Sind die Inkassogebühren gerechtfertigt?

4. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
Lorenor
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 41x hilfreich)
Sind die Inkassogebühren gerechtfertigt?

Hallo alle zusammen,

ich hatte vor ca. 2-3 Jahren einen Stromvertrag mit dem Stromanbieter „Immer Grün" abgeschlossen. Da sich die Preise erhöht haben, habe ich mit dem Stromanbieter beginnend ab dem 01.07.2019 einen neuen Stromvertrag abgeschlossen. Bisher wurden die monatlichen Beträge per Lastschriftverfahren abgebucht.

Für den Monat Juli 2019 habe ich am 30.07.2019 von „Immer Grün" eine „freundliche Zahlungserinnerung" von 106,- € erhalten mit der Bitte diesen bis zum 06.08.2019 zu überweisen. Ich war über die Zahlungsinnerung überrascht, da ich davon ausgegangen war, dass die Beträge wie bisher weiterhin monatlich vom Bankkonto abgebucht werden. Diesen Betrag habe ich am 07.08.2019 an den Stromanbieter überwiesen.

Obwohl der Rechnungsbetrag am 07.08.2019 überwiesen wurde, habe ich am 09.08.2019 eine Mahnung von 108,50 € von „Immer Grün" erhalten (Abschlag Juli 2019 von 106,- € + Mahnkosten von 2,50,- €) bis zum 16.08.2019 zu überweisen. Da bereits die Abschlagszahlung von 106,-€ überwiesen wurde, wurde am 26.08.2019 die Mahngebühren von 2,50 € an „Immer Grün" überwiesen.

Am 19.08.2019 habe ich ein überraschenderweise ein Schreiben von der Inkassofirma „EWD" erhalten mit der Aufforderung einen Betrag von 179,31 € zu bezahlen, obwohl der Rechnungsbetrag bereits am 07.08.2019 bereits überwiesen wurde. Die Kostenaufstellung wurde wie folgt aufgestellt:

Hauptforderung 106 €
Mahnkosten 2,50 €
Verzugszinsen 0,61 €
Inkassokosten 58,50 €
Pauschale Entgelte (Post und Telekommunikation) 11,70 €

Bei einem Telefongespräch im August mit dem Stromanbieter wurde mir gesagt, dass keine Einzugsermächtigung vorliegt, der Betrag für August auch noch nicht bezahlt wurde, sowie immer noch keine neue Einzugsermächtigung vorliegt. Erst dann wurde mir bewusst, dass ich eine neue Einzugsermächtigung erteilen muss. Ich hatte in der Vertragsbestätigung vom 07.06.2019 überlesen, dass ich eine neue Einzugsermächtigung erteilen muss. Die neue Einzugsermächtigung habe ich am 28.08.2019 erteilt und habe den Stromabschlag für August und September 28.08.2019 bezahlt, da die monatlichen Abschlagsraten erst ab Oktober per Lastschrift abgebucht werden. Zudem habe ich den Stromanbieter am 27.08.2019 per Email hingewiesen, dass sich die Zahlung am 07.08.2019 auf die Zahlungserinnerung vom 30.07.2019 bezieht (für den Abschlagsmonat Juli 2019). Aber ich habe keine Antwort auf diese Email erhalten

In dem Schreiben der Inkassofirma vom 19.08.2019 steht, dass sie vom Stromanbieter für den offenen Stromabschlag Juli 2019 beauftragt worden sind, nachdem auf beide Mahnungen kein Forderungsausgleich erfolgte. Bei einem Telefongespräch mit der Inkassofirma wurde mir gesagt, dass mit der Zahlung am 07.08.2019 der Abschlagsmonat August beglichen wurde. Ich sagte, dass ich mit der Überweisung vom 07.08.2019 damit den Juli bezahlt habe. Ich habe im Überweisungsschein die Daten angegeben, die auch in der Zahlungserinnerung vom 30.07.2019 gefordert worden sind.

Im Schreiben vom 19.08.2019 steht, dass ich die Rechnung von 179,31 € am 26.08.2019 bezahlen muss. Das ist ein Zahlungsziel von knapp einer Woche. Ist das in Ordnung?

Am 28.08.2019 habe ich per Email Widerspruch gegen den Bescheid gelegt und habe das oben geschriebene geschildert. Des Weiteren habe ich die Inkassofirma verwiesen, dass die Inkassokosten einen hohen Kostensatz mit über 0,8 verwendet und sie begründen sollen warum dieser Kostensatz gerechtfertigt ist. Aber ich habe keine Antwort erhalten.

Am 30.08.2019 habe ich erneut ein Schreiben der Inkassofirma erhalten, 176,94 € bis zum 09.09.2019 überweisen. Ist dieses Zahlungsziel von knapp einer Woche in Ordnung?

Bei einem Telefongespräch am 04.09.2019 sagte ich zur Inkassofirma, dass ich alle offenen Beträge an den Stromanbieter bezahlt habe. Die Inkassofirma fordert von mir weiterhin die Inkassokosten von 73,31 €. Sind diese Gebühren berechtigt? Muss ich sie bezahlen?

Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Nicht mehr anrufen bei der Inkassofirma ! Du sprichst nur mit weisungsgebundenen Call Agnts ;)

Die Gebühren sind selbst im Verzugsfall nicht ansatzweise durchsetzungsfähig
maximal 18 € sind lt dieser Gebührenliste rechtens ( 15 plus 3 Auslagenpauschale)
https://www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulassig-oder-nicht-/

Die letzten Zahlungen gingen aber animmergrün und nicht an die Inkassobude

Am Besten Du verlinkst mal die letzten Schreiben hier ! Decke bitte Deinen Namen und Anschrift ab

p.s Mir persönlich ist keine einzige klage eines Stromanbieters expl wg Inkassokosten eines von Diesem beauftragten externen Inkassobüros bekannt geworden

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Bei einem Telefongespräch mit der Inkassofirma wurde mir gesagt, dass mit der Zahlung am 07.08.2019 der Abschlagsmonat August beglichen wurde.

Das ist ein ganz übler Taschenspielertrick. Nichts, was du ernst nehmen musst und nichts, was vor Gericht Erfolg hat. Das widerspricht auch allem, was das BGB eigentlich vorsieht, dass Zahlungen zuerst immer mit den älteren Forderungen zu verrechnen sind.

Nein, du musst nichts mehr bezahlen. Und wie hier schon steht: Höre auf mit denen zu telefonieren. Ignoriere das Inkasso einfach. Problematisch wird nur, wenn A) eine Stromsperre angekündigt werden sollte. Dann wird es nervig. Oder B) ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt. Dem würde ich aber widersprechen (Auf dem Formular ein Kreuzchen machen und ans Gericht zurückschicken). Danach ist Ruhe.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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