Schuldner unbekannt verzogen

2. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Pixelschieber
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schuldner unbekannt verzogen

Hallo,
was kann man tun, wenn der Schuldner gegen den man einen vollstreckbaren Titel hat unbekannt verzogen ist? Eine Einwohnermeldeamtsanfrage von meinem Anwalt hat nichts ergeben. Der Anwalt hat mir dazu geraten, eine Detektei zu beauftragen. Ein befreundeter Polizist meinte, eine Suche wäre auch über die Polizei möglich, indem der Anwalt eine Fahndung beantragt und Anwälte wären nur zu faul bei "kleineren Fällen" diesen Weg zu gehen. Stimmt das? Und wenn ja, wie sage ich das meinem Anwalt?
Danke!

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Eine Fahndung der Polizei in Zivilsachen? Habe ich noch nie gehört, sowas geht allenfalls bei schwereren Straftaten.

Warum sollte der Steuerzahler die Fahndung finanzieren, von der am Ende ggf. der Gläubiger alleine profitiert?

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Ermittlungen werden höchstens im Rahmen einer Strafanzeige eingeleitet.

-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

0x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.000 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen