Seltsame Schulden, als ich im Ausland wohnte

16. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
ctl_2023
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Seltsame Schulden, als ich im Ausland wohnte

Hallo,

Ich versuche es hier zu posten, nur weil ich nirgendwo anders Hilfe gefunden habe. Ich bin Ausländerin. Ich habe vom 01.2013 bis zum 15.09.2018 in Baden-Württemberg gelebt. Nach dieser Zeit lebte ich im Ausland. Als ich das Land verließ, habe ich mein deutsches Bankkonto geschlossen. Ich hatte mit diesem Schritt kein Problem.

Seit dem 01.08.2023 (fast 5 Jahre später!) bin ich nun wieder in Deutschland. Bei meiner Wohnungssuche habe ich herausgefunden, dass die SCHUFA angibt, dass ich Schulden habe, die im Jahr 2019 entstanden sind (ca. 220 EUR).

Ich habe die SCHUFA gebeten, mir hierzu weitere Einzelheiten mitzuteilen. Für mich macht es keinen Sinn, Schulden in einem Zeitraum entstehen zu lassen, in dem ich keinerlei Verbindung zum deutschen Finanzsystem hatte. Die letzte Mitteilung der SCHUFA lautete wie folgt (unten).


SCHUFA-Mitteilung:
Aufgrund Ihrer Anmerkung haben wir eine Rückfrage an die zu Ihrer Person vermerkte Forderung seitens der BID Bayerischer Inkasso Dienst GmbH gehalten und eine individuelle Prüfung Ihrer Angelegenheit vorgenommen. Unser Vertragspartner bestätigte uns hierzu das Vorliegen der Meldevoraussetzungen. Demnach wurde die Forderung am 10.04.2019 beim Amtsgericht Hagen mit dem Aktenzeichen [XXXXXX] tituliert. Wir empfehlen Ihnen, sich ggf. mit weiteren Rückfragen hierzu an den einmeldenden Vertragspartner wenden.

Bitte beraten Sie mich, was ich tun soll. Ist diese Verschuldung überhaupt möglich?

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2263 Beiträge, 776x hilfreich)

Zitat (von ctl_2023):
Ist diese Verschuldung überhaupt möglich?

Naja, sie ist offensichtlich da, also ja.
Vergessene Rechnung, Handyvertrag nicht gekündigt, usw.
Zitat (von ctl_2023):
Bitte beraten Sie mich, was ich tun soll.

Das hier:
Zitat (von ctl_2023):
Wir empfehlen Ihnen, sich ggf. mit weiteren Rückfragen hierzu an den einmeldenden Vertragspartner wenden.

Und dann die Zahlung besprechen. Die Forderung ist tituliert.

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1680 Beiträge, 206x hilfreich)

Zitat (von ctl_2023):
Bei meiner Wohnungssuche habe ich herausgefunden, dass die SCHUFA angibt, dass ich Schulden habe, die im Jahr 2019 entstanden sind (ca. 220 EUR).


In 2019 wurde tituliert, das bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass die Schulden auch in 2019 entstanden sind.

Zitat (von ctl_2023):
Wir empfehlen Ihnen, sich ggf. mit weiteren Rückfragen hierzu an den einmeldenden Vertragspartner wenden.


Und wer ist der einmeldende Vertragspartner?

Zitat (von ctl_2023):
Ist diese Verschuldung überhaupt möglich?


Da die Forderung bereits tituliert ist, dürfte diese Frage obsolet sein.

Zitat (von ctl_2023):
Bitte beraten Sie mich, was ich tun soll.


Bezahlen.

-- Editiert von User am 16. November 2023 08:33

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2561 Beiträge, 746x hilfreich)

Zitat (von ctl_2023):
Bitte beraten Sie mich, was ich tun soll.

Hier gibts keine Beratung. Das ist ein Laienforum zum Austausch.

Zitat (von ctl_2023):
Wir empfehlen Ihnen, sich ggf. mit weiteren Rückfragen hierzu an den einmeldenden Vertragspartner wenden.

Und was hinderte dich bisher dich an den BID zu wenden? Des Weiteren würde ich zusätzlich eine Kopie des Titels beim AG Hagen beantragen. Es sieht so aus, dass es sich um eine titulierte Schuld handelt die nachträglich an den BID abgegeben oder verkauft wurde.

Gegen den Titel kannst du noch vorgehen mit der Abmeldebescheinigung sofern die Forderung unberechtigt ist.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40261 Beiträge, 14322x hilfreich)

Der letzte Satz meines Vorschreibers ist etwas irreführend. Man kann nicht ohne weiteres erfolgreich gegen jeden Titel vorgehen, dessen Zustellung an eine Adresse erfolgt, an der man nicht gemeldet ist.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127418 Beiträge, 40802x hilfreich)

Zitat (von ctl_2023):
Bitte beraten Sie mich, was ich tun soll.

Beratung gibt es hier
Das geht z.B. gleich hier https://www.frag-einen-anwalt.de/
oder hier: https://www.123recht.de/forum_forum.asp?forum_id=79



Zitat (von ctl_2023):
Ist diese Verschuldung überhaupt möglich?

Selbstverständlich



Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Gegen den Titel kannst du noch vorgehen mit der Abmeldebescheinigung sofern die Forderung unberechtigt ist.

Den Optimismus teile ich so nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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