Hallo,
Ich versuche es hier zu posten, nur weil ich nirgendwo anders Hilfe gefunden habe. Ich bin Ausländerin. Ich habe vom 01.2013 bis zum 15.09.2018 in Baden-Württemberg gelebt. Nach dieser Zeit lebte ich im Ausland. Als ich das Land verließ, habe ich mein deutsches Bankkonto geschlossen. Ich hatte mit diesem Schritt kein Problem.
Seit dem 01.08.2023 (fast 5 Jahre später!) bin ich nun wieder in Deutschland. Bei meiner Wohnungssuche habe ich herausgefunden, dass die SCHUFA angibt, dass ich Schulden habe, die im Jahr 2019 entstanden sind (ca. 220 EUR).
Ich habe die SCHUFA gebeten, mir hierzu weitere Einzelheiten mitzuteilen. Für mich macht es keinen Sinn, Schulden in einem Zeitraum entstehen zu lassen, in dem ich keinerlei Verbindung zum deutschen Finanzsystem hatte. Die letzte Mitteilung der SCHUFA lautete wie folgt (unten).
SCHUFA-Mitteilung:
Aufgrund Ihrer Anmerkung haben wir eine Rückfrage an die zu Ihrer Person vermerkte Forderung seitens der BID Bayerischer Inkasso Dienst GmbH gehalten und eine individuelle Prüfung Ihrer Angelegenheit vorgenommen. Unser Vertragspartner bestätigte uns hierzu das Vorliegen der Meldevoraussetzungen. Demnach wurde die Forderung am 10.04.2019 beim Amtsgericht Hagen mit dem Aktenzeichen [XXXXXX] tituliert. Wir empfehlen Ihnen, sich ggf. mit weiteren Rückfragen hierzu an den einmeldenden Vertragspartner wenden.
Bitte beraten Sie mich, was ich tun soll. Ist diese Verschuldung überhaupt möglich?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Seltsame Schulden, als ich im Ausland wohnte
16. November 2023
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Frage vom 16. November 2023 | 00:22
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Seltsame Schulden, als ich im Ausland wohnte
Post vom Inkassobüro?
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#1
Antwort vom 16. November 2023 | 06:47
Von
Status: Student (2263 Beiträge, 776x hilfreich)
ZitatIst diese Verschuldung überhaupt möglich? :
Naja, sie ist offensichtlich da, also ja.
Vergessene Rechnung, Handyvertrag nicht gekündigt, usw.
ZitatBitte beraten Sie mich, was ich tun soll. :
Das hier:
ZitatWir empfehlen Ihnen, sich ggf. mit weiteren Rückfragen hierzu an den einmeldenden Vertragspartner wenden. :
Und dann die Zahlung besprechen. Die Forderung ist tituliert.
#2
Antwort vom 16. November 2023 | 07:55
Von
Status: Lehrling (1680 Beiträge, 206x hilfreich)
ZitatBei meiner Wohnungssuche habe ich herausgefunden, dass die SCHUFA angibt, dass ich Schulden habe, die im Jahr 2019 entstanden sind (ca. 220 EUR). :
In 2019 wurde tituliert, das bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass die Schulden auch in 2019 entstanden sind.
ZitatWir empfehlen Ihnen, sich ggf. mit weiteren Rückfragen hierzu an den einmeldenden Vertragspartner wenden. :
Und wer ist der einmeldende Vertragspartner?
ZitatIst diese Verschuldung überhaupt möglich? :
Da die Forderung bereits tituliert ist, dürfte diese Frage obsolet sein.
ZitatBitte beraten Sie mich, was ich tun soll. :
Bezahlen.
-- Editiert von User am 16. November 2023 08:33
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#3
Antwort vom 16. November 2023 | 08:43
Von
Status: Student (2561 Beiträge, 746x hilfreich)
ZitatBitte beraten Sie mich, was ich tun soll. :
Hier gibts keine Beratung. Das ist ein Laienforum zum Austausch.
ZitatWir empfehlen Ihnen, sich ggf. mit weiteren Rückfragen hierzu an den einmeldenden Vertragspartner wenden. :
Und was hinderte dich bisher dich an den BID zu wenden? Des Weiteren würde ich zusätzlich eine Kopie des Titels beim AG Hagen beantragen. Es sieht so aus, dass es sich um eine titulierte Schuld handelt die nachträglich an den BID abgegeben oder verkauft wurde.
Gegen den Titel kannst du noch vorgehen mit der Abmeldebescheinigung sofern die Forderung unberechtigt ist.
#4
Antwort vom 16. November 2023 | 10:28
Von
Status: Unbeschreiblich (40261 Beiträge, 14322x hilfreich)
Der letzte Satz meines Vorschreibers ist etwas irreführend. Man kann nicht ohne weiteres erfolgreich gegen jeden Titel vorgehen, dessen Zustellung an eine Adresse erfolgt, an der man nicht gemeldet ist.
wirdwerden
#5
Antwort vom 16. November 2023 | 21:06
Von
Status: Unbeschreiblich (127418 Beiträge, 40802x hilfreich)
ZitatBitte beraten Sie mich, was ich tun soll. :
Beratung gibt es hier
Das geht z.B. gleich hier https://www.frag-einen-anwalt.de/
oder hier: https://www.123recht.de/forum_forum.asp?forum_id=79
ZitatIst diese Verschuldung überhaupt möglich? :
Selbstverständlich
ZitatGegen den Titel kannst du noch vorgehen mit der Abmeldebescheinigung sofern die Forderung unberechtigt ist. :
Den Optimismus teile ich so nicht.
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