ich bin selbstständig. auf mich kommen eventuell forderungen zu die ich nicht mehr erfüllen kann.
wenn ich nun insolvenz anmelde - wie kann ich weiterleben.
Vermögen ist nicht vorhanden.
LV an Bank abgetreten.
es ist auch nicht so dass ich nichts verdiene-im Gegenteil aber einer erneuten forderung von über 100.000 € habe ich nichts mehr entgegenzusetzen.
wie kann ich jedoch Geld verdienen wenn ich das nicht mehr darf als selbstständiger. Einstellen wird mich wohl kaum jemand als Insolventen.
Danke für euere Info
Selbstständig und Private Insolvenz - geht das
Post vom Inkassobüro?
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das lässt sich so nicht beantworten - das kommt auf die rechtsform ihres unternehmens an. bei einer kapitalgesellschaft (gmbh, ltd ....) könnte lediglich die verwertung ihrer anteile problematisch werden - wenn die schulden nur sie privat und nicht die gesellschaft treffen. treffen sie die gesellschaft müssen sie das regelinsolvenzverfahren durchlaufen.
bei personengesellschaften (kaufmann, gbr etc) müssen folgende voraussetzungen erfüllt sein um überhaupt ein verbraucherinsolvenzverfahren durchführen zu können:
- der Antragsteller keine selbständige Tätigkeit (mehr) ausübt
- maximal 19 Gläubiger vorhanden sind (304 Abs. 2 InsO)
- keine Schulden aus Arbeitsverhältnissen bestehen. (§ 304 Abs. 1 Satz 2 InsO
)
aus ihrem text ist aber zu entnehmen, dass sie noch selbstständig arbeiten in diesem fall müssen sie das regelinsolvenzverfahren durchführen. der insolvenzverwalter kann ihnen die fortführung des unternehmens gestatten, wenn dieses ohnehin keine grossen verwertbaren gegenstände besitzt und sie dadurch noch gewinn einfahren nur die altlasten zu gross sind - dies hängt aber von den jeweiligen umständen ab. für eine detaillierte auskunft sollten sie sich vertrauensvoll einen FACHANWALT für Insolvenzrecht wenden.
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@ kanalmeister,
das kommt drauf an. zumeist werden die insolvenzanträge mit flexiblen raten gestellt.
d. h. es werden für die laufzeit alle die die pfändungsfreigrenzen des § 850 c ZPO
überstiegenden beträge abgeführt. wieviel pfändbar ist hängt von unterhaltsverpflichtungen und höhe des einkommens ab. wenn 940,- eur verbleiben dürfte keine unterhaltsberechtigte person vorhanden sein und nettoeinnahmen von etwa 961,- eur erziehlt werden. das kann je nach antragstellung aber auch anders sein.
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