem anderen thread erklärt. Sieht ganz düster aus, wenn das Paket im Bermudadreieck verschwunden ist und DHL nicht zahlt. Selbst wenn es einen getürkten Ablagevertrag geben sollte, kann A nichts dafür. Dann wird es für B schwierig DHL Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht nachzuweisen. Dann Strafanzeige gegen unbekannt stellen.
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