Guten Tag,
vielleicht kann mir jemand weiter helfen und mir etwas gutes Raten.
Ich habe von einem Domain Anbieter eine Rechnung erhalten über 12 Euro.
Dann ist eine Zahlungserinnerung gekommen über die 12 Euro.
als drittes ist ein Schreiben von dem Inkassounternehen gekommen, mit der Aufstellung
12 Euro Grundforderung
40 Euro Mahnkosten
45 Euro Inkassogebühr
9 Euro Inkassoauslagen
Ich habe soweit alles bezahlt, außer die 40 Euro weil ich keine Mahnkosten in irgendeiner Rechnungsform bekommen habe. Muss ich diese jetzt bezahlen?
Telefonisch kann ich den Server Anbieter über eine 0180 Nummer nicht erreichen, nur eben das Inkassobüro und die können mir wegen den 40 Euro nicht weiter helfen, die wollen es nur einfordern und drohen mir sonst mit Gerichtlichen Schritten.
Für weitere Hilfe wäre ich dankbar.
-- Editiert von go498054-33 am 21.08.2018 16:16
Server - Inkassounternehmen
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?



40€ Mahngebühren gehören ins Land der Fabeln.
Bei der Zahlungserinnerung werden auch keine Mahngebühren verlangt? Welches Inkasso, wenn ich fragen darf?
Tesch media finanz - Ein Unternehmen der Tesch Gruppe
Sollte ich den jetzt besser zahlen um eine Anklage aus dem Weg zu gehen, weil ich es irgendwo nicht einsehe. Alles andere habe ich bezahlt und ne Kündigung der Domain gefordert. Dazu habe ich den Anbieter wieder angeschrieben, aber auch keine Antwort erhalten. Das ist jetzt auch schon wieder eine weile her.
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Wieso sollte man frei erfundenen Quatsch bezahlen wollen?
Die sind mit ihren 45€ Inkassokosten bereits mehr als genug bedient. Auch die sind eigentlich zu hoch.
Ich würde tatsächlich hier zur Polizei gehen. Strafanzeige gegen die Chefs des Inkassos wegen Verdacht des gewerblichen Betruges. Du hast einen Beweis, dass der Gläubiger nie irgerndeine Mahngebühr gefordert hat. Das Inkasso hat also die Mahngebühren frei erfunden, noch dazu in einer nicht mal ansatzweise erlaubten Höhe. Erlaubt wären allenfalls direkt entstehende Sachkosten (Briefporto u.ä.), so 1,50€ pro Brief.
Dem Inkasso würde ich nur schreiben "Herzlichen Glückwunsch. Sie haben gewonnen. Die Staatsanwaltschaft wird sich nun mit diesem Fall befassen. Weitere Äußerungen von mir gibt es nicht."
Und für die Zukunft: Einfach gleich bezahlen
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