Seiler & Kollegen mahnen nach Umzug

7. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Lustige_Muellerin
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Seiler & Kollegen mahnen nach Umzug

hallo,

ich habe meinen telekom-anschluß am 02.06.03 aus 81825 münchen nach 82396 pähl mitgenommen. die rechnungen des neuen anschlusses werden per bankeinzug bezahlt, für den alten habe ich nie wieder eine rechnung o.ä. bekommen, auch nicht per ordnungsgemäß gestelltem nachsendeantrag von der alten an die neue adresse.

im september 2004 bekomme ich eine 'letzte außergerichtliche zahlungsaufforderung' der herren seiler & kollegen über 436,42 euro.

meine antwort:
Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre Zahlungsaufforderung weisen wir zurück, da uns weder eine entsprechende Rechnung noch eine angebliche Mahnung vom 16.07.2004 vorliegt. Auch stimmt die von Ihnen angegebene Buchungskontonummer nicht mit der unsrigen überein. Im Übrigen werden unsere Telekom-Rechnungen per Bankeinzug von unserem Konto abgebucht, zu einem Zahlungsverzug kann es also gar nicht kommen.

Zur Klärung des Sachverhaltes bitten wir Sie, uns die entsprechenden Unterlagen zukommen zu lassen, aus denen hervorgeht, dass eine berechtige Forderung besteht. Sollte dies nicht bis zum 10.09.04 geschehen sein, betrachten wir die Angelegenheit als erledigt.

Mit freundlichen Grüßen,

keine antwort auf dieses schreiben, stattdessen heute (7.10.) ein weiteres schreiben mit drohung der zwangsvollstreckung.

diverse anrufe bei t-online und telekom ergaben: die ummeldung wurde seinerzeit nicht als solche erfaßt, d.h. der alte anschluß scheint weitergelaufen zu sein.

frage:

a) waren seiler & kollegen nicht verpflichtet, mir zunächst die unterlagen auszuhändigen, aus denen die rechtmäßigkeit der forderung hervorgeht?

b) was kann ich jetzt tun, um diese zwangsvollstreckung zu verhindern?

c) leider habe ich die ummeldung seinerzeit telefonisch veranlaßt. muss ich tatsächlich für eine anschuß bezahlen, der seit über einem jahr nicht mehr existiert?

danke für antworten,

die müllerin

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nelli
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 45x hilfreich)

Die Herren Anwälte müssen Ihnen die Forderung schon schlüssig darlegen. Behaupten kann man viel und mitunter kommt es ja auch mal zu Personenverwechslungen.

Auch wenn die den Anschlußwechsel telefonisch gemacht haben, so muß Ihnen von der Telekom eine Bestätigung zugegangen sein, der zu entnehmen ist, was Sie in Auftrag gegeben hatten. Wurde darin die Kündigung des Anschlusses in München bestätigt?



-- Editiert von Nelli am 07.10.2004 17:22:32

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#2
 Von 
Lustige_Muellerin
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo nelli,

danke für die antwort.

nein, das bestätigungsschreiben war der klassische formal-text, aus dem nur hervorgeht, daß ich einen anschluß mit der telefonnummer xyz habe und daß die telekom für den auftrag (nicht näher spezifiziert, welchen) dankt und ihn an dem und dem datum ausführt.

am telefon wurde mir aber ausdrücklich mitgeteilt, daß es sich um einen _umzug_ des anschlusses handelt - das weiß ich noch, weil ich mich gewundert hatte, daß das trotz verschiedener vorwahlen so problemlos möglich ist.

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#3
 Von 
Nelli
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 45x hilfreich)

Komisch. ich bin auch vor kurzem umgezogen und ich habe in meiner Bestätigung stehen, wann mein alter Anschluß abgepetzt wird und ab wann der Neue funktionieren soll. In der Bestätigung steht auch drin, was für das Abmelden bzw. ummelden berechnet wird. Ist darauß was zu entnehmen?

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#4
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1095x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#5
 Von 
Nelli
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 45x hilfreich)

Das ist wohl wahr. Mir wurde dies und jenes bestätigt und tortzdem ging es in die Hose und das für 180.- Euro Kosten. Aber aus der Bestätigung müßte man schon was entnehmen können.

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#6
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 560x hilfreich)

ich bin jetzt net der hellste aber es muss doch nach euch jemand dort eingezogen sein, fakto hat fast jeder nen telefonanschluss, fakto haben die leitung irgendein "merkmal" damit man die rufnummer dem u. dem anschluss zuordnen kann. also muss doch spätestens bei der anmeldung des neuen "mieter b.z.w besitzers" doch aufgefallen sein das ne leitung 2 mal vergeben war.

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#7
 Von 
Lustige_Muellerin
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

@ pOtH,

mittlerweile ist es so, daß du innerhalb eines vorwahlbereiches deine rufnummer mitnehmen kannst, wenn du umziehst. die nachmieter brauchen bloß ihre frühere nummer mitgenommen haben, dann greift das nimmer. d.h., rufnummer ist nicht mehr eindeutig der wohnung/dem haus zuordbar, daher hat das leider keine relevanz.

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#8
 Von 
Lustige_Muellerin
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Jetzt hab ich die endgültigen Informationen zusammen:

T-Online (nicht Telekom) hat die Flatrate für meinen DSL-Anschluss seit meinem Umzug am 02.06.03 weiterhin auf meine alte Adresse laufen lassen, sie taucht in keiner einzigen Telefonrechnung der neuen Adresse auf. Die Telekom hat denen scheinbar nicht meine neue Adresse mitgeteilt. Erst durch einen Tarifwechsel im September 2004 wird die Flatrate jetzt korrekt über meine Telekom-Rechnung abgerechnet.

Aaaber: Ich hatte seit 1,5 Jahren darüber keine Information, auch eine Mahnung vom 16.07. liegt mir nach wie vor nicht vor, wurde ja nie an meine neue Adresse nachgesendet.

Laut Telefonat mit T-Online ist es mein Verschulden, wenn T-Online meine Adresse nicht von der Telekom mitgeteilt bekommt. (???) Ich habe doch den Vertrag mit der Telekom, und T-Online ist _deren_ Vetragspartner – wieso muss ich die Informationen weiterleiten???

Komisch auch, dass ich innerhalb des letzten Jahres ungefähr 5-7mal mit dem Kundendienst von T-Online Kontakt gehabt wegen irgendwelcher Störungen des Anschlusses, und auch da erfolgte nie ein Hinweis auf die unkorrekte Zuordnung der Flatrate.

Auch kann mir T-Online die alten Rechnungen nicht schicken, da diese alle bei RAe Seiler & Kollegen sind.

Interessant, nicht?!


-- Editiert von Lustige_Muellerin am 11.10.2004 11:36:28

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#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Hallo,

am besten gehst Du damit zum Anwalt. Ich habe beruflich oft mit Seiler und Co., Haas und Kollegen, Mumme und Partner, Finsterer und Königs, Axmann und Kollegen (und wie die großen Inkasso-Kanzleien auch alle heißen) zu tun.

Alleine bist Du da aufgeschmissen. Auf detailliere Anfragen/Schreiben bekommt man meist irgendwelche Standart-Anwortbriefe zurück, und das Mahn-/Vollstreckungsverfahren geht weiter.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#10
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1095x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#11
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1095x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#12
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

seiler, ksp ... pp laufen komplett nach schema f ab, erst nach mehreren schreiben kommt man da raus und schreiben werden ernsthaft bearbeitet - dann sind sie aber eigentlich recht kooperativ für die meist recht geringen forderungen lohnen sich aufgeblähte rechtstreite ohnehin nicht.

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#13
 Von 
Nelli
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 45x hilfreich)

Hallo "Lustige_Muellerin",

na, jetzt ist alles klar. T-Online .... Mit denen hatte ich nach dem Umzug auch so meine Probleme.
Bei der Ummeldung des Anschlusses, kann man ja mit einem Anruf komplett bei der Telekom machen, habe ich ein ähnliches Drama erlebt.
Die Telekom versicherte zwar, daß die Ummeldung der Anschrift auch an T-Online gehen würde, aber ich habe am gleichen Tag noch bei T-Online angerufen und habe mitgeteilt, wann ich umziehe, wohin und ab wann der Anschluß ab- bzw. abgeklemmt wird.
4 Monate nachdem ich in der neuen Wohnung war, kam eine gesalzene Rechnung. T-Online hatte 4 Monate keine Flat-Rate berechnet und mir ist das nicht aufgefallen, weil meine Telefonrechnung meist so bei 130.- Euro liegt.
Das habe ich dann aber erst erfahren, als ich bei der Telekom anrief und nachfragte, wieso denn für T-Online so viel anfallen würde.
T-Online wollte mir dann weiß machen, sie hätte meine neue Anschrift nicht eher gehabt. Also, mehr, als das es von der Telekom weitergeleitet wird und ich auch noch mal bei T-Online anrufe, kann man wohl nicht machen.
Aber scheinbar ist da alles möglich.

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