Seiler und Kollegen drohen mit Haftbefehl

19. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
JMueller1982
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Seiler und Kollegen drohen mit Haftbefehl

Hallo zusammen,
ich bin mit Sicherheit nicht der erste der dieses Problem hat.

Habe bei Seiler und Kollegen eine Ratenzahlung vereinbart vor etwa einem Jahr.
Diese Raten werden monatlich per DA überwiesen.

Jetzt bekam ich am 8.12.06 einen Brief das ich an einem vom Gericht festgelegten Tag nicht zur EV erschienen wäre.
Obwohl ich weder einen Brief von Gerichtsvollzieher bekommen habe noch irgendwelche andere Post.
Aber ich habe vor 2 Jahren die EV schon abgegeben.
Und als Betreff nennen Seiler Kollegen eine komplett andere SU Nummer als vorher immer angegeben.
Das einzigste was ich für Probleme mit der Telekom hatte ist diese eine Ratenzahlung und mehr nicht.
Und eine unfreundliche Telefonfrau sagte mir ganz höflich das die wohl angeblich 7 Akten von mir hätten.

Was haltet ihr davon?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blackbloodysoul
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 6x hilfreich)

hallo,

also bin sicher kein fachmann aber ich würde nichts telefonisch besprechen. an deiner stelle würde ich so schnell wie möglich seiler und kollegen schriftlich über den sachverhalt informieren (wie er sich aus deiner sicht darstellt). desweiteren kann man dir keine ev abverlangen wen dazu nicht der entsprechende titel erwirkt worden ist (mahnbescheid). u.a. auch völlig unlogisch wenn du bereits raten zahlst. schreib das den netten herren und verweise am besten auf deine einzahlungen...würde ggf. kontoauszugkopien beilegen. lass dir auch eine forderungsaufstellung zu schicken...und setz dich doch mal mit deinem bezirks gerichtsvollzieher in verbindung...verschicke die briefe nur per einschreiben mit rückschein...wen sie meinen dich anzurufen dann bitte sie das über den postweg zu klären, den nur das ist verbindlich.

zu den 7 akten...also ich betrachte das er als dummen spruch um dich bisschen einzuschüchtern... :)

grüße
bbs

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#2
 Von 
JMueller1982
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe denen schon ein Fax geschickt.
Habe morgen einen Termin bei meinem Anwalt, bei dem lasse ich m ich dann beraten.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
zuspät
Status:
Praktikant
(537 Beiträge, 179x hilfreich)

Eine EV muss nur alle drei Jahre abgelegt werden, es sei denn, der Gläubiger hat stichhaltige Argumente/Beweise dafür, das der Schuldner zu Geld gekommen ist. Ich würde denen deshalb lediglich das Aktenzeichen und das Datum der letzten EV angeben. In diesem Fall wird es meines erachtens sinnvoller und effektiver sich, sich direkt mit dem zuständigen GV in Verbindung zu setzen.

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"Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Meinung wider."

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#4
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

War es nciht auch so, dass die Kosten der Vollstreckung nicht erstattungsfähig sind, wenn der Gläubiger weiß, dass sie erfolglos verlaufen wird?

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