Server4You & Rechnung von mediafinanz

29. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12311.09.2009 14:53:33
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Server4You & Rechnung von mediafinanz

Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich Server4You und mediafinanz (Inkasso-Unternehmen).
Ich habe am 31.01.09 einen Server4You Pro-Server (einen v-Server) bei Server4You bestellt und habe diese Partnerunterlagen zugeschickt bekommen.
In diesen Partnerunterlagen stand eindeutig, dass der Vertrag zwischen Server4You und mir erst dann wirksam wird, wenn ich diesen persönlich unterschrieben zurückschicke. Ich habe die Unterlagen jedoch nicht zurückgeschickt (und somit nicht einmal die Einverständnis für den Bankeinzug unterschrieben), da ich (ehrlich gesagt) nicht mitbekommen habe, das ich diese erhalten habe. Ich hielt es für ne zusätzliche Werbung (auf dem ersten Blick)... ist mir dann erst später aufgefallen.

Jedoch habe ich den Server genutzt und mir wurde auch der erste Betrag abgezogen. Doch dann wurde mein Server gesperrt, da ich die Unterlagen nicht zurückgeschickt habe. Somit müsste der Vertrag ja eigentlich verfallen, oder?

Jetzt dann - am 31.07.09 hab ich eine neue Rechnung erhalten - die per Bankeinzug eingefordert wurde (ich habs storniert) mit der Aussage, da sie meine Zustimmung via Partnerunterlagen nicht hätten (hatten sie auch nicht).
Daraufhin bekam ich die Antwort, das der Vertrag dennoch zustande gekommen sei, da ich den Server damals benutzt hätte.

Da ich mich jetzt weigere, so ner Firma (auf gut deutsch) schwer erarbeitetes Geld in den Allerwertesten zu schieben (ich bin Auszubildender und verdiene nicht einmal 500€ Netto monatlich), habe ich die Rechnung ebenfalls nicht bezahlt. Beabsichtigt! Daraufhin bekam ich am 12.08.09 ne Mahnung mit einer Mahngebühr von 15€ und der Auflage, den Betrag bis zum 18.08.09 zu überweisen.
Da ich als Azubi bis dahin halt schon wieder pleite war, dacht ich, ich könnts am Folgemonat (also jetzt am Dienstag) überweisen. Aber dann kommt heut bereits der erste Inkasso-Bescheid von mediafinanz mit vorgerichtlichen Inkassogebühren.

Meine Frage ist: Vom 31.07 bis zum 27.08 sind keine 30 Tage, oder? Das heißt, ich bin gesetzlich noch nicht in Verzug. Das bedeutet (für mich jetzt in dem Moment), dass der Inkasso-Bescheid nicht rechtens ist, oder?
Die könnten mir eine ab dem 31.07 schicken?

Ich mein, was erwartet so ne Firma von einfachen Bürgern? Vor allem, wenns Komplikationen bei beiden Parteien gibt? Ich bezahl einen Server, darf ihn aber nicht nutzen, weil ich denen meine Einverständnis für die Einzugsermächtigung geschickt habe? Für mich ist das reinste Verarsche!

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe :)

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7 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119449 Beiträge, 39726x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Somit müsste der Vertrag ja eigentlich verfallen, oder? <hr size=1 noshade>

Nein, der Server wurde ja genutzt.



quote:<hr size=1 noshade>Nach Ihren Schilderungen ist ueberhaupt kein Vertrag zustande gekommen. <hr size=1 noshade>

Das ist natürlich falsch.
Ein Vertrag ist in diesem Falle an keine Schriftform gebunden, so das mit der Server-Nutzung eine konkludente, unterschriftersetzende Zustimmung getreten ist.



quote:<hr size=1 noshade>Dieses Geschäftsgebahren ist jedoch gesetzlich nichtig. <hr size=1 noshade>

Gibt es dafür auch andere Belege als eine Courtesy -Behauptung?

Im BGB (§ 312d Abs. 3 Nr. 2 BGB ,) ist eine derartige Möglichkeit des Vertragsschlusses ausdrücklich vorgesehen.



quote:<hr size=1 noshade>Allerdings erscheint fragwuerdig, woher die Firma Ihre Bankverbindung hat, <hr size=1 noshade>

Die wird bei der Registration neben Name und Anschrift in entsprechende Felder eingegeben.



Es gibt für Yuri nur zwei Möglichkeiten:
1. Rechnung inklusive der Mahngebühren von Server4You schnellstens zahlen und Inkasso-Schreiben ignorieren. Wenn weiteres Inkasso-Schreiben kommt zurückweisen mit der Begründung das die Forderung beglichen wurde.
2. Es darauf ankommen lassen und das ganze vor Gericht klären.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

-- Editiert am 29.08.2009 22:30

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ich würde Punkt 2 favorisieren
Schnellstens an den Ursprungsgl inkl Rücklastschriftgebühr von z.b 6 € zahlen und das Inkassoschreiben ignorieren.
Dann niochmal hier posten wenn dich das IB wieder meldet

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Sry thehellion,
aber warun Rücklastschriftgebühr bezahlen.
Laut den Angaben des TE hat er die einwilligung zum Bankeinzug nie unterschrieben und zurückgeschickt

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119449 Beiträge, 39726x hilfreich)

quote:
aber warun Rücklastschriftgebühr bezahlen

Ich denke um sicherzugehen das die Hauptforderung komplett getilgt ist.
Dem Einzug könnte ja auch schon bei der Registration zustimmt worden sein.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Als gut deutscher, schwer arbeitender, Auszubildender sollten Sie vielleicht auch andere gute deutsche Tugenden leben!? Der Vertrag ist doch zustande gekommen - Sie haben den Server schließlich genutzt (und nach eigenem Bekunden den Vertrag auch selbst für abgeschlossen gehalten!).
Das Versäumnis haben Sie ja erst bemerkt, als Ihnen der Zugang zum Server gesperrt wurde. Da hatten Sie aus Sicht des Dienstleisters aber bereits Leistungen in Anspruch genommen, für die eine Bezahlung dann eigentlich selbstverständlich ist. Wenn Sie dann für sich beschließen, dass der Vertrag ja noch nicht wirksam ist und auf Basis dieser Ansicht Rücklastschriftkosten erzeugen, dann ist nicht einzusehen, dass diese der Dienstleister tragen soll.
Und, bei allem Verständnis für Ihr schmales Budget als Auszubildender, kann ich nicht erkennen, warum ein Richter das anders sehen sollte ... !?
Daher mein Rat - der Ihnen natürlich nicht so gut gefallen wird, wie der von Frau thehellion - verbuchen Sie es als (übersichtliches) Lehrgeld ... :)

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Daher mein Rat - der Ihnen natürlich nicht so gut gefallen wird, wie der von Frau thehellion - verbuchen Sie es als (übersichtliches) Lehrgeld

Was habe ich denn empfohlen ?
Les doch mal bitte ;)

lg

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