Sigma/RA Klein - Vollstreckung

14. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
Cecilia18
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Sigma/RA Klein - Vollstreckung

Vorab: Ich habe nicht nur mit Sigma zu tun, sondern mit einer ganzen Reihe von Gläubigern, Gesamtsumme im höheren fünfstelligen Bereich (Spielsucht, seit gut zwei Jahren in Behandlung und spielfrei).

Sigma ist allerdings die einzige wirklich "harte Nuss".

Privatinsolvenz kam für mich nie infrage und ich habe anwaltliche Unterstützung (kein windiges Internet-"Angebot"!) bei der Schuldenregulierung. Mein Anwalt hat auch bei anderen Gläubigern bereits sehr gute Ergebnisse erzielt, aber bei Sigma war er offenbar ebenso uninformiert bzw. naiv wie ich. Leider. Schuldenregulierung ist allerdings auch nicht seine Haupttätigkeit.

Bei Sigma hat er erst nach dem VB im letzten Jahr (ca. 6,2K) Kontakt aufgenommen, um eine Reduzierung des Forderungsbetrages bzw. eine Ratenzahlung zu verhandeln und beides wurde von Sigma bzw. der bekannten RA Klein rundweg abgelehnt – wir steckten also fest.

Stattdessen hat Sigma/Klein gut sechs Monate später einen Pfändungsversuch bei meinem AG unternommen, der ins Leere lief, da formal inkorrekt. Zum Glück ist mein AG ziemlich groß und man kennt sich in der Buchhaltung mit solchen Dingen entsprechend aus. Das war vor gut einem halben Jahr und seither kam nichts mehr von Sigma/Klein.

Da ich ab Januar 2024 den AG wechseln werde, sehe ich die Gefahr aus dieser Richtung als gering bis nicht vorhanden an. Meine derzeitigen zwei Bankkonten kennt man dort nicht.


Folgende Fragen:

1. Im Vollstreckungsbescheid werden künftige Zinsen auf die Hauptforderung mit 9,5% ausgewiesen. Bedeutet das, die haben es geschafft, sich diesen gesetzwidrigen Zinssatz titulieren zu lassen und daher einen Anspruch darauf?

Dass sowohl mein Anwalt als auch ich selbst nicht genügend aufgepasst haben (Widerspruch und dagegen halten schon beim Mahnbescheid usw.), ist vollkommen klar und ich muss das natürlich so akzeptieren, auch wenn es extrem ärgerlich ist.


2. Welche Möglichkeiten der Vollstreckung hat Sigma noch? Mir fällt da nur die Vermögensauskunft ein, mit der sie alle Informationen bekämen – oder ich zahle vor dem Termin an den Gerichtsvollzieher. Wieso hat Sigma diese Karte bisher nicht gezogen?


3. Würde man sich bei Sigma auf eine Reduzierung des Betrages einlassen, wenn er als Einmalzahlung angeboten würde? Das Geld hätte ich mittlerweile. Andererseits möchte ich ungern meinen Fall dort wieder in den Blick rücken, sondern lieber den Hund noch etwas weiterschlafen lassen ...

Ich bedanke mich im Voraus für jeden fundierten Input!

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15 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128294 Beiträge, 40965x hilfreich)

Zitat (von Cecilia18):
Bedeutet das, die haben es geschafft, sich diesen gesetzwidrigen Zinssatz titulieren zu lassen und daher einen Anspruch darauf?

Selbstverständlich haben die einen Anspruch darauf.
Wie kommt man darauf, dass dieser Zinssatz gesetzwidrig wäre?



Zitat (von Cecilia18):
2. Welche Möglichkeiten der Vollstreckung hat Sigma noch?

Alle welche der Gesetzgeber eröffnet
Die genannte Vermögensauskunft ist neben Pfändungen ein Instrument.



Zitat (von Cecilia18):
Wieso hat Sigma diese Karte bisher nicht gezogen?

In Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Aber Eile hat es ja nicht, es sind mindestens 30 Jahre Zeit.



Zitat (von Cecilia18):
3. Würde man sich bei Sigma auf eine Reduzierung des Betrages einlassen, wenn er als Einmalzahlung angeboten würde

In Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Aktuell sehe ich keinen Grund, weshalb man sich auf ein Vergleich einlassen sollte. Man pfändet regelmäßig, erst mal die Zinsen und Kosten. Das ist ein schöne kleine Gelddruckmaschine, warum das Sand ins Getriebe streuen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Cecilia18
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Harry,

danke für die rasche Antwort so spät am Abend.

Folgende Reaktionen/Rückinfos von meiner Seite:

Meines Wissens beträgt der Verzugszinssatz im Verbrauchergeschäft nicht 9,5%, sondern derzeit 6,12% bzw. zum Zeitpunkt der Ausfertigung des VB noch deutlich weniger (habe die Zahl gerade nicht parat). Ist dieser (Verzugs)-Zinssatz denn nicht gesetzlich festgelegt und hat damit auch in einem beantragten VB Anwendung zu finden? Falls ich in diesem Punkt uninformiert oder naiv bin, bitte ich um Aufklärung. Eine pseudo-rhetorische Gegenfrage wie von Dir geäußert hilft mir nicht weiter. Danke.

Stichwort Pfändung: Bitte meinen Text noch einmal genau lesen. Es wurde eine Gehaltspfändung versucht, aber ohne Erfolg. Andere Pfändungen gibt es derzeit nicht – Sigma hat bis heute keinen einzigen Euro erhalten. Man pfändet also nicht "regelmäßig". Daher meine Frage, welche Mittel Sigma noch haben könnte, um an ihr Geld zu gelangen. Mir fällt da nur die Vermögensauskunft ein.

Ich bin auch nicht auf der Suche nach dem Hellseher mit den entsprechenden Fähigkeiten, sondern nach Infos von Leuten mit Erfahrung in diesem Bereich bzw. explizit mit diesem (ziemlich sperrigen und aggressiven) Gläubiger. Du scheinst nicht in diese Kategorie zu fallen. Und in 30 Jahren bin ich statistisch schon lange unter der Erde.

Danke trotzdem.

-- Editiert von User am 15. September 2023 00:21

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128294 Beiträge, 40965x hilfreich)

Zitat (von Cecilia18):
Ist dieser (Verzugs)-Zinssatz denn nicht gesetzlich festgelegt und hat damit auch in einem beantragten VB Anwendung zu finden?

Nein, der Gesetzliche Zinssatz nach § 246 BGB gilt nur "... sofern nicht ein anderes bestimmt ist."



Zitat (von Cecilia18):
Man pfändet also nicht "regelmäßig".

Das "regelmäßig" bezog sich auf das übliche Vorgehen solcher Gläubiger.



Zitat (von Cecilia18):
ch bin auch nicht auf der Suche nach dem Hellseher mit den entsprechenden Fähigkeiten,

Leider kann nur der die gestellten Fragen entsprechend beantworten.



Zitat (von Cecilia18):
von Leuten mit Erfahrung in diesem Bereich bzw. explizit mit diesem (ziemlich sperrigen und aggressiven) Gläubiger

Auch solche Leute können logischerweise nicht beantworten, wie und warum sich Dein Gläubiger so verhält bzw. wie er sich bei Handlungen Deinerseits verhalten würde.



Zitat (von Cecilia18):
Du scheinst nicht in diese Kategorie zu fallen.

Da irrt man ...


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Cecilia18
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nein, der Gesetzliche Zinssatz nach § 246 BGB gilt nur "... sofern nicht ein anderes bestimmt ist."


OK. Sehr schlecht für mich und alle anderen Schuldner. Dachte ich mir aber schon. Wie so oft, eröffnet das BGB reichlich Grauzonen. Wer "bestimmt" denn den "anderen" Zinssatz?

Natürlich möchte ich keine definitive Vorhersage für meinen konkreten Fall, aber der ein oder andere Erfahrungswert mit diesem wirklich üblen Laden wäre schon ganz nützlich. Weil:

Von einem Dutzend Gläubigern ist Sigma/Klein der einzige, der sowohl eine Reduzierung der Forderung als auch eine Ratenzahlung (bei gleicher Forderungshöhe!) rundweg abgelehnt hat. Alle anderen waren mehr oder weniger kooperativ, nur dieser Laden nicht. Das muss doch Gründe haben (die ich mir denken kann, aber den Nachweis werde ich nie führen können). Hier scheint dann auch Deine Expertise an ihre Grenzen zu stoßen.

Mir geht es aktuell nur um den nächsten sinnvollen Schritt – und wenn der lautet, sich am besten gar nicht zu rühren, wäre das für mich vollkommen in Ordnung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128294 Beiträge, 40965x hilfreich)

Zitat (von Cecilia18):
Wer "bestimmt" denn den "anderen" Zinssatz?

Der Gläubiger.
Und wenn er Glück hat und das Gericht dann tituliert ...



Zitat (von Cecilia18):
Das muss doch Gründe haben

Klar.
Warum denn auf einen Teil des Geldes verzichten, wenn man die Chance hat, nicht nur alles zu bekommen, sondern auch noch eine ganze Menge an Zinsen?
Bei 6,5k lohnt sich das mehr als bei dem üblichen Kleinkram wo es nur un ein paar hunddert EUR geht.



Zitat (von Cecilia18):
und wenn der lautet, sich am besten gar nicht zu rühren, wäre das für mich vollkommen in Ordnung.

Das Problem ist, das die geweckten Hunde dann Blut riechen und anfangen könnten zu pfänden. Und vermutlich sind dann die Ratenzahlungen der anderen Gläubiger nicht mehr zu leisten?

Andererseits, wenn man sie schlafen lässt, laufen halt die Zinsen auf ...

Wie man es dreht und wendet, man steht in beiden Fällen unvorteilhaft da.



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#6
 Von 
Cecilia18
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Warum denn auf einen Teil des Geldes verzichten, wenn man die Chance hat, nicht nur alles zu bekommen, sondern auch noch eine ganze Menge an Zinsen?
Bei 6,5k lohnt sich das mehr als bei dem üblichen Kleinkram wo es nur un ein paar hunddert EUR geht.


Einige meiner anderen Gläubiger hatten ähnlich hohe Forderungen und waren trotzdem entgegenkommend. Sigma sticht hier sehr deutlich heraus, was ich auf deren "Geschäftsmodell" (Liechtenstein, ohne Schufa, hohe Zinsen = häufigere Zahlungsausfälle als bei deutschen Kreditgebern) zurückführe.

Zitat:
Das Problem ist, das die geweckten Hunde dann Blut riechen und anfangen könnten zu pfänden.


Wenn ich mich nicht rühre, wecke ich keinen einzigen Hund. Und ich sagte bereits, dass m.E. der einzig realistische Weg der Pfändung die Vermögensauskunft wäre. Der andere Weg (Gehalt) wurde versucht und war nicht erfolgreich. Wird er auch künftig nicht sein. Das sind zwar Kettenhunde, aber gleichzeitig auch nicht besonders helle.

Ja, die unverschämten Zinsen liefen weiter. Aber mittlerweile ist 9,5% auch nicht mehr so weit entfernt von den gesetzlichen 6,12%. Sind bei meinem Gesamtbetrag ca. 200€ pro Jahr zusätzlich – so what.

Und ich könnte alles zahlen – Raten oder den gesamten Betrag auf einmal. Laufende Ratenzahlungen an andere Gläubiger wären nicht gefährdet. Es widerstrebt mir nur extrem, weil ich den Laden so unglaublich widerwärtig finde.

-- Editiert von User am 15. September 2023 01:51

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#7
 Von 
Marius938549
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von Cecilia18):
Einige meiner anderen Gläubiger hatten ähnlich hohe Forderungen und waren trotzdem entgegenkommend

Man KANN man muss es aber nicht.

Zitat (von Cecilia18):
Sigma sticht hier sehr deutlich heraus, was ich auf deren "Geschäftsmodell" (Liechtenstein, ohne Schufa, hohe Zinsen = häufigere Zahlungsausfälle als bei deutschen Kreditgebern) zurückführe.


Ich halte es persönlich für sehr abwegig, dass die SIGMA Kreditbank, sich nicht vorher um die Bonität erkundigt hat, es gibt noch mehr Auskunfteien, als nur die SCHUFA.
Wenn man jedoch weiß, dass man bei einer anderen Bank, einen besseren Vertrag erhalten hätte, als bei der SIGMA, wieso genau hat man diesen dann unterschrieben?

Zitat (von Cecilia18):
Wird er auch künftig nicht sein. Das sind zwar Kettenhunde, aber gleichzeitig auch nicht besonders helle.

Finde ich eher fragwürdig die Aussage, man ist beleidigt, weil man selber Schulden angebaut hat und diese dann tituliert wurden & der Gläubiger sich nicht auf einen Vergleich einigt?

Zitat (von Cecilia18):
Sind bei meinem Gesamtbetrag ca. 200€ pro Jahr zusätzlich – so what.

Wieso beschwerst du dich dann über den Zinssatz?, scheint dir ja nichts auszumachen.

Zitat (von Cecilia18):
Und ich könnte alles zahlen – Raten oder den gesamten Betrag auf einmal. Laufende Ratenzahlungen an andere Gläubiger wären nicht gefährdet. Es widerstrebt mir nur extrem, weil ich den Laden so unglaublich widerwärtig finde.

Darfst gerne dein "Feedback" an die Bank zusenden, wird die bestimmt brennend interessieren.
Selbstverständlich kannst du die Zahlung weiter hinauszögern, ob sich dass durch die anlaufenden Zinsen oder neuen Kosten rechnet, bezweifle ich jedoch (zumindest aus deiner Sicht).


Zitat (von Cecilia18):
Und ich sagte bereits, dass m.E. der einzig realistische Weg der Pfändung die Vermögensauskunft wäre

Kontopfändung

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#8
 Von 
Cecilia18
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Was Du für abwegig, fragwürdig oder sonstwas hältst, ist hier vollkommen irrelevant.

In eine meiner Aussagen hineinzulesen, dass ich "beleidigt" sei, weil ich keinen Vergleich bekomme, ist schon hochgradig fantasiereich – um es mal vorsichtig auszudrücken.

Zu Sigma und Bonitätsauskunft liegst Du falsch, aber das nur am Rande.

Dein Hinweis auf die Kontopfändung zeigt mir, dass Du meinen ersten Post entweder nicht (sorgfältig genug) gelesen oder nicht verstanden hast.

Du scheinst auch nur einer von denen zu sein, die auf Leute mit Schulden und Inkassoärger lieber draufhauen und Häme ausschütten, vermutlich weil sie sonst nichts Konstruktives beizutragen haben und sich dadurch besser fühlen wollen.

Ich habe oben drei Fragen gestellt und nur um die geht es hier. Keine Infos/Erfahrungen dazu? Dann empfehle ich mit Dieter Nuhr dies:

https://www.youtube.com/watch?v=rq68A07CDcM

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Marius938549
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von Cecilia18):
Zu Sigma und Bonitätsauskunft liegst Du falsch, aber das nur am Rande.


Arbeitest du dort zufälligerweise und kennst die Internen Vorgehensweisen?

Zitat (von Cecilia18):
Dein Hinweis auf die Kontopfändung zeigt mir, dass Du meinen ersten Post entweder nicht (sorgfältig genug) gelesen oder nicht verstanden hast.


Zitat (von Cecilia18):
Meine derzeitigen zwei Bankkonten kennt man dort nicht.


Selbstverständlich habe ich es gelesen & auch verstanden, ist eher fragwürdig, wie man auf diese Erkenntnis kommt?

Zitat (von Cecilia18):
In eine meiner Aussagen hineinzulesen, dass ich "beleidigt" sei, weil ich keinen Vergleich bekomme, ist schon hochgradig fantasiereich – um es mal vorsichtig auszudrücken.

Was hindert dich dann daran die Schulden komplett heute vollständig zu begleichen?
Laut deiner Aussage ist das Geld vorhanden, möchtest aber den Gläubiger warten lassen.


Zitat (von Cecilia18):
Du scheinst auch nur einer von denen zu sein, die auf Leute mit Schulden und Inkassoärger lieber draufhauen und Häme ausschütten, vermutlich weil sie sonst nichts Konstruktives beizutragen haben und sich dadurch besser fühlen wollen.

Mir ist deine persönliche Lebenssituation absolut egal, es ist hier ein Forum, wo sich Laien austauschen, dass "Ich wünsche mir XYZ Antwort" Forum ist 2 Straßen weiter.

Zitat (von Cecilia18):
Ich habe oben drei Fragen gestellt und nur um die geht es hier. Keine Infos/Erfahrungen dazu? Dann empfehle ich mit Dieter Nuhr dies:

Wir eröffnen Anfang 2024 ein eigenes Inkassobüro, alle notwendigen Zulassungen sind bereits in der Tasche, ist aber unabhängig von diesem Fall hier.

Deine Fragen wurden dir in #1 bereits meiner Meinung nach gut beantwortet.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128294 Beiträge, 40965x hilfreich)

Zitat (von Cecilia18):
Es widerstrebt mir nur extrem, weil ich den Laden so unglaublich widerwärtig finde.

Dann lasse man es und lebe damit. dass man - wenn die sich rühren - dem widerwärtigen Laden auch noch ordentlich Zinsen zahlen darf und noch weitere Kosten der Vollstrekung. Das widerspricht sich dann zwar fundamental, aber wenn ums Prinzip geht, ist die Logik oft außen vor.



Zitat (von Cecilia18):
Meine derzeitigen zwei Bankkonten kennt man dort nicht.

Das kann gut sein, kann sich aber recht schnell ändern.



Zitat (von Cecilia18):
Und ich sagte bereits, dass m.E. der einzig realistische Weg der Pfändung die Vermögensauskunft wäre.

Es gibt viele Wege der Pfändung die der Gläubiger gehen kann.
Pfändung von Auto, Kontopfändung, Taschenpfändung, ...
Und all das ist völlig unabhängig von der Vorstellungskraft des Gläubigers, es liegt einzig daran wie intensiv der Gläubiger das vorantrieben will.



Zitat (von Cecilia18):
Dein Hinweis auf die Kontopfändung zeigt mir, dass Du meinen ersten Post entweder nicht (sorgfältig genug) gelesen oder nicht verstanden hast.

Nein, es zeigt eher das man nur sehr begrenzte Hoffnungen über die Möglichkeiten von Gläubigern hat.



Zitat (von Cecilia18):
Was Du für abwegig, fragwürdig oder sonstwas hältst, ist hier vollkommen irrelevant.

Ganz im Gegenteil ... schließlich ist das hier ein Meinungsforum und selbstverständlich darf Marius938549 auch seine Meinungen kund tun.



Zitat (von Cecilia18):
In eine meiner Aussagen hineinzulesen, dass ich "beleidigt" sei, weil ich keinen Vergleich bekomme, ist schon hochgradig fantasiereich – um es mal vorsichtig auszudrücken.

Eigentlich kann man das recht deutlich aus den Beiträgen herauslesen, das man über die Haltung des Inkassos nicht erfreut ist - ob man es nun "beleidigt" nennt oder anders ist unerheblich.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Cecilia18
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ein (angeblicher) Ex-Inkasso-Mitarbeiter und ein (angeblich) zukünftiger Inkasso-Betreiber. Tolles Gespann.

Ihr habt daher natürlich umfassend recht – ich bin dumm und naiv und besitze keine Logik. So besser?

Schade, dass man hier keine sachlichen Fragen stellen kann, ohne dümmliche rhetorische Gegenfragen, seltsame Unterstellungen, arrogante Seitenhiebe sowie sogenannte "Meinungen" vorgesetzt zu bekommen, um die ich allesamt nicht gebeten hatte.

Echte Information sieht anders aus und ich kann nur konstatieren, dass hier nicht der richtige Ort dafür ist.

Schönes Leben an Euch beide.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Marius938549
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von Cecilia18):
Ihr habt daher natürlich umfassend recht – ich bin dumm und naiv und besitze keine Logik. So besser?

Das mit dumm und naiv kommt aus deinem Mund.
Persönlich sehe ich nicht die Logik, die Zahlung weiter hinauszuzögern, da es mit weiteren Kosten verbunden ist, gerne kannst du mich eines besseren belehren.

Zitat (von Cecilia18):
Schade, dass man hier keine sachlichen Fragen stellen kann, ohne dümmliche rhetorische Gegenfragen, seltsame Unterstellungen, arrogante Seitenhiebe sowie sogenannte "Meinungen" vorgesetzt zu bekommen, um die ich allesamt nicht gebeten hatte.

Du wolltest deine Fragen beantwortet haben, diese hast du mittlerweile alle samt beantwortet bekommen.
Leider kann ich dir nicht helfen, wenn deine "Wunschantwort" nicht dabei war.

DU hast die Schulden gemacht - DU musst dafür gerade stehen.

Zitat (von Cecilia18):
Echte Information sieht anders aus und ich kann nur konstatieren, dass hier nicht der richtige Ort dafür ist.

Eine umfangreiche Beratung kann dir ein entsprechender Rechtsanwalt leisten.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128294 Beiträge, 40965x hilfreich)

Ich frage mich gerade, wo der

Zitat (von Cecilia18):
(angeblicher) Ex-Inkasso-Mitarbeiter

herkommt?



Zitat (von Cecilia18):
ich bin dumm

Hat keiner behauptet.



Zitat (von Cecilia18):
und naiv

Das hat man ja nun selber von sich behauptet.
Zitat (von Cecilia18):
bei Sigma war er offenbar ebenso uninformiert bzw. naiv wie ich.

Im übrigen hat es hier keiner bestätigt ...



Zitat (von Cecilia18):
und besitze keine Logik

Was daran logisch sein soll, der Gegenseite - die man auch noch als "unglaublich widerwärtig" empfindet - zur Belohnung auch noch mehr Geld in den Rachen zu werfen, dass erschließt sich mir nicht wirklich.
Da bin ich mal auf eine Herleitung gespannt ...



Zitat (von Cecilia18):
Echte Information sieht anders aus

Wurde geliefert, hat aber offenbar nicht gefallen? Das die Wunschantworten nicht dabei waren, ist bedauerlich aber mitunter nicht vermeidbar.



Zitat (von Marius938549):
Eine umfangreiche Beratung kann dir ein entsprechender Rechtsanwalt leisten.

Der wird auch nicht seriös vorhersagen können was das Inkasso wann warum macht oder auch nicht macht, wie es reagiert etc.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Cecilia18
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine Güte, Ihr bestätigt nur nochmal meinen Eindruck von Euch beiden – unempathisch, überheblich, schnippisch und latent passiv-aggressiv. Richtige Männer halt.

Ich habe ja die ein oder andere These, wieso ich Euch so sauer aufstoße – und meine angeblich mangelnde Fähigkeit der logischen Herleitung ist es ziemlich sicher nicht.

Diese "man"-Formulierungen, die Ihr beide immer wieder verwendet, finde ich äußerst seltsam. So reden/schreiben eigentlich nur sehr unsichere Menschen, die keine Beziehung zu anderen aufbauen können oder wollen – und ja, auch im anonymen Internet passiert das, ob man das nun will oder nicht.

Bzgl. der falschen Einordnung als "Ex-Inkasso-Mitarbeiter" habe ich Dich verwechselt, bitte entschuldige. Was bist Du denn dann? Anwalt (bitte nicht!), Privatier mit juristischen Kenntnissen, Forum-Junkie, notorischer Besserwisser, was anderes?

Ich hatte meine Gründe für das Posten hier und Ihr habt Eure für das Antworten. Beides passt offenbar überhaupt nicht zusammen, so dass offensichtlich kein konstruktiver Austausch möglich ist.

Daher: Lassen wir es – OK? Oder magst Du lieber noch ein letztes Mal nachtreten?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1758 Beiträge, 215x hilfreich)

Zitat (von Cecilia18):
Stattdessen hat Sigma/Klein gut sechs Monate später einen Pfändungsversuch bei meinem AG unternommen, der ins Leere lief, da formal inkorrekt. Zum Glück ist mein AG ziemlich groß und man kennt sich in der Buchhaltung mit solchen Dingen entsprechend aus. Das war vor gut einem halben Jahr und seither kam nichts mehr von Sigma/Klein.


Dass da noch was kommt, darauf kannst du wetten...

Zitat (von Cecilia18):
Und ich könnte alles zahlen – Raten oder den gesamten Betrag auf einmal. Laufende Ratenzahlungen an andere Gläubiger wären nicht gefährdet. Es widerstrebt mir nur extrem, weil ich den Laden so unglaublich widerwärtig finde.


Nur zur Erinnerung: Du bist diejenige, die bei diesem Laden Schulden gemacht hat...dazu wird dich ja niemand gezwungen haben.

Dein Gläubiger möchte verständlicherweise sein Geld...ich kann daran überhaupt nichts widerwärtiges erkennen.

Du darfst es selbstverständlich doof finden, dass man dir keine Ratenzahlung gewährt, das basiert aber nun mal auf Freiwilligkeit. Die Chance der Ratenzahlung hattest du bei der Aufnahme des Kredits und du hast es vergeigt.

Wenn du den gesamten Betrag auf einmal zurückzahlen kannst, würde ich dir das dringend empfehlen...hätte nebenbei auch den Vorteil, dass du dann mit dem "widerwärtigen Laden" nix mehr zu tun hast.

-- Editiert von User am 17. September 2023 11:19

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

1x Hilfreiche Antwort

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