Server4You & Mediafinanz

8. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
TheBang
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Server4You & Mediafinanz

Also, ich habe seit Monateg jetzt schon Stress mit Server4You und will endlich mal klarheit, wie meine Rechtslage aussieht.
Der Beitrag wird wahrscheinlich sehr lang, also sollten sie sich auf einiges an Text einstellen.

Alles begann damit, dass ich mit einem Kollegen eine Homepage hochziehen wollte. Ich war gerade 18 und durfte somit auch einen Server kaufen. Wir haben uns dann für Server4You entschieden, da dieser sehr günstig war. Es wurden stabile Server etc. versprochen.

Server4You forderte dann eine Persokopie bzw ein Bild davon, welches sie dann wohl doch nicht mehr wollten. Zumindest waren wir aufeinmal ohne diese freigeschaltet.
Nachdem der Server (vServer) dann installiert war (23.11.2012) ,hat sich mein Kollege den ein wenig angeschaut etc.
Er hatte extrem viele downzeiten und war öfters einfach mal für ein paar Stunden nicht erreichbar. Nachdem er total entsetzt von dem Server war, hat er mir gesagt ich solle sofort von meinem Widerrufsrechts gebrauch machen und das Geld zurück verlangen.
(24.11.2012)

Das habe ich dann auch getan, mir wurde dann aber gesagt;
"Hallo Herr XXXXX,
leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Ihre Bestellung nicht mehr widerrufen werden konnte, da Sie sich bereits auf den Server eingeloggt hatten und die Installation des Servers vorgenommen haben.
Damit erlischt laut unserer Wiederrufbelehrung (https://www.server4you.de/service/agb-server.php) das Widerrufsrecht. Wir haben daher Ihr Schreiben als Kündigung gewertet und den Vertrag zum Ablauf 14.11.2013 gekündigt. "

Mein Kollege fand das eine frechheit und sagte mir, dass die das nicht so einfach machen können und, dass ich hart bleiben soll.
Ich holte mir mein Geld (53€, die haben direkt für ein halbes Jahr eingezogen) per Rücklastschrift wieder.

"Der Widerruf ist ausgeschlossen bei Verträgen über nach Kundenangaben zusammengestellten und konfigurierten Waren und Werken. Das Widerrufsrecht entfällt auch, wenn die BSB Service GmbH nach dem vertraglich vereinbarten Anfangs-Zeitpunkt mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt oder der Endverbraucher die Leistung aktiv in Anspruch nimmt oder gelieferte Datenträger, Software, Video- und Audioaufzeichnungen entsiegelt werden. Ausgeschlossen ist ein Widerruf schließlich für Produkte, die naturgemäß für die Rückgabe ungeeignet sind."
(29.11.2012)
Diese Email kam, nachdem ich gefragt hatte, wieso ich meinen Server nicht widerrufen könne etc.

Ich habe dann nach ein paar Tagen eine Rechnung von 99€ bekommen..
Darauf habe ich dann nicht reagiert und bekam dann irgendwann eine E-Mail von Mediafinanz (Mein Server wurde inzwischen schon gelöscht) :
"Sehr geehrter XXXXXX,

wie wir Ihnen bereits per Brief vom 12.12.2012 mitgeteilt haben, hat uns die Firma BSB Service GmbH (Server4You) mit dem Einzug einer offenen Forderung beauftragt. Unser Mandant hat am 15.11.2012 folgende Leistung für Sie erbracht:

- vSERVER Pro X4

Für diese Leistung schulden Sie einen Betrag in Höhe von 53,10 EUR. Leider haben Sie auch auf unsere Mahnung vom 12.12.2012 nicht reagiert. Um weitere Kosten zu vermeiden, fordern wir Sie auf, die ausstehende Summe zzgl. der aufgelaufenen Verzugskosten umgehend zu begleichen.

Die von Ihnen zu zahlende Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen:

Grundforderung unseres Mandanten: 53,10 EUR
vorgerichtliche Inkassogebühren: 37,50 EUR
vorgerichtliche Inkassoauslagen: 4,50 EUR
Kontoführungsgebühren: 4,00 EUR
---------------------------------------------------------
noch offener Gesamtbetrag (Stand: 24.12.2012): 99,10 EUR

Der geltend gemachte Betrag in Höhe von 99,10 EUR ist innerhalb der nächsten 4 Tage unter Angabe des Aktenzeichens 249XXXX8 auf unser unten stehendes Konto zu zahlen.

Nach Ablauf dieser Frist werden wir uns die Forderung abtreten lassen und ein gerichtliches Mahnverfahren gemäß §§ 688 ff. ZPO gegen Sie einleiten, wodurch erhebliche Kosten für Gericht und Anwalt, nötigenfalls auch Vollstreckungskosten für den Gerichtsvollzieher, entstehen.

Nach Durchführung eines gerichtlichen Vollstreckungsverfahrens steht auch der Verlust Ihrer Kreditwürdigkeit durch Eintragung in das amtliche Schuldnerverzeichnis zu befürchten. Zahlen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse innerhalb der gesetzten Frist."
...
Diesen Brief, welcher hier erwähnt wurde habe ich gerade erst entdeckt, ich weiß nicht, ob ich ihn einfach nicht gesehen habe..

________________________

Ich habe als Schüler sehr wenig Geld zur verfügung und 100€ ist für mich schon ein haufen Geld.
Ich habe den Server gekauft, meine versprochene Leistung nicht erhalten und wollte ihn wieder geben. Das ging wohl nicht..
Ich habe für keinerlei verschleiß oder irgendwelchen hohe Kosten gesorgt, auf welchen Server4You sitzen muss, da der Server ja auch nichtmal lange online war, zudem es nur ein vServer war.

Was kann ich da jetzt machen? Habe ich eine Chance? Ich will ungern so viel Geld Zahlen.

Ich hoffe mir kann hier geholfen werden.



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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Grundforderung unseres Mandanten: 53,10 EUR
vorgerichtliche Inkassogebühren: 37,50 EUR
vorgerichtliche Inkassoauslagen: 4,50 EUR
Kontoführungsgebühren: 4,00 EUR
---------------------------------------------------------
noch offener Gesamtbetrag (Stand: 24.12.2012): 99,10 EUR


Wie ist Deine mentale Situation ?
Wenn Du schlecht schläfst und schnell Ruhe haben willst dann zahl !

lg



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"Empörung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen "

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Engel, du hast schlecht geschlafen? :neck:

Also ich würde mal behaupten, dass so, wie es da drinnen steht, Humbug ist. Im Prinzip ist es bei denen so formuliert, dass der Widerruf generell immer ausgeschlossen ist. Sowas dürfte nach AGB-Gesetzen gar nicht möglich sein. Darüber hinaus wird man nicht mal ansatzweise vernünftig über sowas informiert. Auch ist mir nicht klar, was "nach Kundenwünschen zusammengestellt". Da mal wild Optionen zusammenklicken kann ist der ja immer nach Kundenwünschen zusammengestellt.

Also. Da das strittig ist, ist das Einschalten eines Inkassobüros Humbug. Zudem ist das überteuert, was die fordern. Davon würde ich schonmal nichts fordern.

Die Frage, die man sich stellen muss. Akzeptiert man diesen (meiner Meinung nach unwirksamen) Ausschluss des Widerrufsrechts oder akzeptiert man ihn. Sprich: Bezahlt man oder lässt mans drauf ankommen. Ich würde aber, wenn man nicht bezahlen will, einen guten Anwalt empfehlen.

Davon ab: Ich kontaktiere meinen Anwalt und lasse prüfen inwieweit ich die wegen Wettbewerbsverstoß abmahnen lassen kann. Das hat aber nichts mit dir zu tun, das ist nur das Problem, dass ich sowas wie die Pest hasse, solche dubios und widersprüchlich formulierte Widerrufsbelehrungen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
TheBang
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe gerade bei Mediafinanz angerufen und das so c.a gesagt, wie ihr es gesagt habt, also, dass es nach AGB Gesetz nicht erlaubt ist, den Widerruf für mich auszuschließen.
Die Dame hat erst gesagt, dass das nicht so ganz stimmt und, dass sie sich nochmal in der Rechtsabteilung informiert.

Dann hat sie angerufen und gesagt, dass ich doch nicht ganz unrecht hatte und dass die Akte bei denen erstmal geschlossen wird.
Kommt von Server4You jetzt nichts mehr, passiert wahrscheinlich nichts mehr (Das vermutete die Dame auch).

Wenn es naturell nicht möglich ist den Artikel zu widerrufen, dann kann es sein, dass es bei mir nicht möglich ist.
Da es ein vServer ist, kann ich mir aber schlecht vorstellen, dass er irgendwie personalisiert wurde.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Anrufen bringt ja normalerweise nichts, aber wenn das Inkassobüro ins Grübeln kommt... :)

quote:
und dass die Akte bei denen erstmal geschlossen wird.
Freundlich bitten, dass sie dir das schriftlich geben. Nur dass du was ander Hand hast.

quote:
Da es ein vServer ist, kann ich mir aber schlecht vorstellen, dass er irgendwie personalisiert wurde.

Ich betreibe selbst ein gewerbe in dem Bereich. Glaube mir mal, das ist zu 100% automatisiert. Da ist nichts individuell nach Kundenwünschen zusammengestellt, wie beispielsweise bei einem Fenster, das exakt nach den Maßen des Auftraggebers gefertigt wird. Also der Vergleich mit dem Handwerk, wo durchaus solche individuellen Fertigungen vom Widerruf ausgeschlossen werden dürfen, liegt nicht vor.

Wenn doch, haben die Personalkosten in einer Höhe dass die Serverkosten dreimal so hoch sein müssten. Glaube mir das einfach mal ;-)
Diese Sachen wird dir jeder Gutachter aus dem Server-Bereich bestätigen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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