Schuldner will nicht zahlen, droht jetzt mit RA

11. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
kl_diva
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 19x hilfreich)
Schuldner will nicht zahlen, droht jetzt mit RA

Hallo,
folgender Fall.
Im Jahr 2011 fuhr mein Mann (selbstständiger Glasermeister) auf der Autobahn. Hinter ihm fuhr Person X (Schuldner). Meinem Mann riss ein Spanngurt und aufgrund unzureichendem Sicherheitsabstand von Person X, traf ein kleines herunterfallendes Holzteil die Stoßstange des Autos von Person X. Person X ist meinem Mann dadurch gefolgt, da dieser dies nicht bemerkt hatte.

Ein Brief von Person X zu der Sache:

Sehr geehrter Herr....,
ich nehme Bezug auf unser Telefonat vom 07.04.2011, 14.30 Uhr.
Wir befuhren, als Fahrzeugführer unserer Pkw, am Sonntag den 27.03.2011 (Datum aus der Erinnerung) gegen 12.15 Uhr (notiert) die BAB A8 in Richtung Salzburg.
Kurz vor der Anschlussstelle Hofolding lösten sich Teile Ihrer offensichtlich unzureichend gesicherten Ladung und fielen bei normaler Fahrt auf die Fahrbahn.
Eines dieser Teile (vermutlich ein Holzbrett) schlug gegen die Frontschürze bzw. meinen Fahrzeugboden und verursachte eine Beschädigung am Lack der Frontschürze.
Im Rahmen einer Routinereparatur an den Bremsbelägen und der anschließenden TÜV-Untersuchung ließ ich mir den entstandenen Schaden bestätigen, verzichtete, auch aufgrund des Alters meines Fahrzeuges, bislang aber auf einen kostenpflichtigen Kostenvoranschlag oder eine Reparatur der, aus Kunststoff bestehenden Frontschürze.
In dem o.g. Telefonat einigten wir uns auf eine außergerichtliche, interne und einvernehmliche Lösung.
Als Ausgleich für den entstandenen Schaden bat ich Sie, mir 5 - 6 Glasregale, möglichst kostenfrei, zu überlassen.
Sie stimmten dem Vorschlag zu.

Bitte entnehmen sie der nachfolgenden Aufstellung die Maße der benötigten Regale.

Zu den genannten Regalen (Glasböden) benötige ich jeweils eine Wandschiene. (in der Länge des jeweiligen Regals).
Ich gehe davon aus, dass die Wandschienen aus Ihrem Bestand oder Ihren Bestelllisten qualitativ evtl. hochwertiger sind, als die aus einem Baumarkt od.
einem ähnlichen Großhandel.
Da die zugehörigen Wandschienen nicht Bestandteil unseres Telefonates waren, würde ich den Preis hierfür ggf. auch selbst übernehmen.
Sie haben bezüglich der üblichen Preise sicher eine bessere Übersicht. Bitte teilen Sie mir sowohl Ihre Kalkulation, als auch Ihre Vorstellungen, per E-Mail, mit.
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Person X hat diese geforderten Waren auch erhalten, u. a. die kostenlosen Glasböden.

Die Wandschienen und Halter sind, dadurch sie qualitativ hochwertiger sind, auch teurer. Es handelt sich hier jetzt um einen Betrag von 330 Euro.
Dieser wurde bis heute nicht beglichen, trotz mehrmaliger Mahnungen.
Vor 1 Woche habe ich den Fall unserem Inkassoinstitut übergeben, woraufhin sich Person X stark aufgeregt hat, und nun mit einem Anwalt inkl. Prozess droht, da er sich übers Ohr gehauen fühlt und er aus Kulanz damals auf eine Versicherungssache verzichtet hat.

Wie sieht hier die Rechtslage aus?
Vielen Dank für eine Antwort!


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich rede mal von deutschem Recht und nicht von österreichischem. Bitte ggf. beachten ;-)

In meinen Augen hat Person X die 330€ zu zahlen. Das mit dem Übers-Ohr-Gehauen kann stimmen oder auch nicht. Letztlich wurde im beiderseitigen Einvernehmen eine Ersatzleistung für de Reparatur des Schadens vereinbart und eine zweite Zusatzleistung als Kaufvertrag. Sich jetzt hinzustellen und nicht zu zahlen mit Blick auf den damals entstandenen Schaden geht nicht.

Es gibt zwar die Möglichkeit, eine Willenserklärung wegen Irrtum anzufechten. Ein Irrtum mag sein, dass der Schaden am Auto den Gegenwert der Regale deutlich übersteigt. Ein Irrtum muss aber zeitnah nach Bekanntwerden erklärt werden. Monate später, wenn man ein Inkasso einschaltet, plötzlich den Irrtum zu erklären, ist einfach zu spät.

Soweit mal meine Meinung.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
kl_diva
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 19x hilfreich)

Hallo,
danke! Wieso österreichisch? Bin aus Deutschland :)

Person X möchte jetzt auf Fahrerflucht plädieren... Mein Mann meinte vorhin, er habe dann umgehend angehalten, als er bemerkt hat, dass etwas nicht stimmt, doch auf einer Autobahn ist das halt nicht so einfach.

Sollen wir die Sache einfach weiterlaufen lassen? Mit dem Inkasso mein ich jetzt...

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Naja, Salzburg liegt in Österreich :-) Egal.

Fahrerflucht ist absolut nichts, was Person X hilft in diesem Zusammenhang. Bestenfalls würde er das im Unfallbericht angeben aber nach so langer Zeit wirkt das hilflos. Ändert tut das daran, dass er das zu bezahlen hat, aber nichts.

quote:
Sollen wir die Sache einfach weiterlaufen lassen? Mit dem Inkasso mein ich jetzt...

Wieso auch nicht. Ich sehe erst einmal nichts Verkehrtes dran. Außer halt, dass ich allgemein von Inkassobüros nichts halte, aber das ist ein anderes Thema.

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