Hallo,
Ich habe aufgrund nicht bezahlter rechnungen einen Mahnbescheid bekommen gegen den ich nicht Widersprochen habe. Nun liegt ein Vollstreckungsbescheid vor.
Mir ist aufgefallen dass in dem Bescheid „Schuldneranerkenntnis" steht und dafür gebühren von 50€ anfallen?
Was soll das denn sein und macht es sinn dagegen zu widersprechen?
Ich hatte den Gläubiger um eine Ratenzahlung gebeten den ich aber nicht unterzeichnet habe da gebühren für die Ratenzahlung zu hoch waren. Ist das die Erkenntnis?
Schuldneranerkenntnis Vollstreckungsbescheid
1. April 2025
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Frage vom 1. April 2025 | 12:23
Von
Status: Frischling (40 Beiträge, 0x hilfreich)
Schuldneranerkenntnis Vollstreckungsbescheid
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#1
Antwort vom 1. April 2025 | 12:39
Von
Status: Weiser (17840 Beiträge, 6024x hilfreich)
Ich könnte mir vorstellen, dass damit die Kosten für das Mahnverfahren gemeint sein sollen. Diesem hast du nicht widersprochen und somit automatisch zugestimmt, was ja eine Schuldanerkenntnis darstellt.ZitatMir ist aufgefallen dass in dem Bescheid „Schuldneranerkenntnis" steht und dafür gebühren von 50€ anfallen? :
Ansonsten: Einfach mal den Gläubiger fragen was damit gemeint sein soll.
#2
Antwort vom 1. April 2025 | 12:46
Von
Status: Student (2512 Beiträge, 545x hilfreich)
Zitatsinn dagegen zu widersprechen? :
Wenn sich dann herausstellt, dass die Forderung berechtigt ist, kommen noch mehr Kosten obendrauf. Entsprechend würde ich auch beim Gläubiger nachfragen.
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#3
Antwort vom 1. April 2025 | 12:51
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41024x hilfreich)
ZitatWas soll das denn sein :
Schuldanerkenntnis ist eine rechtliche Erklärung, mit welcher der Schuldner seine Schuld gegenüber dem Gläubiger anerkennt.
Zitatmacht es sinn dagegen zu widersprechen? :
Etwas spät, aber wenn die Frist vom Vollstreckungsbescheid noch nicht abgelaufen ist, kann es Sinn machen.
Es kann auch Sinn machen, die ganzen Inkassokosten mal zu prüfen, und dann einen entsprechend beschränkten Einspruch einzulegen.
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