Hallo,
was kann man tun, wenn der Schuldner gegen den man einen vollstreckbaren Titel hat unbekannt verzogen ist? Eine Einwohnermeldeamtsanfrage von meinem Anwalt hat nichts ergeben. Der Anwalt hat mir dazu geraten, eine Detektei zu beauftragen. Ein befreundeter Polizist meinte, eine Suche wäre auch über die Polizei möglich, indem der Anwalt eine Fahndung beantragt und Anwälte wären nur zu faul bei "kleineren Fällen" diesen Weg zu gehen. Stimmt das? Und wenn ja, wie sage ich das meinem Anwalt?
Danke!
Schuldner unbekannt verzogen
2. Januar 2008
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Frage vom 2. Januar 2008 | 22:39
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schuldner unbekannt verzogen
Post vom Inkassobüro?
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#1
Antwort vom 3. Januar 2008 | 12:17
Von
Status: Junior-Partner (5924 Beiträge, 1374x hilfreich)
Eine Fahndung der Polizei in Zivilsachen? Habe ich noch nie gehört, sowas geht allenfalls bei schwereren Straftaten.
Warum sollte der Steuerzahler die Fahndung finanzieren, von der am Ende ggf. der Gläubiger alleine profitiert?
-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
#2
Antwort vom 3. Januar 2008 | 12:48
Von
Status: Senior-Partner (6041 Beiträge, 1341x hilfreich)
Ermittlungen werden höchstens im Rahmen einer Strafanzeige eingeleitet.
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