Hallo,
folgender Fall ist eingetreten:
Ein Kunde bekam letztes Jahr ein Anegbot über mehrere Positionen zur Erstellung digitaler online Inhalte von mir.
Er nahm dieses Angebot letztes Jahr schriftlich per E-Mail an.
Im März diesen Jahres beauftragte er mich schrifltich per Mail entgültig für das anstehende Projekt.
Nach längerer Bearbeitungszeit wurde ein Termin für die Freischaltung der erbrachten Dienstleistung von beider Seiten schriftlich bestätigt. Nachdem ich dem Kunden die Zugänge zu der bisher erbrachten Dienstleistung bzw. Entwürfe gesendet hatte, mit der bitte auf Feedback und weiteren Anforderungen, kam keine Antwort mehr.
Auch eine zweite Mail Wochen später blieb unbeantwortet.
Deswegen schickte ich leztens eine Rechnung über die bisher erbrachten Leistungen des Angebots.
Dabei handelte es sich um weniger Positionen als auf dem ursprünglichen Angebot.
Daraufhin kam eine Mail vom Kunden zurück, dass er der Rechnung widerspricht.
Mit der Begründung es hätte zu lange gedauert (Obwohl der Kunde dem Liefertermin für die ersten Entwürfe schriftlich per Mail zugestimmt hatte).
Ebenso kam ein Widerspruch per Mail nach Zahlungserinnerung.
Wie kann ich nun weiter vorgehen?
Schuldner verweigert Zahlung (B2B)
17. November 2022
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Frage vom 17. November 2022 | 19:33
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Schuldner verweigert Zahlung (B2B)
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#1
Antwort vom 17. November 2022 | 19:54
Von
Status: Beginner (72 Beiträge, 14x hilfreich)
ZitatWie kann ich nun weiter vorgehen? :
mit Anwalt gemeinsam den Mahnbescheid erstellen ggf. Streitiges Verfahren oder direkt Klage.
Ebenfalls den Verdacht des Betruges einräumen (eventuell bei einem Mahnschreiben vom Anwalt dazu)
Sollte danach auch keine Zahlung eingehen, würde ich Strafanzeige stellen.
#2
Antwort vom 17. November 2022 | 20:02
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Zu beachten ist, dass die freigeschalteten Entwürfe auf meinem Speicher liegen und nicht kopierbar sind.
Erst nach Feedback und ABschluss von eventuellen Revisionen, wäre das Endprodukt übergeben worden.
So habe ich lediglich wie im Angebot beschrieben, die Erstellung in Rechnung gestellt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 17. November 2022 | 20:04
Von
Status: Beginner (72 Beiträge, 14x hilfreich)
ZitatSo habe ich lediglich wie im Angebot beschrieben, die Erstellung in Rechnung gestellt. :
Sehe da keinen Fehler deinerseits.
Forderung müsste natürlich zum "Risiko" passen, wegen 50€ ist es meiner Meinung nach zuviel Aufwand.
#4
Antwort vom 17. November 2022 | 20:06
Von
Status: Master (4018 Beiträge, 875x hilfreich)
Zitatfür die Freischaltung der erbrachten Dienstleistung :
Warum ist man der Meinung einen Dienstleistungsvertrag geschlossen zu haben?
Zitatmit Anwalt gemeinsam den Mahnbescheid erstellen ggf. Streitiges Verfahren oder direkt Klage. :
Ebenfalls den Verdacht des Betruges einräumen (eventuell bei einem Mahnschreiben vom Anwalt dazu)
Und die rechtlichen/vertraglichen Grundlagen wären was?
ZitatSollte danach auch keine Zahlung eingehen, würde ich Strafanzeige stellen. :
Auch hier wäre die rechtliche Grundlage die zu einem Erfolg führen von Interesse!?
#5
Antwort vom 17. November 2022 | 20:07
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatForderung müsste natürlich zum "Risiko" passen, wegen 50€ ist es meiner Meinung nach zuviel Aufwand. :
Es handelt sich um eine vierstellige Nettosumme.
#6
Antwort vom 17. November 2022 | 20:12
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWarum ist man der Meinung einen Dienstleistungsvertrag geschlossen zu haben? :
Der Auftrag bestand darin, Webseiten zu erstellen.
Diese wurden erstellt und zur Revision und Feedback über meinen Server bereitgestellt.
Da ich die im Angebot beschriebene Positionen somit vollbracht habe, habe ich auch diese in Rechnung gestellt.
Andere Positionen wie das Einrichten der Website beim Kunden, nicht.
-- Editiert von User am 17. November 2022 20:12
#7
Antwort vom 17. November 2022 | 20:20
Von
Status: Master (4018 Beiträge, 875x hilfreich)
ZitatDer Auftrag bestand darin, Webseiten zu erstellen. :
Also ein Werkvertrag.
ZitatDa ich die im Angebot beschriebene Positionen somit vollbracht habe, habe ich auch diese in Rechnung gestellt. :
ZitatB2B :
Da bei B2B andere Regeln gelten, wirst du hier in diesem Laienforum keine vernüftigen Antworten erhalten können sondern nur Meinungen und Vermutungen.
#8
Antwort vom 17. November 2022 | 20:27
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDa bei B2B andere Regeln gelten, wirst du hier in diesem Laienforum keine vernüftigen Antworten erhalten können sondern nur Meinungen und Vermutungen. :
Wie ist denn deine Meinung oder Vermutung?
Ich werde es jedenfalls weiterverfolgen und nicht ruhen lassen.
#9
Antwort vom 17. November 2022 | 20:40
Von
Status: Unbeschreiblich (107708 Beiträge, 38057x hilfreich)
Zitatschrifltich per Mail :
Finde den Widerspruch ...
Zitatkam keine Antwort mehr. :
Auch eine zweite Mail Wochen später blieb unbeantwortet.
Diese Mails sind wohl nicht angekommen ...
Das Gegenteil könnte man wie genau beweisen?
ZitatDaraufhin kam eine Mail vom Kunden zurück, dass er der Rechnung widerspricht. :
Mit der Begründung es hätte zu lange gedauert (Obwohl der Kunde dem Liefertermin für die ersten Entwürfe schriftlich per Mail zugestimmt hatte).
Ebenso kam ein Widerspruch per Mail nach Zahlungserinnerung.
Der Wortlaut ist welcher?
#10
Antwort vom 17. November 2022 | 20:54
Von
Status: Beginner (72 Beiträge, 14x hilfreich)
ZitatUnd die rechtlichen/vertraglichen Grundlagen wären was? :
ZitatVerdacht des Betruges :
Kann mir auch keine Pizza bestellen & den Typ die Tür nicht aufmachen.
#11
Antwort vom 17. November 2022 | 21:19
Von
Status: Unbeschreiblich (107708 Beiträge, 38057x hilfreich)
ZitatKann mir auch keine Pizza bestellen & den Typ die Tür nicht aufmachen. :
Doch, kann man.
Ist dann auch nicht unbedingt strafbar. Eventuell ist es sogar berechtigt und er bekommt nicht mal Geld.
Und jetzt?
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